1997-123
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Interpellation zum geplanten Einsatz von plutoniumhaltigem Brennstoff (MOX) im AKW Gösgen nach der Sommerrevision 1997 |
Die Betreibergesellschaft des AKW Gösgen plant, nach der Sommerrevision 1997 plutoniumhaltigen Brennstoff, sogenannten MOX (Mischoxid)-Brennstoff, einzusetzen. Anstelle von Uran-Brennstoff sollen bis zu 36 Prozent der Brennelemente mit durchschnittlich 4,8 Prozent Plutonium geladen werden. Der Einsatz von Plutonium erhöht die Gefahren und Risiken und stellt eine wesentliche Betriebsänderung dar. Die wenigen Länder mit MOX-Wirtschaft kennen im Gegensatz zur Schweiz deshalb ein öffentliches Genehmigungsverfahren für den MOX-Einsatz. (Die folgenden Ausführungen stammen zum grössten Teil aus der Studie "MOX-Wirtschaft oder die zivile Plutoniumnutzung" der Nulclearexperten Christian Küppers und Michael Sailer, welche 1994 im Auftrag der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung erstellt wurde.) Die Gefahren von MOX-Brennstoff beim AKW-Betrieb Gösgen ist wie alle andern Leichtwasserreaktoren für den Einsatz von Uranbrennstoff konzipiert. Werden plutoniumhaltige Brennelemente anstelle von Uranbrennelementen eingesetzt, so hat dies Konsequenzen für das Betriebsverhalten. Für den Reaktorbetrieb ist ein stabiles neutronenphysikalisches Verhalten erforderlich. Wesentlich bei der Reaktorregelung sind vor allem Energie und Intensität der Neutronen sowie die Konzentration neutronenabsorbierender Nuklide. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Uran und Plutonium deutlich. Die Spaltneutronen des Plutoniums haben höhere Energien, und der Anteil der - für die Reaktorregelung bedeutsamen - verzögerten Neutronen ist bei plutoniumhaltigen Brennelementen um etwa 10 Prozent geringer als bei Uran-Brennelementen. Als Resultat der kernphysikalisch unterschiedlichen Eigenschaften von plutoniumhaltigen Brennelementen gegenüber Uran-Brennelementen geht die Wirksamkeit der Steuerstäbe und des Bors im Kühlwasser zurück. Mit den Steuerstäben und dem Bor im Kühlwasser muss durch Einfang von Neutronen ein Reaktor geregelt bzw. im abgeschalteten Zustand gehalten werden. Diese und weitere Änderungen in reaktorkinetischen Parametern führen zu folgenden, geringeren Sicherheitsmargen beim MOX-Einsatz: - Die Abschaltsicherheit wird geringer. - Die Freiheitsgrade bei der Brennelementauslegung werden verringert. - Der Abstand von der kritischen Heizflächenbelastung der Brennelemente wird verringert. Durch die ungleichmässigere Neutronenverteilung werden lokal geringere Sicherheitsabstände im Kein erreicht. - Der hohe lokale Abbrand, welcher auf, die heterogene Mikrostruktur des MOX-Brennstoffs zurückzuführen ist, führt zu Kumpen mit hoher Plutoniumkonzentration. Es können häufiger Hüllrohrschäden auftreten, welche zu normalbetrieblichen Freisetzungen radioaktiver Stoffe führen. Aus diesem Grund legen Sicherheitsbehörden normalerweise tiefere Abbrandwerte bei MOX-Einsatz fest. Nicht aber die schweizerischen Behörden: sie erlauben Gösgen beim MOX-Einsatz einen sehr hohen Abbrand (60 000 Megawatt Tag pro Tonne Schwermetall). Bei einem Versuch mit MOX-Brennstoff im Versuchsreaktor Cabri in Cadarache (F) am 24.1.97 kam es zu einem unerwartet heftigen Riss des MOX-Brennstabrohrs, wobei Brennstoff in den Testkanal austrat. Ein neuer Test ist deswegen geplant. Durch den Einsatz von MOX-Brennelementen in Leichtwasserreaktoren werden also Sicherheitsabstände der Auslegung reduziert. Die Gefahr, dass sich Störfälle, gegen die die Anlage ausgelegt ist, zu grösseren Unfällen entwickeln, wird durch den MOX-Einsatz vergrössert. Die reaktorphysikalischen Nachteile der MOX-Brennelemente gegenüber Uran-Brennelementen haben auch zur Konsequenz, dass in einem Leichtwasserreaktor nicht ausschliesslich