97/113; Bericht zur Wirtschaftslage; Landratsbeschluss
| Entwurf Landratsbeschluss betreffend Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft mit Impulsprogramm I "Chance" und Impulsprogramm II "Qualifikation" Fassung der Landratsvorlage 97/133 vom 3. Juni 1997 |
| |
Zur Inhaltsübersicht dieser Landratsvorlage (97/113; Bericht zur Wirtschaftslage) | ||
| Zur Übersicht Systematische Gesetzessammlung |
| Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: 1. Vom vorliegenden Bericht wird Kenntnis genommen. 2. Für die Umsetzung des Impulsprogrammes I «Chance» wird für die Jahre 1998 bis 2001 zu Lasten Konto Nr. 2549.319.50 ein Verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken bewilligt. 3. Für die Umsetzung des Impulsprogrammes II «Qualifikation» wird für die Jahre 1998 bis 2002 zu Lasten Konto Nr. 2200.319.50 ein Verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken bewilligt. 4. Der Regierungsrat berichtet jeweils im Rahmen des Amtsberichtes über die Umsetzung der beiden Impulsprogramme. 5. Die Ziffern 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. 6. Die Motion 97/2 der FDP-Landratsfraktion betreffend Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Verbesserung der Standortbedingungen: Optimierung der wirtschaftsrelevanten Verwaltungsprozesse wird entgegengenommen und gleichzeitig als erfüllt abgeschrieben. 7. Das Postulat 97/10 der FDP-Landratsfraktion betreffend Bericht des Regierungsrates über die Beurteilung der Attraktivität des Kantons Basel-Landschaft im Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten wird als erfüllt abgeschrieben. 8. Das Postulat 97/12 von Landrat Remo Franz betreffend Schaffung von Anreizen für neue Arbeitsplätze wird abgelehnt. |
|
| Back to Top |