97/113; Bericht zur Wirtschaftslage; Teil 10
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| 11 Parlamentarische Vorstösse 11.1 Motion der FDP-Fraktion betreffend Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Verbesserung der Standortbedingungen: Optimierung der wirtschaftsrelevanten Verwaltungsprozesse (97/2) Am 9. Januar 1997 hat die FDP-Landratsfraktion die folgende Motion eingereicht: Die wirtschaftliche Lage in unserem Kanton ist nicht befriedigend. Zwar liegt der Kanton Baselland mit einer Arbeitslosenquote von 3,6 % unter dem regionalen Durchschnitt. Trotzdem bildete sich die Zahl der Beschäftigten zwischen 1994-96 um mehrere tausend Vollzeitstellen zurück. Zeichen für eine Verbesserung sind kaum auszumachen. Redimensionierung und Umstrukturierung in der Wirtschaft schreiten voran. Aufgrund von Schätzungen ist bis zum Jahr 2000 mit einem Abbau von weiteren 4000 Vollzeitarbeitsplätzen in der Region zu rechnen. Auch für das Jahr 1997 ist laut Regio-Wirtschaftsstudie nur mit einer geringen Zuwachsrate der Wertschöpfung und einem anhaltenden Rückgang der Arbeitsplätze zu rechnen. Negativ wirken sich immer mehr kostenträchtige staatliche Vorschriften aus, z. B. Umweltschutzbereich. Häufig ist ein vernünftiges Kosten/Nutzen-Verhältnis nicht mehr gegeben. Im weiteren sind gesetzliche Vorschriften und Normen sowie administrative Hindernisse auch im Baubereich anzutreffen. Dies führt zu einem Anstieg der Produktionskosten am Standort Baselland. Der Wettbewerb ist für alle Unternehmen härter geworden: Besonders betroffen sind KMUs. Zwei Drittel aller Arbeitnehmer in unserem Kanton sind in den KMUs beschäftigt, deren Marge laufend kleiner wird, was auf die Löhne drückt, den Selbstfinanzierungsgrad schmälert und sogar die Existenz bedroht. Durch Produktionsverlagerungen in der Grosschemie sind sie als Zulieferbetriebe zusätzlich gefährdet. Aber nicht nur Firmen stehen im Konkurrenzkampf, auch Wirtschaftsstandorte kämpfen um die Gunst von ansiedlungswilligen Unternehmen. Als prioritäre Massnahmen sind daher die wirtschaftsrelevanten Prozesse in unserer kantonalen Verwaltung zu überprüfen und so zu optimieren, dass sie einen Standortvorteil bedeuten und dadurch Arbeitsplätze erhalten werden und die Schaffung neuer erleichtert wird. Wir bitten daher den Regierungsrat um Ausarbeitung von Massnahmen, durch welche innovationshemmende und kostentreibende Prozesse in der kantonalen Verwaltung (z.B. bei Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren) optimiert werden, damit Anreize zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen entstehen können. Stellungnahme des Regierungsrates: Der Regierungsrat ist sich der Bedeutung dieser Thematik durchaus bewusst und möchte sie in keiner Weise hinunterspielen. Im Gegenteil, es ist eine ständige Pflicht von Regierung und Verwaltung, Gesetzgebung sowie Verfahrensabläufe zu überprüfen, nach neuen Effizienzkriterien zu gestalten und den aktuellen Bedürfnissen anzupasen. Im Bereich der Finanz- und Kirchendirektion sei in diesem Zusammenhang auf die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes verwiesen, in dem die Basis für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung gelegt wird. Die Vollkostenrechnung, die mit dem Neuen Rechnungswesen eingeführt wird, bildet die Grundlage für die Leistungsaufträge, die ab 1997 für alle Dienststellen in der FKD und ab 1998 auch für andere Verwaltungsbereiche Gültigkeit haben. Das Ziel der Leistungsaufträge ist eine kundenfreundlichere und bürgernähere Verwaltung. Dies bedingt u.a. die Änderung von Erlassen auf allen Stufen im Sinne einer effizienteren und effektiveren Verwaltungsarbeit. Mit dem Vollzug der Leistungsaufräge und den zugehörigen Erlassänderungen wird die Verwatungstätigkeit verbessert, wie es in der Motion verlangt wird. In der Bau- und Umweltschutzdirektion befasst man sich seit längerem sehr ernsthaft mit diesem Problem und hat auch schon verschiedene Massnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet. Auf eine Änderung des materiellen Umweltrechts hat der Kanton nur einen beschränkten Einfluss, da es weitgehend vom Bund vorgegeben ist. Im kantonalen Umweltrecht sind kaum Bestimmungen auszumachen, die den wirtschaftlichen Fortgang schwerwiegend behindern. Die Verfahrensdauer wurde im Kanton Basel-Landschaft in letzter Zeit konsequent gestrafft. Ein Baubewilligungsverfahren dauert heute im Durchschnitt sieben Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht worden sind und keine Rechtsmittel ergriffen werden. Die gleiche Frist gilt auch bei Baubewilligungen für Gewerbe- und Industriebauten. Und die - früher viel kritisierte - Umweltverträglichkeitsprüfung benötigt in unserem Kanton im Durchschnitt nur noch 8 bis 12 Wochen. Mit diesen Fristen ist der Kanton Basel-Landschaft in der ganzen Schweiz - sowie auch im benachbarten Ausland - mit an der Spitze. Zum Vollzug des Umweltrechts ist insbesondere festzuhalten, dass die grösseren Betriebe in unserem Kanton - allen voran die chemische Industrie - die sich aus der Umweltschutzgesetzgebung ergebenden Aufgaben innert sehr kurzer Zeit erledigt haben. Der Standort Basel-Landschaft kann sich firmenintern sogar gegen internationale Konkurrenz durchsetzen, wie das Beispiel der neuen Produktionsanlage für Diovan (Valsartan) der Novartis in Schweizerhalle zeigt. Es trifft hingegen zu, dass mittlere und kleine Betriebe eher Probleme bei der Umsetzung der Gesetzgebung haben. Hier liegt es an den zuständigen Umweltschutzfachstellen, die nötige Information zu vermitteln und genügend Zeit für Lösungen einzuräumen. Eine wichtige Rolle spielen hier die Wirtschafts- und Branchenverbände. Die Umweltschutzfachstellen haben bereits bewiesen, dass sie in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden auch unkonventionelle Lösungen unterstützen. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ist speziell von der Kritik am Verfahren bei Bewilligungen für ausländische Arbeitskräfte tangiert. Eine genaue Analyse einer bei Unternehmen durchgeführten Umfrage zeigt jedoch, dass sich nur eine verschwindend kleine Zahl von Firmen unzufrieden äusserte. In grosser Mehrheit wurde die Behandlung von Bewilligungsgesuchen für Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Basel-Landschaft im Vergleich zu andern Kantonen als speditiv, menschlich und verständnisvoll taxiert. Die in diesem Zusammenhang eingebrachten Verbesserungsvorschläge wurden geprüft und, falls es die gesetzlichen Grundlagen zuliessen, auch eingeführt. Statistische Vergleiche mit anderen Bewilligungsverfahren zeigen auch, dass der Kanton hier nicht schlecht abschneidet. In Einzelfällen können zwar Verzögerungen auftreten; nicht immer liegt es jedoch allein an der Behörde. Verbesserungen sind immer möglich; das wirtschaftliche Umfeld ist dauernden Veränderungen ausgesetzt; deshalb wird auch die Verwaltung fortlaufend zu neuen Lösungen herausgefordert. Im gesamten Bewilligungsverfahren müssen auftetende Probleme jeweils im Detail verfolgt werden, und wenn sich zeigt, dass diese die Wirtschaft behindern, ist Abhilfe zu schaffen - falls notwendig auch mit Änderungen der rechtlichen Grundlagen. Die im vergangenen Jahr reorganisierte Wirtschaftsförderung beider Basel wird bewusst gemeinsam von Staat und Wirtschaft geführt. Sie erweist sich heute schon als gutes Instrument zur Früherkennung von wirtschaftsbehindernden Verwaltungsprozessen. Die Regierung nimmt diese Erkenntnisse ernst. Eine Bereinigung kann aber in vielen Fällen nur in einer Abwägung verschiedener gesellschaftspolitischer Interessen vorgenommmen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass heute im Kanton Basel-Landschaft kaum Situationen auszumachen sind, wo - im Kompetenzbereich des Kantons - noch dringlicher Handlungsbedarf angezeigt ist. Der Regierungsrat beantragt deshalb angesichts der durchgeführten und eingeleiteten Massnahmen, die Motion zu überweisen und als erfüllt abzuschreiben.
