Bericht an den Landrat
Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts vom 20. März 1998 zur Vorlage 1997-084
Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat
Umweltbericht beider Basel 96
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Natur- und Landschaft
Aufgrund der Befragung von Herrn Paul Imbeck, Amt für Ort und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz werden folgende Punkte festgehalten:
1. In der Öffentlichkeit hat das Bewusstsein für den Natur- und Landschaftsschutz zugenommen. Die Bereitschaft zur Umsetzung des Natur- und Landschaftsschutzes hängt jedoch davon ab, dass die öffentliche Hand finanzielle Mittel für die Abgeltungen bereitstellt und deren Bestand langfristig gewährleistet.
2. Durch die Akzeptanz in der Baselbieter Landwirtschaft konnten mit dem oekologischen Ausgleich insbesondere die Magerwiesen wirksam und effizient gesichert werden.
3. Die Erhaltung und Qualitätssicherung der kantonalen Naturschutzgebiete sind weiterhin von zentraler Bedeutung. Parallel dazu sind eine Erfolgskontrolle und eine oekologische Raumbeobachtung wichtig.
4. Die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes lassen sich erreichen, wenn den Dienststellen Leistungsaufträge im Sinn von flankierenden Massnahmen des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes erteilt werden.
Lärm
Strassenverkehr
Der Strassenverkehr ist nach wie vor die intensivste Lärmbelastung. An die 80% der Hochleistungsstrassen im Kanton sind nach der Lärmschutzverordnung erledigt und auch bei den Kantonsstrassen sind Massnahmen im Gange. Interessant ist dabei die Feststellung, welche direkten finanziellen Auswirkungen eine Reduktion des Tempos auf Autobahnen und Schnellstrassen auf die Kosten von Lärmschutzwände hätte. Die akustische Verslumung entlang der Hauptverkehrsachsen nimmt dagegen zu. Eine Aufhebung des Nachtfahrverbotes für Lastwagen würde dieses Problem noch zusätzlich verstärken.
Zum Thema "Lärmschutz beginnt im Kopf" konnte sich die Kommission eindrücklich mit Zahlen davon überzeugen, wie das eigene Fahrverhalten direkt die Lärmemission beeinflusst: so ist 1 Personenwagen mit 4000 Umdrehungen/min. ähnlich laut wie 32 PW mit 2000 Umdrehungen/min.. Und ein PW mit automatischer Schaltung verursacht bedeutend weniger Lärm. Auch hier möchte die Kommission anregen, diese ökolgische Fahrweise, die niemandem Nachteile und allen Vorteile bringt, vermehrt zu propagieren.
Eisenbahnlärm
Der Eisenbahnlärm ist nach wie vor ein ungelöstes Problem, da die SBB mit ihren Lärmschutzsanierungen infolge Finanzierungsschwierigkeiten fast nicht vom Fleck kommen. In unserem Kanton ist seit 1994 ist die Sanierung der Strecke Muttenz-Pratteln-Augst als Huckepackkorridor in Auftrag und mit der Bahn 2000 wird auch der Abschnitt Radacker/Frenkendorf-Liestal lärmsaniert werden. Die Geschäftsprüfungskommission des Landrates beauftragte darum die Abteilung Lärmschutz, bei den SBB vorstellig zu werden. Laut Auskunft des Abteilungsleiters ist nun ein Gespräch im Februar 1998 zwischen Regierungsrätin E. Schneider und Bundesrat M. Leuenberger vorgesehen.
Auch technische Lösungen scheinen bei der SBB schwierig, teuer und zu langfristig zu sein.
Fluglärm
Beim Fluglärm besteht die Schwierigkeit, dass der Kanton nur begrenzte Mitsprache-möglichkeiten hat, da der Bund für die Flughäfen zuständig ist und im Falle vom Euroairport steht dieser auf französischem Hoheitsgebiet. Ein grosser Bevölkerungsteil unseres Kantons ist aber durch die Lärmemmissionen des Flughafens und Flugverkehrs direkt betroffen. Der Entwicklung des Fluglärms ist daher grösste Beachtung zu schenken.
