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Berichte des Regierungsrates vom 3. September 1996 und der Personalkommission vom 21. August 1997: Totalrevision des Beamtengesetzes (Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons; Personalgesetz). 1. Lesung
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Berichte des Regierungsrates vom 22. April 1997 und der Personalkommission vom 21. August 1997: Änderung der Kantonsverfassung im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen neuen Personalgesetz. 1. Lesung
Adolf Brodbeck:
Am Ausgangspunkt dieser Totalrevision des Beamtengesetzes steht vorerst die strukturelle Besoldungsrevision, die wiederum auf diesem Personalgesetz aufbaut. Sicher geht es auch um Rechtsbestimmungen, da verschiedene Bestimmungen des Beamtengesetzes nicht mehr genügen oder nicht mehr zeitgemäss sind. Im weiteren geht es auch darum, die Kompetenzordnung den Forderungen und Vorgaben der Kantonsverfassung anzupassen.
Eine Hauptfrage, die sich stellt, lautet folgendermassen: Kann das neue Instrumentarium den Veränderungen, Anforderungen, heute und in Zukunft, entsprechen? Es gibt verschiedene, zum Teil sich widersprechende Interessen, die "unter einen Hut" zu bringen sind. Da sind einmal die Interessen der BürgerInnen im Umfeld, die Interessen des Gemeinwesens an den Gesetzesvollzug, auch das innerbetriebliche Interesse des Arbeitgebers Kanton ist zu nennen. Nicht zuletzt ist das Interesse der MitarbeiterInnen, die beim Kanton arbeiten, zu nennen.
Grundsätzlich wäre es möglich gewesen, für jede der grösseren Berufsgruppen eigene Gesetze zu erarbeiten, in denen die speziellen Bedürfnisse aufgelistet worden wären. A. Brodbeck denkt dabei an die Verwaltung, Lehrer, Spitäler, Polizei, Gerichte. In der Kommission herrschte aber klar die Meinung vor, dass der Kanton die Grundsätze der Beziehungen zu den MitarbeiterInnen, aber auch zu den Sozialpartnern, in einem einzigen Gesetz fassen soll. Dazu ist zu bemerken: wenn alle Beteiligten in einem Gesetz eingebunden werden, kann den Forderungen nach Gleichbehandlung besser entsprochen werden. Wenn eine Regelung vorgesehen wird, die für alle Beschäftigten gilt, müssen lediglich die wichtigsten Norminhalte auf Gesetzesstufe erhoben werden. Dies ist nun bei diesem Rahmengesetz der Fall.
Primär wichtig für das Staatspersonal ist die Frage des Anstellungsverhältnisses. Es gibt grundsätzlich drei Varianten, wie ein solches Anstellungsverhältnis geregelt werden kann:
die traditionelle Wahl gemäss Obligationenrecht
die Anstellung gemäss öffentlichem Recht und auch die privatrechtliche Anstellung gemäss OR
im weiteren gibt es noch Mischverhältnisse.
Der Kanton ist ein öffentlicher Arbeitgeber, mit teilweise hoheitlichen Aufgabenfeldern. Darum sind die Regierung und schliesslich auch die Personalkommission der Auffassung, dass eine eigenständige, öffentlich-rechtliche Regelung vorgesehen werden soll. Die Kommission hat sich allerdings vorbehalten, in Einzelfällen auf Wunsch von ArbeitnehmerInnen eine privatrechtliche Anstellung nicht ganz auszuschliessen.
Das Arbeitsverhältnis ist neu in der Form eines Vertrages gestaltet. Damit wird klar deutlich gemacht, dass Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den MitarbeiterInnen auf derselben Ebene ablaufen, im Gegensatz zu heute, wo Beamte sog. Rechtsunterworfene sind.
Mit der neuen Lösung gewinnt die Eigenverantwortung, Kreativität an Raum. Wir sagen Ja zu einem vermehrt kooperativen, aber auch delegativen Führungsstil.
Noch eine Bemerkung zu den Gesetzesänderungen: Beamte werden zu MitarbeiterInnen. Anstelle der Wahl wird eine Anstellung vorgenommen. Der Regierungsrat hat sich entschlossen, diejenigen Gesetzesänderungen vorzulegen, die Interpretationsprobleme ergeben könnten, als Folge des neuen Personalgesetzes.
