1997-93
| |
Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: steuerliche Massnahmen zur Förderung des Risikokapitals |
Kleinere und mittlere Untemehmungen (KMU, unter 500 Beschäftigte) machen in der Schweiz 99% der Unternehmungen aus, stellen mit 2.2 Mio. Beschäftigten rund 75% der Arbeitsplätze und bieten über 90% der Lehrstellen an. Arbeitsplätze wurden und werden regelmässig von neuen kleineren und mittleren Unternehmungen in neu entstehenden Wirtschaftszweigen geschaffen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) reichte am 7. Januar 1997 eine parlamentarische Initiative Risikokapital ein, welche insbesondere darauf abzielt, Kapitalgebern steuerliche Anreize für Investitionen in Risikokapitaleinrichtungen zu geben (BBI vom 29. April 1997, S. 1008 ff.). Daraus ergibt sich die Frage, was für konkrete frankierende Massnahmen zur Förderung von Risikokapital der Kanton Basel-Landschaft treffen kann und soll und wie sie sich mutmasslich für Kanton und Gemeinden finanziell auswirken. Die Zurverfügungstellung von Risikokapital ist eine Aufgabe der Privatwirtschaft, während der Staat sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen konzentrieren soll. Es geht nicht primär darum, eine Unternehmung, welche aufgebaut werden soll, zu entlasten, weil deren Steuerprobleme in den ersten Jahren ohnehin nicht von Bedeutung sind. Es geht vielmehr um eine steuerliche Privilegierung der Kapitalgeber, beispielsweise durch eine Steuerbefreiung der Erträge (einschliesslich der Veräusserungsgewinne) von Risikokapitalgesellschaften oder am Kapital beteiligter Privatinvestoren in den ersten fünf Jahren, durch eine steuerliche Berücksichtigung beim privaten Anleger von Verlusten in den ersten fünf Jahren bei der Veräusserung der Beteiligung oder durch Gewährung einer Sofortabschreibung in der Höhe von 50 Prozent des Anlagewertes nebst der geschäftsmässig begründeten Abschreibungen für den privaten und den gewerblichen Investor. Ich ersuche deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten 1 . Welche konkreten frankierenden Massnahmen kann und soll der Kanton Basel-Landschaft zur Förderung von Risikokapital bei neuen Unternehmungen, insbesondere KMU, treffen? 2. Wie wirkten sich diese Massnahmen finanziell auf Kanton und Gemeinden mutmasslich aus? |
|||||||