Am 23. Januar 1997 hat die FDP-Landratsfraktion die folgende Motion eingereicht: Die Auswirkungen der bald täglich gemeldeten Strukturanpassungen in der Wirtschaft sind immer dramatischer Verlust von Arbeitsplätzen / Angst vor der Zukunft / Investitions- und Konsumunlust Wandel Wichtigstes Merkmal der ersten Hälfte der 90er Jahre ist die Globalisierung der Wirtschaft. Mit EG 92 wurde der einheitliche europäische Binnenmarkt geschaffen. Der Abschluss der Uruguay-Runde und der Übergang vom GATT zur WTO bedeuten für die Wirtschaft einen weiteren Internationalisierungsschub. Die einzelne Unternehmung spürt diese Veränderungen der übergeordneten Rahmenbedingungen als Intensivierung des Wettbewerbs. In zunehmendem Ausmass wird aus dem Wettbewerb zwischen Firmen auch ein Wettbewerb zwischen Wirtschaftstandorten und damit ein Wettbewerb zwischen Gemeinwesen (Prof. René L. Frey in uni nova 77/96). Betroffen sind: - die Arbeitgeber Global tätige Unternehmen verlegen ihre Produktionsstandorte teilweise in für sie (Kosten)-günstigere Regionen. Immer öfter werden die Produktionsstätten auch in Erdteile mit hohen Marktzuwachserwartungen verlegt. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), welche das eigentliche Rückgrat der Wertschöpfung in der schweizerischen Wirtschaft darstellen, sind ebenfalls betroffen und einem enorm raschen Strukturwandel ausgesetzt. Als Folge gehen weitere Arbeitsplätze verloren und die Arbeitslosenrate erhöht sich dauernd. Eine Trendumkehr ist leider nicht in Sicht. - und Arbeitnehmer Die Angst vor der Zukunft geht nicht nur bei den ungelernten Arbeitnehmern um. Auf sämtlichen Stufen, bis in die Chefetagen werden Arbeitsplätze abgebaut. Die Verunsicherung ist auch in den obersten Führungspositionen und verhindert mutige und vorwärtsgerichtete Strategien und Aktivitäten. Die schlechte Wirtschaftslage und steigende Arbeitslosigkeit beschäftigt unsere Bevölkerung als das drängendste Problem. Deshalb müssen sich auch Regierung und Parlament entsprechend darum kümmern. Nur ein in jeder Beziehung attraktiver Wirtschaftsstandort bringt Anreize zur Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze Auftrag an den Regierungsrat: Erstellung eines Berichtes über die Beurteilung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Baselland, in allen wirtschaftsrelevanten Belangen. Dieser Bericht, der bis im Frühjahr 97 vorliegen soll, muss dem Regierungsrat und Landrat als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für ein zu erarbeitendes breit angelegtes Massnahmenpaket, zur Steigerung der Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes, dienen. Stellungnahme des Regierungsrates: Mit dem vorliegenden Bericht erfüllt der Regierungsrat den gestellten Auftrag und beantragt, den in der Form eines Postulats überwiesenen Vorstoss als erfüllt abzuschreiben.
