97/077; Uni-Kinderspital; Teil 3
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Das Projekt Gestützt auf die Machbarkeitsstudie von BRAINS wurde das Projekt eines „gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BL/BS mit zwei Standorten" in der gemeinsamen Sitzung vom 17. August 1995 von den beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft als politische Zielsetzung gutgeheissen und die zuständigen Departemente wurden beauftragt, den Realisierungsprozess einzuleiten und periodisch über die Entwicklung zu berichten. Der Beschluss wurde am 22. August 1995 der Oeffentlichkeit bekannt gegeben. Aufgrund dieses partnerschaftlichen Beschlusses der beiden Regierungen wurde die Firma BRAINS Ende Oktober 1995 mit der Mitarbeit beim Realisierungsprozess beauftragt. 41 Projektorganisation Bei der Realisierung des künftigen gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten ist eine Vielzahl von Problemstellungen medizinischer, struktureller, organisatorischer und rechtlicher Art zu lösen. Daher wurde eine Projektorganisation gewählt, die der Komplexität des Vorhabens Rechnung trägt und die ein flexibles und möglichst transparentes Vorgehen ermöglicht. Die Projektorganisation umfasst den Lenkungsausschuss, das Koordinationskollegium sowie den Planungsstab. Die Firma BRAINS; vertreten durch Herrn Dr. A. Gebert, ist als externer Experte für die Gesamtprojektleitung und die Koordination zwischen den Gremien zuständig. Lenkungsausschuss Er überwacht das Projekt und vertritt es gegen aussen, formuliert Vorgaben sowie Rahmenbedingungen zuhanden des Planungsstabes und des Koordinationskollegiums und trifft richtungsweisende Entscheide. Im Lenkungsausschuss sind die Vorsteherin des Sanitätsdepartementes Basel-Stadt und der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft, die Gesundheitsplaner der beiden Kantone sowie der externe Experte vertreten. Koordinationskollegium Das Koordinationskollegium befasst sich mit Fragen der Ausgestaltung und der Organisation des Behandlungsangebotes und der Lehre und Forschung des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals sowie mit der Positionierung der neuen Institution unter den anderen Schweizer Universitäts-Kinderkliniken. Im Koordinationskollegium sind der ärztliche Direktor des Basler Kinderspitals und der Chefarzt der Kinderklinik Bruderholz sowie der externe Experte vertreten. Planungsstab Der Planungsstab hat Konzepte und Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten, zum Beispiel zur Trägerschaft, den Leitungsstrukturen, den personellen Ressourcen, zur Bereitstellung von Bauten und Infrastruktur, der Abgeltung der Leistungen sowie dem Rechnungswesen und Controlling etc. Der Planungsstab wird vom Departementssekretär des Sanitätsdepartements Basel-Stadt und dem Direktionssekretär der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft geleitet. Ihm gehören ferner der Direktor des Kinderspitals Basel sowie der Verwalter des Kantonsspitals Bruderholz, die Gesundheitsplaner der beiden Kantone und schliesslich der externe Experte an. Der Planungsstab kann Arbeitsgruppen einsetzen, die sich mit speziellen Fragen im Rahmen des Gesamtprojektes befassen, so zum Beispiel mit der Ueberführung der Liegenschaften in die gemeinsame Institution. 42 Terminplan bis zur Inbetriebnahme Der Zeitplan sieht vor, den Betrieb der neuen Institution am 1. Januar 1999 aufzunehmen. Den Regierungen der beiden Kantone soll noch vor Ende 1997 zuhanden der Parlamente ein Entwurf eines Staatsvertrages mit gemeinsamen Uebertragungsgrundsätzen des Betriebes und der Liegenschaften an eine neue, selbständige öffentlich-rechtliche Institution unterbreitet werden. In beiden Kantonen wird zudem das Spitalgesetz anzupassen sein. Während das Geschäft in Basel-Stadt dem fakultativen Referendum untersteht, ist in Basel-Landschaft das obligatorische Referendum zu beachten. Vor dem Hintergrund der eingangs zitierten Volksentscheide in beiden Kantonen erachten es die beiden Regierungsräte als sinnvoll, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beider Kantone mitwirken zu lassen und in einer gleichzeitig angesetzten Abstimmung über die Schaffung der gemeinsamen Institution befinden zu lassen. Diese Volksabstimmungen müssen spätestens im Herbst 1998 durchgeführt werden. 