Die Einschränkung von Nachtflügen ist zwar freiwillig, sollte aber mittels Verhandlungen aufrecht gehalten werden. Das gleiche gilt für die Direktstarts. Positiv ist zu vermerken, dass der Flughafen in der Zwischenzeit eine Lärmschutzeinrichtung für Triebwerk-Standläufe von Flugzeugen in Betrieb genommen hat.
Lärmklagen
Die Lärmklagen haben in den letzten Jahren zugenommen. Neu ist der kantonale Lärmschutzbeauftrage nun auch für Nachbarschaftslärmklagen über die Lärmschutz-verordnung zuständig (nach Bundesgerichtsurteil nicht mehr privatrechtlich).
Schall- und Laserverordnung
Seit 1996 besteht diese Verordnung, für den Vollzug ist der kantonale Lärmschutzbeauftragte zuständig. Darin enthalten ist, dass z.b. die Musik in Discos und bei öffentlichen Technoparties nicht lauter als 93 Dezibel sein darf. Seit einiger Zeit führt die Lärmschutzabteilung auch Kontrollen durch. Das Fazit ist beängstigend: die vorgeschriebenen 93 Dezibel werden nur selten eingehalten, dies obwohl in der Zwischenzeit eine Studie belegt, dass bereits ca. 25% der Jugendlichen zwischen 12 und 20 Jahren einen Gehörschaden haben.
Fazit
- Der Lärm wird auch zukünftig ein Problem sein. Dem Lärmschutz, obwohl die Lärmschutzverordnung des Bundes nun schon seit 10 Jahren in Kraft ist, sollte darum ein grösseres politisches Gewicht gegeben werden. Vorallem müsste der Lärmschutz auch vermehrt Eingang in andere politische Entscheidungen wie z.b. Raumplanung oder Verkehrspolitik finden.
- Die Abteilung Lärmschutz ist auf eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung, aber auch mit Basel-Stadt angewiesen, was nach Angaben des Lärmschutzbeautragten auch gut funktioniert.
- Der akustischen Verslumung entlang der Hauptverkehrsachsen (Strasse und Bahn) ist die nötige Beachtung zu schenken und ihr mit möglichen Mitteln entgegen zu wirken.
Abfall
Zum Thema Abfall erteilten die Herren W. Dinkel vom Amt für Industrielle Betriebe (AIB) und A. Rohrbach vom Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), Abteilung Abfall, Auskunft. Während das AIB für eine korrekte, umweltgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle zuständig ist, nimmt die Abteilung Abfall des AUE die Aufsichtsfunktion über die Betriebe wahr. Daneben ist sie auch verantwortlich für den Massnahmenplan Abfallvermeidung und für die Sonderabfälle.
Sackgebühr
Seit der Einführung des Umweltschutzgesetzes gilt bei der Abfallbewirtschaftung das Verursacherprinzip. Somit bezahlt der/die Verursacher/in von Abfall über eine Sackgebühr die Kosten für dessen Entsorgung. In den letzten Jahren stiegen diese Gebühren kontinuierlich. In einzelnen Gemeinden wurden Gebühren um Fr. 3.- pro 35 Liter-Sack erreicht. Heute ist man der Meinung, dass damit die Schmerzgrenze erreicht sei.
Zuständig für die Erhebung der Gebühren sind die Gemeinden. Sie legen in ihren Reglementen fest, welche Kosten in die Abfallrechnung gehören. Der Kanton schreibt dabei lediglich die Kosten für die Abfallbeseitigung vor. Der Rest (z.B. Information und Beratung) kann aus der Einwohnerkasse bezahlt werden.
