Landratsbeschluss (Entwurf)

Landrat / Parlament || Bericht vom 5. Februar 1998 zur Vorlage 1997-113

Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat

Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft mit Impulsprogramm I "Chance" und Impulsprogramm II "Qualifikation"

Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen

 

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Vom vorliegenden Bericht wird Kenntnis genommen.

2. Für die Umsetzung des Impulsprogrammes I "Chance" wird für die Jahre 1998 bis 2001 zu Lasten Konto Nr. 2549.319.50 ein Verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken bewilligt.

3. Für die Umsetzung des Impulsprogrammes II "Qualifikation" wird für die Jahre 1998 bis 2001 zu Lasten Konto Nr. 2200.319.50 ein verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken bewilligt.

4. Der Regierungsrat berichtet jeweils im Rahmen des Amtsberichtes über die Umsetzung der beiden Impulsprogramme.

5. Die Ziffern 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

6. Die Motion 97/2 der FDP-Landratsfraktion betreffend Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Verbesserung der Standortbedingungen: Optimierung der wirtschaftsrelevanten Verwaltungsprozesse wird entgegengenommen und gleichzeitig als teilweise erfüllt abgeschrieben.

7. Das Postulat 97/10 der FDP-Landratsfraktion betreffend Bericht des Regierungsrates über die Beurteilung der Attraktivität des Kantons Basel-Landschaft im Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten wird als erfüllt abgeschrieben.

8. Das Postulat 97/12 von Landrat Remo Franz betreffend Schaffung von Anreizen für neue Arbeitsplätze wird abgelehnt.

9. Empfehlung an den Regierungsrat:

In der Regel alle 3 Jahre soll der Landrat einen Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft erhalten. Darin soll die Arbeitssituation der Frauen angemessen berücksichtigt werden.