Das Ziel ist klar: Mehr Rechtssicherheit in der Folge des Gesetzes. Es kann nicht zum Auftrag der Personalkommission gehören, Gesetze, die beispielsweise obsolet oder in Revision sind, zu überarbeiten oder zu verschönern. Dazu kommt, dass Spezialgesetze ganz klar in einen anderen Fachbereich, in eine andere Kommission gehören. A. Brodbeck denkt dabei an das Schulgesetz, das in Revision ist.
Auch die Kommission musste sich durchringen, sich auf das Nötigste zu beschränken, auf Begriffe wie "MitarbeiterInnen", auf die Anstellung, auf die örtlich begrenzte geschlechtsneutrale Formulierung.
A. Brodbeck bittet die Landräte, dies zu beachten, auch mit Blick auf die zeitlichen Zielsetzungen. Er bittet, auf das neue Personalgesetz und auf die Verfassungsänderungen einzutreten.
Susanne Buholzer:
In einigen Jahren werden sicher unsere Grosskinder kaum mehr wissen, was oder wer ein Beamter oder eine Beamtin war.
Das Wichtigste im vorliegenden Personalgesetz ist ohne Zweifel die Abschaffung des Beamtenstatus. Diese Änderung ist schon seit einigen Jahren Wunsch und Ziel der FDP. Bereits in einigen Gemeinden des Kantons Baselland wurde diese Änderung vollzogen, und auch auf Bundesebene sind die gleichen Anstrengungen im Gange.
Durch die Abschaffung des Beamtenstatus werden die heute starren Normen in der Personalführung gesprengt und Elastizität und Freiraum in der Personalführung möglich.
Der Wandel von einer hoheitlichen Staatsverwaltung zu einem Dienstleistungsunternehmen verlangt viel Flexibilität, eine vermehrte Kompetenzdelegation an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Beseitigung von ungleicher Behandlung von Frau und Mann.
Was vor uns liegt (trotz viel Papier) ist ein schlankes Personalgesetz. Alle MitarbeiterInnen erhalten einen Vertrag (ausgenommen die Inhaber von kantonalen Nebenämtern). Jeder Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin kann in Zukunft je nach Arbeitsjahren von 1 bis 3 Monaten gekündigt werden, jedoch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses für kantonale Angestellte nur möglich, wenn zureichende Gründe angegeben werden. Im Gegensatz liegt für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin völlige Kündigungsfreiheit vor.
Grundsätzlich begrüsst die FDP- Fraktion das neue Personalgesetz. Wir begrüssen,
dass die personalpolitischen Ziele des Kantons als Arbeitgeberin im Gesetz definiert werden,
dass der Beamtenstatus abgeschafft wird,
dass Kündigungsmöglichkeiten bestehen und leistungsabhängige Lohnkomponenten eingeführt werden können.
Wir sind mit den Änderungen in der Kantonsverfassung einverstanden und finden es absolut notwendig, dass die Möglichkeit einer privatrechtlichen Anstellung gewährleistet wird.
Bei den Gesetzen hat sich die Personalkommission auf die elf wichtigsten geeinigt und war äußerst bedacht, so weit als möglich nur formelle und keine materiellen Änderungen vorzunehmen, was auch die Arbeit der Kommision gesprengt hätte. Während den Sitzungen hat sich gezeigt, dass das ein Fass ohne Boden wäre! Grundsätzlich gilt, dass das neue Recht das alte breche.
Mit dem neuen Personalgesetz haben wir ein Papier, dass schliesslich nur Richtlinien, Einschränkungen, Schutz etc. formuliert. Ob aber ein erfolgreiches, leistungsfähiges und motiviertes Team von MitarbeiterInnen der Verwaltung daraus hervorgeht, hängt schliesslich von jedem einzelnen ab, von seiner positiven, engagierten, toleranten Arbeitseinstellung, wie auch von hervorragenden Führungskräften und einem angenehmen Arbeitsumfeld.
Die FDP spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus.
Eva Chappuis:
Die SP-Fraktion spricht sich einstimmig für Eintreten, sowohl auf die Verfassungsänderungen als auch auf das neue Personalgesetz aus. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, das der Regierung in der Umsetzung viel Verantwortung überlässt. Die SP ist überzeugt, dass sie dies sozialpartnerschaftlich handhaben wird.
Die Abschaffung des Beamtenstatus stellt für die SP-Fraktion keine Priorität dar. Wir können sie akzeptieren, so wie sie nun vorliegt. Wir sind aber überzeugt, dass eigentlich keine Notwendigkeit besteht und keine konkreten Mängel damit behoben werden. Im bereits bestehenden Beamtengesetz gab es Flexibilitäten, die nie genutzt wurden.