Am 23. Januar 1997 hat Landrat Remo Franz, CVP, das folgende Postulat eingereicht: In der gegenwärtigen Wirtschaftslage hat die Schaffung neuer Arbeitsplätze noch mehr Bedeutung als bisher. Gleichzeitig erhöht sich aber das Risiko für die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht zuletzt wegen der Kurzfristigkeit der Aufträge und wegen dem wirtschaftlich eher negativ gestimmten Umfeld. Heute bleibt den Unternehmen als erste Massnahme vielfach nur die Entlassung von Personal als Ausweg aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten übrig. Der Staat muss dann für die Unterstützung der Entlassenen in vielen Fällen aufkommen. Damit ist aber auch offenkundig, dass die öffentliche Hand alles Interesse an einer möglichst hohen Beschäftigungsrate hat. Aufgrund dieser besonderen Umstände bitte ich die Regierung zu prüfen und zu berichten: Wie kann die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen (nicht einfach Steueranreize für Neugründungen) im Kanton Basel-Landschaft finanziell unterstützt werden, entweder durch steuerliche Direktabzüge oder durch finanzielle Abgeltung für die Unternehmen? Wie sähe eine solche Lösung in der Gesamtrechnung aus, wenn beispielsweise einem Unternehmen 10’000 Franken pro neuem Arbeitsplatz ausbezahlt würde? Wie kann auf einfach Weise sichergestellt werden, dass nur jene Unternehmen davon profitieren, die während einer gewissen Zeit tatsächlich zusätzliche oder neue Arbeitsplätze geschaffen haben? Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass direkte Zahlungen für neue Arbeitsplätze für bereits ansässige wie auch für neue Unternehmungen eine rasche Hilfe bedeuten und die Arbeitslosen- und Fürsorgekassen im selben Ausmass und ebenso rasch entlasten könnten? Die Regierung nimmt zu diesem Postulat wie folgt Stellung: Die Frage 1 zielt darauf ab, über die bisherige Politik der selektiven Steueranreize für Neugründungen hinauszugehen und beispielsweise direkte finanzielle Unterstützungen für die Einrichtung neuer Arbeitsplätze zu gewähren. Es besteht aus volkswirtschaftlichen Überlegungen kein überzeugender Grund, direkte Zahlungen pro Arbeitsplatz zu leisten. Ein solches Instrument riecht nach Interventionismus und hätte unter anderem zur Folge, dass auch in Branchen, die weiterhin einen Strukturwandel durchmachen müssen, die Anpassung nur aufgeschoben würde. Das Instrument kann also auch kontraproduktive Wirkung haben. Überdies zieht die Einführung einer solchen Förderungsmassnahme einen erheblichen Bürokratieaufwand nach sich. Mit der zweiten Frage wird angesprochen, wie der Kanton die pro Arbeitsplatz vom Staat subventionierten 10’000 Franken in der Gesamtrechnung wieder „hereinholen" könnte. Die Zielsetzung ist spekulativ und eine Schätzung lässt sich nur sehr vage vornehmen. Diese Subventionen müssten von der Idee her durch erhöhte Steuereingänge (des Stelleninhabers und der Firma) wettgemacht werden - was, wenn überhaupt, mit einer zweijährigen Verzögerung erfolgen würde. Darüber hinaus wären die Kosten zu berücksichtigen, die entstehen, wenn ein Arbeitsplatz nicht permanent geschaffen wird - und dies dürfte bei der überwiegenden Zahl der Fälle, die so „gefördert" werden, zutreffen. Dies haben übrigens u.a. auch Erfahrungen im Neuenburger „Silicon Valley" gezeigt. Rechnet man somit zwei nur vorübergehende und später wieder aufgegebene Stellen auf einen permanenten neuen Arbeitsplatz, so müsste der Kanton mindestens sechs Jahre warten, bis das Geld zurückfliessen würde. Da die Einsetzung dieses Instrumentes durch den Regierungsrat volkswirtschaftlich als nicht sinnvoll beurteilt wird, erübrigen sich weitere Antworten zu den Fragen 3 und 4. Der Regierungsrat beantragt deshalb, das Postulat abzulehnen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen. Liestal, 3. Juni 1997 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Belser Der Landschreiber: Mundschin |
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