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Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage in Anwesenheit von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel an den Sitzungen vom 27. Februar 1997 und 10. März 1997 eingehend diskutiert und verabschiedet. Zu den Beratungen wurden weiter beigezogen:
- Dr. Hans-Christoph Bächtold, Leiter der Abteilung Öffentlicher Verkehr
- Frau Jnge Harter, Stv. Leiterin der Abteilung Öffentlicher Verkehr
Folgende Themen wurden vertieft behandelt:
1. Spätkurse des ÖV-Angebotes
2. Ausbau des regionalen Personenverkehrs SBB im Ergolztal und Laufental
3. Verbesserte Erschliessung des Bruderholzspitals mit dem öffentlichen Verkehrsmittel
4. Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 (Habermatten - Claraplatz - Bruderholzspital - Jakobsberg).
1. Spätkurse des ÖV-Angebotes
Das Angebot des öffentlichen Verkehrs im Kanton Basel-Landschaft hat nach einem Ausbau von etwa zwei Jahrzehnten einen guten Stand erreicht. Grundsätzliche Verbesserungen sind im regionalen Personenverkehr der SBB (vgl. Punkt 2) zu erwarten. Im Spätbetrieb des Busverkehrs bestehen nur noch wenige Lücken, denn nur bei den sogenannten A-Linien ist gemäss Angebotsdekret eine stündliche Bedienung bis 24 Uhr denkbar, sofern die zu bedienenden Gemeinden mit den finanziellen Mehrbelastungen einverstanden sind. Bei der BLT-Buslinie 64 war dies bisher im Abschnitt Biel-Benken - Arlesheim nicht der Fall. Die Abteilung Öffentlicher Verkehr des Kantons Basel-Landschaft wird die Schliessung dieser Angebotslücke gemeinsam mit dem Kanton Solothurn (Dornach) überprüfen.
In der Kommission wird in diesem Zusammenhang auf die noch hängige Petition der VCS-Sektion beider Basel für die Einrichtung von "Nachtbussen für Basel und Umgebung" angesprochen. Infolge personeller Engpässe in der Abteilung Öffentlicher Verkehr konnte diese Petition bisher nicht behandelt werden. In der Vorlage ist kein Finanzierungskredit für Nachtbusverkehr berücksichtigt. Ein Antrag aus der Mitte der Kommission, die Konzeptidee betreffend Nachtbusse (entsprechend Petition des VCS) in den Generellen Leistungsauftrag aufzunehmen, wird mit 7 Nein zu 1 Ja bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
2. Ausbau des regionalen Personenverkehrs der SBB im Ergolz- und im Laufental
Ab Fahrplanwechsel vom 1. Juni 1997 besteht auf der Rheintallinie Frick/Laufenburg - Basel zwischen 05.30 - 21.30 Uhr ein Halbstundentakt, der gemäss interkantonaler Angebotsvereinbarung vom Kanton Basel-Landschaft mitfinanziert wird (vgl. Landratsbeschluss vom 8. Mai 1995). Während den Spitzenstunden morgens und abends (Montag - Samstag) verbinden 8 Züge die französische Stadt Mulhouse mit Frick/Laufenburg ("grüne Linie").
Weitere Angebotsverbesserungen auf der Ergolztallinie (Basel - Olten) und Laufentallinie (Basel - Laufen) sind auf den bestehenden Trassen aus Kapazitätsgründen nur noch beschränkt möglich. Diese Angebotsmassnahmen sind in der Vorlage (S. 8 ff.) beschrieben.