Unsere Zustimmung zum revidierten Personalgesetz ist unter anderem abhängig von der Aufrechterhaltung des jetzt verankerten Kündigungsschutzes für MitarbeiterInnen dieses Kantons, die in der Ausübung ihrer Arbeit darauf angewiesen sind, vor Pressionen geschützt zu werden, und keiner Willkür ausgesetzt werden dürfen. Die jetzigen Kündigungsbestimmungen gewährleisten dies, und sie stellen sicher, dass ein korrektes Verfahren ablaufen muss, dort wo eine Kündigung unumgänglich ist.
Ein weiteres "piece de résistance" ist für die SP-Fraktion die Erhaltung von öffentlich-rechtlichen Anstellungsbedingungen. Wir können den Kommissionskompromiss, wie er heute vorliegt, akzeptieren, sind allerdings der Meinung, dass an sich privat-rechtliche Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Recht nichts zu suchen haben.
Die SP-Fraktion stimmt nach wie vor mehrheitlich nicht für die Einführung eines Leistungslohnes. Wir akzeptieren aber die kleine Türe, die im Personalgesetz geöffnet wird, weil das Gesetz als solches ein gutes Gesetz darstellt und damit nicht gefährdet werden soll. Die entsprechenden Diskussionen sollen dort stattfinden, wo sie tatsächlich auch angebracht sind, nämlich bei der Behandlung einer allfälligen Besoldungsrevision.
Problematisch findet die SP-Fraktion gewisse einzelne Aspekte dieses Personalgesetzes sie wird entsprechende Anträge stellen. Ein erster solcher Komplex stellt der Kündigungsgrund der längerfristigen oder dauernden Arbeitsverhinderung in Verbindung mit den Sperrfristen und in Verbindung mit den jetzt bestehenden Regelungen in bezug auf die Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall dar. Wir werden dazu einen Gegenvorschlag einbringen.
Ein weiterer Komplex, zu dem wir Änderungsanträge stellen werden, betrifft den Bereich der Justitiabilität von Personalentscheiden. In den Gesetzesanpassungen werden gewisse Personalentscheide einer richterlichen Überprüfung entzogen. Dies ist nicht menschenrechtskonform, und ein grosser Teil der SP-Fraktion wird dazu einen Streichungsantrag stellen.
Weitere Anträge betreffen den Bereich der Gleichstellung. Der Regierungsrat hat in seinem Legislaturziel festgestellt, dass er in 4 Jahren zu den Spitzenkantonen in Bezug auf Gleichstellung gehören will. Wir möchten ihm auf diesem Weg etwas helfen, indem wir konkrete, griffigere Formulierungen vorschlagen werden.
E. Chappuis ist überzeugt, dass mit diesem Gesetz die ArbeitnehmerInnen in unserem Kanton in allen Bereichen gut leben können, dass die Verwaltung, die Regierung, gut mit diesem Gesetz arbeiten können. Allen, die daran intensiv mitgearbeitet haben, dankt E. Chappuis.
Peter Holinger:
Die Motion 93/242, die vom Landrat als Postulat überwiesen wurde, hat eine grosse Arbeit ausgelöst und liegt heute vor. Die Personalkommission hat sich an 20 Sitzungen mit dieser Materie befasst und fast ein Jahr lang daran gearbeitet. Ebenso hat sich unsere Fraktion gestern abend sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Grundsätzlich fand eine sehr positive Behandlung in der Kommission statt, wenn auch zum Teil mit einigen Rückkommensanträgen gearbeitet wurde.
Der Kanton Baselland ist ein grosser Arbeitgeber mit 7'200 Vollstellen und rund 9'500 MitarbeiterInnen. Also auch aus diesem Aspekt heraus liegt heute eine wichtige Vorlage vor.
Vom Beamten, der Beamtin, zum Mitarbeiter, der Mitarbeiterin in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis und ohne Wahl. In Einzelfällen soll auch ein privat-rechtliches Arbeitsverhältnis möglich sein. Dies kann auch der Wunsch des Mitarbeiters sein. Der Regierungsrat soll noch mehr effektive Personalpolitik betreiben. Die Vorgesetzten haben mehr Pflichten gegenüber ihren Untergebenen und müssen diese zur Bürgerfreundlichkeit (NPM) ermahnen.