Die Kostenentwicklung für die Zukunft sieht etwas günstiger aus:
Die Verbrennungskosten in der KVA Basel werden nach neuesten Berechnungen den Betrag von Fr. 200.-/t Abfall nicht überschreiten. Ab 1999 sieht der Bund auch bei Altglas und Papier vorgezogene Entsorgungsgebühren vor, welche die schwankenden Kosten der oft defizitären Wertstoffsammlungen mindern sollen. Demgegenüber rechnet man mit einer Zunahme der Sammel-und Transportkosten um 7 Rappen als Folge der künftigen LSVA "Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe"! Es wird davon ausgegangen, dass die Gebühren sich in Zukunft beim jetzigen Stand einpendeln werden. Trotzdem wäre es sinnvoll, wenn der Kanton den Gemeinden eine Empfehlung abgeben würde, wo aufgeführt ist, welche Kosten zur Berechnung der Sackgebühr wirklich in die Abfallrechnung gehören.
Abfallverminderung
Die Reduktion der gesamten Abfälle seit der Einführung der Sackgebühr hat nicht in dem Mass stattgefunden, wie man es sich gewünscht hätte. Andererseits wird heute der Abfall recht konsequent getrennt, und es wird auch vermehrt kompostiert. Die Produzenten wurden aufgefordert, die Verpackungen zu optimieren und Geräte zu reparieren. Leider hat aber auch das illegale Entsorgen von Abfällen zugenommen, wie: Deponieren im Wald und in Grünanlagen, Entsorgen durch die Kanalisation oder Verbrennen in privaten Öfen.
Insgesamt resultiert bis heute eine Abnahme des Abfalls (inkl. Wertstoffe) von 10 - 15 %. Abfallvermeidung muss deshalb weiterhin oberstes Ziel der Abfallbewirtschaftung bleiben.
Diesem Bericht beigelegt ist der Zwischenbericht über die bisherigen Arbeiten und die geplanten Aktivitäten zum Massnahmenplan Abfallvermeidung. Der Landrat hatte bei der Genehmigung des Kredits eine periodische Berichterstattung über diese Arbeiten verlangt.
Grundgebühr
Im Gesetz ist eine Grundgebühr nicht vorgesehen, weil sie das Verursacherprinzip untergraben würde. In der Zwischenzeit wurden Vorstösse im Landrat und von diversen Gemeinden zur Wiedereinführung der Grundgebühr gemacht. Eine Grundgebühr als Basis für Grundleistungen und Infrastruktur wäre vorstellbar. Sie würde zudem auch jene notorischen Abfallsünder treffen, die ihren Abfall ohne Entrichtung der Sackgebühr entsorgen.
Über eine allfällige Wiedereinführung der Grundgebühr sind die Meinungen in der Umweltschutz- und Energiekommission sehr kontrovers.
Sonderabfälle
Über die Auslastung des Sondermüllofens müssen die Kantone mit der Novartis neu verhandeln.
Gemäss der ursprünglichen Bewilligung durfte Novartis nicht selbst Abfälle aquirieren. Diese Bestimmung wurde stillschweigend ausser Kraft gesetzt. Inzwischen versucht Novartis ihre Anlage auszulasten, indem sie in Absprache mit den Behörden für Abfälle sorgt.
Es ist auch wichtig, dass das BUWAL endlich die Regelung durchsetzt, dass in Zementwerken nur die speziell dafür vorgesehenen Abfälle verbrannt werden dürfen.
Umweltgefährdende Stoffe:
Ozonschichtabbauende Lösungsmittel, Ausstieg:
Der Ausstieg aus der Verwendung von ozonschichtabbauenden Lösungsmitteln in den Branchen Chemie, Metallbearbeitung und -verarbeitung, Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Kunststoffen sowie Textilreinigung ist im Kanton Basel-Landschaft abgeschlossen.
Ausnahme ist ein führender Hersteller von Medikamenten gegen Asthma und andere chronische Atemwegerkrankungen der jährlich noch rund 8 Tonnen FCKW als Treibmittel verwendet, befristet bis Ende 1998.
