1997-100 (1)
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Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat Vom 9. September 1997 |
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Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat)
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Inhaltsübersicht des Berichts
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| Landratsbeschluss (Entwurf) |
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Am 6. Februar 1997 hat der Landrat eine Motion von Claude Janiak an den Regierungsrat überwiesen. In dieser Motion wird der Regierungsrat eingeladen eine Vorlage für eine Standesinitiative des Landrats mit folgendem Inhalt auszuarbeiten: Die Regelung von Cannabisprodukten im Betäubungsmittelgesetz (BMG) ist ersatzlos zu streichen. Eine Neuregelung soll eine Qualitätskontrolle und einen staatlich kontrollierten Vertrieb enthalten. Auf den Seiten 2 und 3 der Vorlage des Regierungsrates sind die Schwerpunkte der Befürworterinnen und Befürworter und der Gegnerinnen und Gegner der Motion aufgeführt, wie sie anlässlich der Landratsdebatte vorgebracht wurden. In den internationalen Abkommen wird die Bestrafung des Konsumes von Drogen nicht vorgeschrieben. Tatsächlich gehört die Schweiz zusammen mit wenigen anderen Ländern zu den Ausnahmen, die den Drogenkonsum unter Strafe stellen. Im Wiener Uebereinkommen von 1988 wird aber grundsätzlich der Handel mit Betäubungsmitteln verboten und auch der Anbau, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum unter Strafe gestellt. Dabei wird kein Unterschied zwischen sogenannten weichen und harten Drogen gemacht. Im Bericht vom Februar 1996 der Expertenkommission für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes hat sich die Mehrheit der Experten gegen eine Freigabe von Cannabisprodukten ausgesprochen. "Nach Ansicht der Kommission sind heute zuviele Fragen offen, als dass sich eine von den übrigen Betäubungsmitteln abweichende Behandlung des Cannabis rechtfertigen liesse. Zudem würde sich die Schweiz mit einer teilweisen oder vollständigen Liberalisierung einem starken internationalen Druck aussetzen". Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an der Sitzung vom 18. Juni 1997 beraten. Die Beratungen wurden vom Regierungspräsidenten Eduard Belser begleitet. Eintreten Die Vorlage ist vom Regierungsrat aufgrund einer vom Landrat überwiesenen Motion ausgearbeitet worden. Eintreten ist unbestritten. Von den Mitgliedern der Kommission wird die Wiedergabe der Schwerpunkte der Landratsdebatte und die Formulierung der Standesinitiative in der Vorlage der Regierung als sachlich korrekt und ausgewogen beurteilt. In der Sache selbst kommen ähnliche Argumente und unterschiedliche Auffassungen zum Ausdruck wie bei der Landratsdebatte vom 6. Februar 1997 und werden deshalb hier nicht wiederholt. Weitgehende Uebereinstimmung besteht in der Kommission darüber, dass es sowohl für, als auch gegen die spezielle Behandlung von Cannabisprodukten gute Gründe gibt. Je nach persönlicher Gewichtung der Gründe fällt der Entscheid für oder gegen die Freigabe von Cannabisprodukten aus. Die zusätzlich diskutierten Aspekte sind nachfolgend zusammengefasst: Cannabis im Vergleich zu Alkohol und Nikotin Cannabis ist krebserregender als Tabak. Ueblicherweise wird aber Cannabis nicht in so hohen Mengen konsumiert wie Nikotin. Gesamthaft gesehen kann deshalb das Gefährdungspotential von Cannabis durchaus mit dem von Alkohol und Nikotin verglichen werden. Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit Cannabiskonsum hat wie Alkoholgenuss eine Verminderung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit zur Folge. Es gibt bis jetzt weder eine Promille-Grenze noch einen Schnelltest. Hingegen kann über Urinproben der Gehalt an der Hauptwirksubstanz Tetrahydrocannabinol (THC) nachgewiesen werden. Altersgrenze Es ist wichtig, dass in der Begründung der Standesinitiative die Forderung nach einer Altersgrenze für die Abgabe von Cannabisprodukten gefordert wird. Der Hinweis "ähnlich wie beim Alkohol" zeigt aber auch die Problematik der Wirksamkeit der Altersgrenze. Gerade die aktuelle Situation mit Limonadengetränken mit Gäralkohol (Alco pops) liefert ein eindrückliches Negativbeispiel. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 6 zu 4 Stimmen und 1 Enthaltung: die Standesinitiative zur gesetzlichen Neuregelung von Cannabisprodukten zu beschliessen einstimmig: Die Motion betreffend Einreichung einer Standesinitiative zwecks gesetzlicher Neuregelung von Cannabisprodukten von C. Janiak vom 5. September 1996 (96/180) als erfüllt abzuschreiben. der Präsident: Marcel Metzger |
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