Es gibt diverse, der heutigen Zeit angepasste Veränderungen: Probezeit, Kündigung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auch eine Leistungskomponente, die von den MitarbeiterInnen Sozialkompetenz untereinander voraussetzt.
Diskussionen gab es betreffend Abgangsentschädigung, die reduziert wurde, ebenso intensiv wurde der Wohnsitz diskutiert, die Verlegung des Arbeitsortes oder eine andere Arbeit. Wichtig war auch die Thematik
Ausbildung
,
denn es ist wichtig, dass auch der Kanton Ausbildungsplätze, u.a. auch Lehrstellen, zur Verfügung stellt. Ebenfalls intensiv diskutiert wurde die Altersgrenze 70 bei Nebenämtern, die jetzt vorgesehen ist.
Die SVP-EVP-Fraktion wird zu folgenden Punkten speziell aufmerksam machen, daraus werden auch einzelne Anträge folgen. Da ist beispielsweise der Datenschutz, § 10 Absatz 2, zu nennen. Ein weiterer Antrag wird zur ordentlichen Kündigung gestellt werden, zum Schutz der Persönlichkeit und zu den Ferien sowie zu den Disziplinarmassnhamenn.
Das Gesetz als Ganzes wurde aber gut aufgenommen, die Fraktion spricht sich für Eintreten aus.
Betreffend Verfassung bemerkt P. Holinger, dass § 51 noch zu Diskussionen Anlass geben wird. Es handelt sich hier um die Doppelfunktionen, die zum Teil von uns, dem Landrat, erwünscht sind.
Remo Franz:
Für die CVP-Fraktion ist Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Das neue Personalgesetz ist grundsätzlich richtig. Der Beamtenstatus ist nicht mehr zeitgemäss. In der Praxis wird sich aber für die MitarbeiterInnen nicht viel ändern. Wichtig scheint uns, dass mit dem neuen Personalgesetz die Flexibilität erhöht wird. Wichtig ist, dass diese Flexibilität sowohl von der Regierung als auch von den Chefbeamten als Instrument für eine noch bessere Verwaltung benützt werden kann. Flexibilität in diesem Zusammenhang heisst auch, dass gewisse Leistungserwartungen deutlicher ausgesprochen und auch durchgesetzt werden können. Flexibilität heisst ebenso, dass interne Verschiebungen, die sich durch eine Reorganisation unter Neuaufgabenstellungen ergeben, leichter möglich gemacht werden.
Das neue Gesetz wird für die Verantwortlichen nicht entlastend, es macht sie aber bei die Erfüllung ihrer Aufgaben einfacher. Es erleichtert die unmittelbare Wahrnehmung in ihrer persönlichen Führungsverantwortung und erhöht damit auch die Mitbeiligung am Erfolg oder Misserfolg des Staates. Es wird jedenfalls schwieriger, sich hinter einer Aufgabe zu verstecken. Die Angleichung an die Privatwirtschaft ist schon aus Gründen der Solidarität zu begrüssen.
Den Änderungen der Kantonsverfassung stimmen wir zu.
Peter Brunner:
Auch die Fraktion der Schweizer Demokraten begrüsst das neue Personalgesetz und die entsprechenden Änderungen in der Kantonsverfassung. Unbestritten ist, dass die heutigen personalrechtlichen Grundlagen der Zeit angepasst werden müssen. Auch mit der Abschaffung des Beamtenstatus ändert sich letztlich wenig. Mit der Mehrheit der Kommission sind auch wir der Meinung, dass mit der Revision des Personalgesetzes das Recht der Angestellten nicht eingeschränkt werden darf und soll. So ist es nicht nachvollziehbar, warum die Probezeit dermassen lang sein soll.
Andererseits sind wir Schweizer Demokraten gegen die übermässige Abgangsentschädigung, wie sie der Regierungsrat anstrebt. Dem Katalog betreffend wesentlicher Kündigungsgründe können wir allenfalls ergänzt durch Fach- und Sozialkompetenz zustimmen. Insbesondere die Fachkompetenz ist weitgehend messbar und daher auch klar anwendbar. Unter dem Begriff der Sozialkompetenz kann man zwar alles und jedes verstehen, doch opponieren wir nicht grundsätzlich gegen diesen Begriff.