Gegen Ende 1996 wurde von Schweizer Seite mit einer deutschen Delegation Kontakt aufgenommen hinsichtlich einer durchgebundenen Regio-S-Bahn-Verbindung zwischen dem Ergolztal über den Badischen Bahnhof/Basel ins Wiesental. Für einen durchgehenden Halbstundentakt werden verschiedene bauliche Massnahmen zur Beseitigung der knappen Schienenkapazität benötigt: Fertigstellung des Adlertunnels (Muttenz - Liestal), eventuell neue Rheinbrücke für die Bahn sowie bauliche Massnahmen im Badischen Bahnhof. Bei Anwendung des Territorialprinzips sind für diese Investitionen keine Finanzmittel unseres Kantons bereitzustellen (der Adlertunnel ist als Bestandteil des Bahn 2000-Programms Bundessache). Da aber die Erstellung des Wisenbergtunnels (Liestal/Sissach - Olten) gemäss Vorlage des Bundes über den "Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs" zurückgestellt werden soll, wird die benötigte Schienenkapazität zwischen Liestal und Olten für den Regionalverkehr voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen. Eine Taktverdichtung im Sinne der Regio-S-Bahn (Halbstundentakt) würde in diesem Fall den Bau eines Ausstellgleises in Liestal erfordern mit finanzieller Beteiligung des Kantons.
Die Kommission wünscht eine Verlängerung des bestellten morgendlichen Zugspaares Basel - Sissach - Basel bis Gelterkinden. Die Realisierung dieser Verlängerung ist jedoch wegen des nachfolgenden Schnellzuges Nr. 1855 Basel - Zürich (Basel ab 7.21 Uhr) nicht möglich.
Nach dem Planungsstand der SBB vom Mai 1985 war vorgesehen, im Laufental die Einspurstrecken Aesch - Grellingen und Grellingen - Laufen auf Doppelspur auszubauen. Auf mögliche Abstriche, Ergänzungen und Verschiebungen bei den baulichen Massnahmen der SBB wurde in der Bahn 2000-Vorlage ausdrücklich hingewiesen. Aus Prioritätsgründen wurden auf der Strecke Basel - Delémont die Doppelspurausbauten zurückgestellt. Im Vordergrund des Interesses stehen bei den SBB die Ertüchtigung dieser Strecke für den Einsatz von Neigezügen (Pendolino) und Doppelstockwagen (Fernverkehr). Das Kreuzen von Regionalzügen erfordert den Bau einer sogenannten Doppelspurinsel mit Beteiligung des Kantons an der Finanzierung.
Aus der Mitte der Kommission wird nach den Kilometerpreisen der SBB-Strecken gefragt. Der Planrechnung für das Fahrplanjahr 1997/98 wurden von den SBB folgende Preise offeriert:
Abgeltung pro Zugs-km
Basel - Frick/Laufenburg Fr. 12.50
Basel - Olten Fr. 10.11
Basel - Delémont Fr. 13.57
Während der Aufwand pro Zugs-km ähnlich hoch ist, gibt es auf der Ertragsseite (Verkehrseinnahmen) erhebliche Unterschiede. Das bedeutet, dass die Benützung des Angebotes den Abgeltungsbetrag pro Zugs-km massgeblich beeinflusst.
3. Verbesserte Erschliessung des Bruderholzspitals mit dem öffentlichen Verkehr
Im Finanzprogramm ist eine neue Busverbindung vom Kantonsspital auf dem Bruderholz zum Bahnhof SBB und weiter zum Kantonsspital Basel mit einem Jahresbetrag von Fr. 251'000.-- (1998) berücksichtigt. Vor allem aus dem Oberbaselbiet wird gemäss Spitalleitung Bruderholz immer wieder eine direkte Busverbindung vom Bahnhof Basel SBB zum Bruderholzspital gefordert. Heute werden ab Tramhaltestelle "Unterführung SBB" (Linie 16, Bahnhofausgang Gundeldinger-Seite) und Umsteigen bei der Haltestelle "Jakobsberg" (Linie 37) bis zum Bruderholzspital 19 Minuten benötigt. Eine direkte Busverbindung kann den Komfort, insbesondere für auswärtige Spitalbesucher, steigern und die Fahrzeit bedeutend reduzieren. Dieses Begehren ist von Landrätin Ursula Bischof, Reigoldswil, als Postulat "Bessere öffentliche Verkehrsbedienungen für die Bewohner des Oberbaselbietes zum Kantonsspital Bruderholz" eingereicht und vom Landrat am 30. August 1990 überwiesen worden. Zur Entlastung der Linienrechnung hat die Spitalleitung eine Finanzierungsbeteiligung nicht ausgeschlossen.