Gesetzeswidriger Cadmiumgehalt:
Gemäss laufenden Marktkontrollen wird nur noch vereinzelt gegen das Cadmiumverbot verstossen. Bei einem Verstoss werden die fehlbaren Betriebe verpflichtet, die Ware aus dem Verkehr ziehen bzw. der Entsorgung zuzuführen und verpflichtet, die Untersuchungskosten zu tragen. Zudem muss der Betrieb durch eine Qualitätssicherung garantieren, dass inskünftig der rechtsmässige Zustand / Verkauf gewährleistet wird.
Hauptprobleme ergeben sich heute vorallem noch bei der Entsorgung von Batterien via Siedlungsabfall. Durch eine Rückgabepflicht, Rücknahmepflicht und Pfandregelung soll dies auf Bundesebene einer Lösung zugeführt werden.
PCB-haltige Transformatoren:
Bis zum 31. August 1998 müssen schadstoffhaltige Transformatoren ausser Betrieb genommen und entsorgt oder gereinigt werden.
Probleme / Handlungsbedarf im Bereich umweltgefährdende Stoffe aus der Sicht der kantonalen Vollzugsbehörde:
Die Fachstelle Stoffe/Gifte wurde um eine Stelle reduziert, so dass zur Zeit nur 50 Stellenprozente zur Verfügung stehen. Dies hatte zur Folge, dass per 1997 infolge fehlender personeller Kapazität die im Jahresprogramm vorgesehenen Marktüberwachungskampagnen in den Bereichen Reinigungsmittel, Dünger und Kältemittel nicht wahrgenommen werden konnten. Die Wiederbesetzung der vakanten Stelle wird seitens der BUD vom Ergebnis der Umweltschutz-Strukturanalyse abhängig gemacht.
Energie
Zum Kapitel Energie des Umweltberichtes beider Basel 1996 haben drei Themenkreise die Diskussion in der Subkommission besonders angeregt: Wärmedämmvorschriften, erneuerbare Energien, finanzielle Anreize für eine erfolreiche Energiespar- und Solarpolitik.
Wärmedämmvorschriften für Gebäude
Um eine gute Wärmedämmung zu erreichen, führt das AUE mit den Bauherrschaften Gespräche und richtet auch einen finanziellen Bonus aus für besonders gute Wärmedämmung, die über die Verordnung hinausgeht. Anstelle dieser Massnahmen könnten strengere Normen durchaus viele Vorteile bringen: Einsparung von Steuergeldern, zukünftige niedrigere Energiekosten, Vermeidung teurer Nachisolierungen, sauberere Luft, CO2-Reduktion, sinkende Umweltkosten, Vorteil für die Volkswirtschaft (Reduktion von Oel- und Gasimporten).Die Kommission empfiehlt, die Vor- und Nachteile strengerer Wärmedämmvorschriften nochmals genau unter die Lupe zu nehmen
Erneuerbare Energien
Das bundesrätliche Aktionsprogramm "Energie 2000" hat zum Ziel, zur Stromerzeugung zusätzlich 0,5 % bis zum Jahr 2000 aus erneuerbaren Energiequellen, exkl. Wasserkraft, zu produzieren. Der Kanton BL rechnet - wie das Bundesamt für Energie - das Deponiegas für die Stromherstellung zu den erneuerbaren Energien und kommt damit auf hohe 77 %. Für das BUWAL hingegen ist das Deponiegas keine erneuerbare Energie. Diese Meinung vertritt auch die Kommission. Der Strom aus Deponiegas wird von den EWs übrigens auch nicht entsprechend hoch vergütet. Ohne die Stromerzeugung aus Deponiegas macht der Anteil an den im Aktionsprogramm "Energie 2000" postulierten zusätzlichen 0,5 % Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in unserem Kanton erst 23 % aus, nämlich 19 % aus Klärgas und 4 % aus der Photovoltaik.