Nicht akzeptierbar für die Schweizer Demokraten ist aber der Antrag des Regierungsrates zu § 30 Absatz d, die Löhne, Renten und Zulagen nicht mehr unbedingt der Teuerung anzupassen. Eine zeitlich befristete Sistierung der Ausrichtung des vollen Teuerungsausgleiches ist in gewissen Situationen vertretbar, nicht aber generell anzustreben. Unbestritten ist, dass auch beim Staat wie in der Privatwirtschaft die Mitarbeiterinnen vor sexuellen Übegriffen zu schützen sind. Da diese Regelung im Eidg. Gleichstellungsgesetz und im entsprechenden kantonalen Ausführungsgesetz, das im Moment von der Finanzkommission beraten wird, vorgesehen ist, sodass sie eigentlich nicht auch noch ins Personalgesetz gehört.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten unterstützt in diesem Sinn das vorliegende Gesetz.
Esther Maag:
Vorab und ganz grundsätzlich haben wir uns die Frage gestellt, warum ein so wichtiges Thema wie das Personalgesetz in einer kleinen Kommission beraten wird, die zum vornherein die Teilnahme beispielsweise von uns ausschliesst dies ist auch eine Personalfrage, auch wenn sie in einem anderen Gesetz geregelt ist. Dies ist gleichzeitig auch der Grund, warum wir heute mit einem ganzen Bündel von Anträgen kommen werden.
Wir haben uns auch die Frage gestellt, warum die Gerichtsbarkeit so ausführlich angehört wurde und die anderen betroffen BeamtInnen kaum. Auch stellt sich für uns grundsätzlich die Frage, warum es überhaupt ein neues Personalgesetz braucht, warum der Beamtenstatus abgeschafft werden soll, denn die Möglichkeit des Kündigungsschutzes sieht auch das geltende Recht vor. Dass die Kündigung selbst in relativ eindeutigen Fällen kaum je zur Anwendung gelangt, ist kein rechtliches, sondern ein psychologisches Problem, denn man muss ja "mit den Leuten reden". Das neue Gesetz erspart dies ebenfalls nicht im Gegenteil: Reden muss man eher mehr, wenn es um eine Kündigung geht. Dass hingegen der Kündigungsschutz ausgebaut wurde, begrüssen wir sehr.
Das neue Personalgesetz erfüllt einen grossen Sinn und Zweck. Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Mustervertrag. Sehr viele Betriebe werden sich an diesen Vertrag anlehnen und sich an diesem Vertrag orientieren. Darum kommt ihm auch eine grosse Bedeutung zu. Der Kanton ist ein Arbeitgeber für sehr viele Arbeitnehmer, die Sozialpolitik des Kantons ist sozial-verträglicher als die Sozialpolitik vieler wirtschaftlicher Unternehmen. Insofern kommt diesem Personalgesetz und den darin enthaltenen Bestimmungen auch grosse Bedeutung zu.
Die Grünen werden die Vorlage nicht grundsätzlich bekämpfen wir sind einverstanden mit Eintreten auf das neue Personalgesetz, werden aber in der Detailberatung einige Anträge stellen.
Regierungsrat Hans Fünfschilling
dankt für die gute Aufnahme dieses Gesetzes. Er hat Verständnis für die Kritik der Grünen; er möchte deshalb nochmals erwähnen, dass die Regierung der Kommission vorgeschlagen hat, bei diesem Gesetz die beiden Fraktionen, die nicht in der Kommission vertreten sind, zuzuziehen, damit nicht im Plenum zusätzliche Anträge behandelt werden müssen. Leider hat der Landrat dieses Ansinnen abgelehnt.
Das Gesetz stellt nur ein Gerüst dar, es muss mit Leben erfüllt werden, wie bereits erwähnt wurde. Wirkliche Veränderungen und Verbesserungen gegenüber unseren Kunden ergeben sich nur, wenn alle MitarbeiterInnen den Geist dieses Gesetzes tragen, und wenn auch die Führung mitarbeitet. Zur Bemerkung von E. Chappuis, auch das alte Gesetz hätte besser zum Spielen gebracht werden können, ist zu bemerken, dass das neue Gesetz doch besser ist, und oft entsteht durch ein neues Instrument auch wieder vermehrt Motivation.
Damit hofft H. Fünfschilling, dass die Detailberatung zügig vorankommt, damit das Gesetz auf Ablauf dieser Amtsperiode in Kraft gesetzt werden kann.
://: Eintreten ist unbestritten.
Fortsetzung der Beratung
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