MOX-Brennelemente eingesetzt werden dürfen, sondern nur ein gewisser Anteil - meist bis zu 33 oder 40 Prozent. Konsequenzen des MOX-Einsatzes für Reaktorunfälle - Bei einem Unfall durch Überhitzung und Schmelzen der Kerns können grosse Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen. Beim Einsatz von MOX-Brennelementen ist das Inventar an bestimmten langlebigen radioaktiven Stoffen schon dann auf ein Vielfaches erhöht, wenn nur ein kleinerer Teil der eingesetzten Brennelemente MOX-Brennelemente sind. - Die Strahlenbeiastung durch Einatmen von radioaktiven Stoffen beim Durchzug der radioaktiven Wolke nimmt um mehr als 50 Prozent gegenüber einem Einsatz von ausschliesslich Uran-Brennelementen zu. - Die Strahlenbelastung durch Einatmung remobilisierter (vom Wind aufgewirbelter) langlebiger radioaktiver Stoffe erhöht sich auf mehr als das Doppelte. - Die langfristig nicht mehr nutzbare Landfläche nimmt zu. Einerseits wird also die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem schweren Unfall kommt, durch den Einsatz von MOX-Brennelementen erhöht. Andererseits sind nach schweren Unfällen, bei denen auch nur ein kleiner Teil des Inventars an langlebigen lsotopen in die Umgebung gelangt, die radiologischen Folgen erheblich schwerwiegender, wenn MOX-Brennelemente eingesetzt werden. Wirtschaftlich gesehen ist die MOX-Wirtschaft ein Flop. MOX-Brennelemente sind heute um ein Mehrfaches teurer als Uran--Brennelemente. Nicht angesprochen sind hier die andern Probleme, die durch die MOX-Wirtschaft entstehen wie die gefährlichen Hintransporte des abgebrannten AKW-Brennstoffs durch die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt nach Sellafield (GB) und La Hague (F) zwecks Abtrennung des Plutoniums, die unglaublich hohen Abgaben radioaktiver Stoffe ans Meer und an die Luft aus den Wiederaufarbeitungsanlagen (Plutoniumabtrennungsanlagen) Sellafield und La Hague, die Gefährdung der Arbeiter in den MOX-Fabriken, die Flugzeugtransporte von MOX-Brennelementen nach Zürich, die vielen Rücktransporte der radioaktiven Abfälle aus den beiden erwähnten Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield und die Gefahr, dass abgetrenntes Plutonium in falsche Hände gerät. Angesichts all dieser ölkologischen und ökonomischen Nachteile stellt sich die Frage nach dem Sinn der MOX-Wirtschaft (Abtrennen des einen Prozents Plutonium aus dem abgebrannten AKW-Brennstoff und dessen Einsatz in MOX-Brennelemente). Zum einen befürchtete die Atomwirtschaft in den sechziger und siebziger Jahren für die Zukunft steigende Uranpreise. Plutonium sollte das Uran ersetzen (Brütertechnologie). Ein weiterer Faktor ist aber auch die Möglichkeit für nichtnukleare Länder, bedeutende oder sogar grosse Lager von Plutonium als Vorrat (zur Herstellung von Atomwaffen) zu haben. Und für die Elektrizitätsunternehmen und Politik war an der Plutoniumabtrennung und MOX-Einsatz auch interessant, dass dadurch die nuklearen Abfallprobleme in die Zukunft verschoben werden. Anstatt die abgebrannten Brennelemente im eigenen Land zwischenlagem zu müssen, konnten sie erst einmal ins Ausland (Frankreich und England) gebracht werden. Erst in etwa zwei Jahren wird die Schweiz ihr eigenes Zwischenlager haben, in dem alle bisher abgebrannten Brennelemente Platz hätten. Die enormen Kosten der gesamten MOX-Wirtschaft - u.a. riesige Investitionen in die Plutoniumabtrennungsanlagen La Hague und Sellafield - kann die Elektrizitätswirtschaft mit ihrer Monopolstellung ohne weiteres auf die Strompreise abwälzen. Die MOX-Wirtschaft könnte jederzeit von den AKW-Betreibem gestoppt werden, und dies hätte sogar ökonomische Vorteile. Natururan kann ohne weiteres durch eine bessere Ausnutzung des Natururans bei der Anreicherung eingespart werden. Die direkte Zwischenlagerung (und später die Langzeitlagerung) der intakten Brennelemente hat zudem Vorteile und wird bereits z.B. von den USA und von Schweden realisiert. Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: - Hat die Regierung Kenntnis vom bevorstehenden MOX-Einsatz im AKW Gösgen? - Was hält die Regierung vom MOX-Einsatz im AKW Gösgen? - Hat die Regierung gewusst, dass in den wenigen Ländern mit MOX-Wirtschaft ein öffentliches Genehmigungsverfahren für den Einsatz von MOX gesetzlich verankert ist und durchgeführt werden muss, weil der MOX-Einsatz eine erhebliche Betriebsänderung bedeutet? - Fragen in bezug auf die Atomenergie sind zwar Sache des Bundes. Der Anti-AKW-Paragraph unserer Kantonsverfassung und des Gesetzes verpflichtet aber die Regierung sinngemäss dazu, sich gegen erhebliche neue Gefahren aus Reaktoren in Kantonsnähe für die Bevölkerung zu wehren. Ist die Regierung bereit, aufgrund der öffentlich durchzuführenden Genehmigungsverfahren bei MOX-Einsatz in andern Ländern und aufgrund des Anti-AKW-Paragraphen in unserer Kantonsverfassung beim Bundesrat gegen den Einsatz von plutoniumhaltigem Brennstoff zu protestieren oder wenigstens die Sorge der Bevölkerung anzumelden? - Wenigstens das obere Baselbiet liegt laut Entscheid des Bundesrats in der Gefahrenzone 2 des AKW Gösgen (viele Oberbaselbieter Haushalte erhielten deshalb Jodtabletten). Und alle, die Strom beziehen, müssen überdies die Kosten für die enorm teure MOX-Wirtschaft und die Plutoniumabtrennung (Wiederaufarbeitung) über die Stromrechnung bezahlen. Die Baselbieter Bevölkerung hat somit das Recht auf vollumfängliche Information über den MOX-Einsatz. Und sie braucht dieses Wissen auch für ihre energiapolitischen Entscheide. Ist die Regierung deshalb bereit, eine öffentliche Diskussion über den Einsatz plutoniumhaltiger Brennelemente zu veranstalten und zwar mit Vertretern der Schweizer Behörden und mit Experten, die eine ablehnende Haltung gegenüber der MOX-Wirtschaft haben? Plutonium setzt sich aus verschiedenen Isotopen mit unterschiedlichen Halbwertszeiten (von 14 bis 376 000 Jahren) zusammen. Die Strahlung von Plutonium hat nur eine sehr geringe Reichweite und wird daher bereits durch die Hornhaut abgeschirmt, wenn sie von aussen auf den menschlichen Körper trifft. Wird Plutonium aber in den Körper aufgenommen, so wirkt die Alphastrahlung unmittelbar auf Gewebe und Organe ein. Die Wirksamkeit der Alphastrahlung ist dann grösser als die von Beta- und Gammastrahlung. Bei einer Aufnahme über die Atemwege gelangt das Plutonium in die Lunge und mit der Zeit auch ins Blut und reichert sich in Skelett und Leber an. Dabei kann der Zellkern geschädigt werden, und es kann zu Krebs kommen und zu genetischen Schäden bei Nachkommen. Es ist zu erwarten, dass eine Einatmung von nur 2,7 Millionstel Gramm Reaktorplutonium mit einem Abbrand von 33 000 Megawatt Tag pro Tonne Schwermetall nahezu mit Sicherheit Lungenkrebs verursacht. Bei höheren Abbrand -die Sicherheitsbehörden erlauben den Betreibern des AKW Gösgen 60 000 Megawatt Tag pro Tonne - genügen dazu bereits etwa zwei Drittel dieser Menge. Eine weitere besondere Gefährlichkeit des Plutoniums beruht auf seiner schwierigen Nachweisbarkeit und zwar in Umweltproben wie nach der Aufnahme in den menschlichen Körper. Schliesslich regt Plutonium auch die Phantasie krimineller Elemente an, da es zu einem ausgesprochenen Reizwort in der Öffentlichkeit geworden ist. Das Drohpotential - beispielsweise Einbringen in eine Klimaanlage eines grossen und wichtigen Gebäudes oder Zündung eines konventionellen Sprengsatzes, der Plutonium über eine grössere Stadt verteilt - ist bei einem Zugriff auf Plutonium enorm. Insgesamt betrachtet kann daher Plutonium als einer der gefährlichsten durch den Menschen erzeugten Stoff bezeichnet werden. |
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