Finanzielle Anreize für eine erfolgreiche Energiespar- und Solarpolitik
Der Bericht zeigt, dass wir weit weg von den Zielen des Klimabündnisses sind, dem der Kanton beigetreten ist. Obwohl der Kanton laut seinem Energiebericht für eine erfolgreiche Energiespar- und Solarpolitik in erster Linie eine Erhöhung der Preise mittels rückerstattbarer Lenkungsabgaben besonders sinnvoll erachtet, setzt er auf die zweitbeste Lösung, nämlich die Subventionierung energetisch sinnvoller Projekte. Die Kommission erachtet die Vorgabe klarer Energiesparziele für eine erfolgreiche Energiepolitik als notwendig. Auch könnte der Kanton wahrscheinlich finanziell und oekologisch mehr von einer Lenkungsabgabe profitieren als von der teuren, aufwendigen und offenbar nicht sehr erfolgreichen Subventionspolitik.
Risiko
Risikokommission:
Setzt sich aus verschiedenen Fachkreisen zusammen.
Gentechnologie / Wo sind allfällige Probleme zu erwarten?:
Seit 1990 sind dem Sicherheitsinspektorat alle Betriebe und Laboratorien mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft bekannt, welche in irgend einer Form Mikroorganismen verwenden. Grundlagen bzw. Sicherheitsbestimmungen werden gemäss Handbuch III der Störfallverordnung angewendet.
Allfällige Probleme sieht das Sicherheitsinspektorat vorallem noch beim Vollzug wenn dies beim Bund angesiedelt würde (Einrichtungs- und Baubewilligungen, Betriebsbewilligungen).
Gentechnologie / Wieweit sind die Risiken abschätzbar bzw. objektiv beurteilbar?:
Fachstelle und Fachpersonen rekrutieren sich aus Vertretern des Biozentrums, dem kantonalen Laboratorium Basel-Stadt (Kontrolle Chemiesicherheit) in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsinspektorat.
Risikodialog / Wie ist das Verhältnis zur Chemie, zum Transport, und zur Landwirtschaft usw. ?
Der Risikodialog (Kooperation statt Konfrontation) mit den Konzernen der chemischen Industrie wie den KMU's ist sehr gut.
Beim Transport gefährlicher Güter findet eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Transportfirmen statt.
Bei der Landwirtschaft besteht kein Handlungsbedarf, da die Mengenschwellen nicht überschritten werden.
Grenzüberschreitendes
Die Subkommission stellt fest, dass eine rege grenzüberschreitende Zusammenarbeit gepflegt wird, diese jedoch unterschiedlich gut funktioniert. Sie kann wie folgt beschrieben werden:
1. Die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Dienststellen im Kanton Baselstadt funktioniert einwandfrei.
2. Die Zusammenarbeit mit den übrigen Kantonen basiert mehrheitlich auf dem Austausch von Informationen und Erfahrungen. Sie darf als offen und kooperativ bezeichnet werden. Festzustellen gilt es hier, dass sich der Kanton Bern, als Folge des Anschlusses des Laufentals an den Kanton Basellandschaft, aus unserer Region mehr und mehr zurückzieht.
3. Die Zusammenarbeit mit dem angrenzenden Ausland muss im normativen Bereich als ungenügend bezeichnet werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die EU umweltrelevante Massnahmen meist als Richtlinien und Verordnungen erlässt, die anschliessend in die nationale Gesetzgebung der einzelnen Länder überführt werden müssen. Dies geschieht einerseits mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und anderseits mit divergierender Normierung (z.B abweichende Grenzwerte).
Das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der gemeinsamen Arbeiten ist ungenügend und müsste verbessert werden. Allerdings sind die Einflussmöglichkeiten seitens der Schweizer Partner als eher gering zu taxieren.
Antrag
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig dem Entwurf des Landratsbeschlusses zuzustimmen und vom Umweltbericht 96 beider Basel Kenntnis zu nehmen.
Allschwil, 20. März 1997
Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission :
Die Präsidentin: Jacqueline Halder