51 Rechtsform der neuen Organisation Die Regierungsräte der beiden Kantone haben anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung vom 21. Januar 1997 die Trägerschaftsform der neuen Institution beraten und sich für das Modell der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt entschieden. Die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt erfüllt eine öffentliche Aufgabe für das Gemeinwesen. Sie hängt in ihrer Zwecksetzung und in ihren Grundzügen vom Träger (im konkreten Fall von den Trägern, den beiden Kantonen) ab, ohne hierarchisch in die Verwaltungsstrukturen eingegliedert zu sein. Mit der Verleihung einer eigenen Rechtspersönlichkeit erhält die gemeinsame Institution innerhalb der erwähnten gesetzlichen und staatsvertraglichen Rahmenbedingungen Autonomie. Diese erstreckt sich von der internen Spitalorganisation, den Finanzen (z.B. Abschluss von Tarifverträgen), bis zum Personalwesen und zur Beschaffung und zum Einsatz der Sachmittel. 52 Angebotsstruktur innerhalb der neuen Organisation (Schwerpunktbildung / Uebergänge innerhalb der neuen Organisation und Schnittstellen zu anderen Institutionen) Innerhalb des gemeinsamen „Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten" sollen die Disziplinen in einem ausgewogenen Verhältnis auf die beiden Standorte Basel und Bruderholz verteilt werden. Dabei wird vom Grundsatz ausgegangen, dass an beiden Standorten die medizinische Grundversorgung der Kinder zu gewährleisten ist. Neben der Grundversorgung werden an je einem Standort Teile der medizinischen Versorgung als Schwerpunkt (operative Disziplinen, pädiatrische Spezialitäten, Neonatologie) für beide Standorte betrieben. Die Schwerpunktsbildung wird entsprechend sowohl eine organisatorisch-betriebliche wie auch eine räumliche sein. Wichtige Kriterien für die Schwerpunktsbildung sind die vorhandenen Infrastrukturen an den beiden Standorten, die benötigten Investitionskosten und die Bedeutung der medizinisch bedingten unmittelbaren Nähe der Behandlung zu bestimmten Spezialitäten der Erwachsenenmedizin. Die Schwerpunktsbildung ist ein zentrales Element für die Weiterarbeit im Projekt, da die daraus resultierenden betrieblichen und räumlichen Konsequenzen einerseits in die Planung des Neubaus des Kinderspitals in Basel einzufliessen haben und andererseits auch bauliche Anpassungen an der Kinderklinik Bruderholz absehbar sind. Im Rahmen einer 2-tägigen Arbeitstagung Mitte April befassen sich rund 40 Kader-Mitarbeiterinnen und Kader-Mitarbeiter der beiden Spitäler Bruderholz und Kinderspital Basel zusammen mit dem Planungsstab intensiv mit der Verteilung der Schwerpunkte auf die beiden Standorte, den resultierenden betrieblichen und räumlichen Konsequenzen und mit Fragen bezüglich Schnittstellen zwischen der Kinder- und der Erwachsenenmedizin. 53 Aufbauorganisation Um die Identifikation aller Beteiligten mit der neuen Institution zu unterstützen, wird eine Aufbauorganisation mit gleichwertiger Einbindung der beiden Kantone angestrebt. Die strategische Entscheidungsebene soll von einem „Verwaltungsrat" mit dem vorläufigen Arbeitstitel „Kinderspitalrat" wahrgenommen werden, während auf der operativen Ebene ein Spitaldirektorium verantwortlich zeichnen soll. 54 Ablauforganisation Die Festlegung der Ablauforganisation wäre zum Zeitpunkt des heutigen Projektstandes verfrüht. 55 Anstellungsbedingungen Die Anstellungsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Hand sind in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterschiedlich. Dies zeigt sich bei der Anstellungskompetenz (durch die Regierung, das Departement oder die Spitalverwaltung), bei der Anstellungsart, bei der Dauer der provisorischen Arbeitsverhältnisse, bei den Kündigungsfristen, bei den Löhnen und nicht zuletzt auch bei der weitestgehenden Wohnsitzfreiheit im Kanton Basel-Landschaft und dem Wohnsitzobligatorium im Kanton Basel-Stadt. Während sich beispielsweise bei der Ingenieurschule beider Basel in Muttenz, welche ebenfalls das Statut einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit besitzt, die Dienstverhältnisse des Lehrkörpers und der Angestellten nach dem Beamtenrecht des Kantons Basel-Landschaft richten, soll im Falle des „Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten" der Weg einer weitergehenden Autonomie der neuen Institution beschritten werden. Dies bedeutet, dass die Institution über von beiden Kantonen unabhängige Anstellungsbedingungen mit eigener Besoldungsordnung verfügen soll. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bereits heute in den Verträgen und Ernennungsurkunden wie folgt auf diesen Umstand hingewiesen: „Gegenwärtig sind Planungsarbeiten für eine gemeinsame Trägerschaft der beiden Kinderspitäler Basel und Bruderholz im Gang. In Abhängigkeit von den Planungsergebnissen können Aenderungen in Ihrem Anstellungsverhältnis die Folge sein (Arbeitgeber, Funktion, Arbeitsort, Anstellungsbedingungen). Auswirkungen auf Ihr Anstellungsverhältnis werden rechtzeitig angekündigt." |
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