Die Kommission ist nicht überzeugt, dass zwischen den beiden Kinderspitälern einerseits und zwischen dem Bahnhof Basel und Bruderholzspital andererseits eine nennenswerte Nachfrage nach öffentlichem Verkehr besteht. Die Kommission entscheidet deshalb mit 5 Nein zu 3 Ja, den Shuttle-Bus Basel SBB - Bruderholzspital aus dem Finanzprogramm zu streichen.
4. Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 (Habermatten - Claraplatz - Bruderholzspital - Jakobsberg)
Zur Sprache werden auch die relativ hohen Kosten für die Verknüpfung der beiden BVB-Linien 34 (Habermatten - Claraplatz) und 37 (Schifflände - Bruderholzspital - Jakobsberg) gebracht. Die Realisierung des Projektes ist frühestens per Fahrplanwechsel 1999 terminiert. Die Projektkosten entsprechen einer ersten Schätzung. Sowohl die einzusetzenden Busse (Trolleybus, Duobus oder Gasbus?) als auch das Betriebskonzept (durchgehende Linie oder Shuttle-Betrieb zwischen Bottmingen und Jakobsberg?) sind noch offen, da Basel-Stadt (BVB) das Projekt aus Spargründen zurückgestellt hat. Wie üblich stellt der im Finanzprogramm eingestellte Betrag eine oberste Kreditgrenze dar. Die Planungen und Kosten werden den beteiligten Gemeinden vorgelegt, bevor der Regierungsrat mit den Verkehrsunternehmen eine Angebotsvereinbarung abschliesst. Die Kostenaufteilung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird geklärt, sobald die Angebots- und Kostenplanung abgeschlossen sind. Nach dem sogenannten "Staatsvertrag" hat der Kanton Basel-Landschaft nur für die auf seinem Kantonsgebiet entstehenden Kosten aufzukommen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel ist bereit, die Projektplanung für die Linienverknüpfung weiter voranzutreiben, damit sich der Landrat über die Projektgrundlagen und -kosten besser informieren kann. Antrag: Auf die Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 wird im Generellen Leistungsauftrag 1997 - 2001 verzichtet. Die Linienverknüpfung wird allenfalls im darauffolgenden Leistungsauftrag ab 2001 aufgenommen, nachdem die notwendigen Abklärungen vorgenommen worden sind. Der Antrag wird von der Kommission einstimmig angenommen.
5. Änderungen
- Unter Ziffer 2.4 des Landratsbeschlusses über die unter Punkt 4.2 (der Landratsvorlage) aufgeführten, geplanten Änderungen (des Angebotes) wird festgehalten:
° Die Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 via Mittlere Rheinbrücke Stadt Basel - Binningen - Bottmingen - Bruderholzspital (-Jakobsberg) wird aus dem Generellen Leistungsauftrag 1997 - 2001 auf den darauffolgenden Generellen Leistungsauftrag 2001 - 2005 verschoben.
° Der Kleinbus-Shuttle Bahnhof Basel SBB - Bruderholzspital wird aus dem Generellen Leistungsauftrag 1997 - 2001 gestrichen.
- Der Anhang "Zusammenstellung des Finanzprogrammes für den 3. Generellen Leistungsauftrag 1997 - 2001" als Bestandteil des Finanzprogrammes (Ziffer 2.5) wird wie folgt geändert:
° Streichung der für die Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 eingesetzten Finanzmittel;
° Streichung der für den Kleinbus-Shuttle Bahnhof Basel SBB - Bruderholzspital eingesetzten Finanzmittel.
- Ziffer 3.1:
Das überwiesene Postulat 89/24 von Landrat Max Ribi betreffend direkte Tramlinie von Allschwil zum Bahnhof Basel SBB
wird stehengelassen
.
- Ziffer 3.3
Das überwiesene Postulat 94/230 von Landrat Heinz Aebi betreffend Fahrplanverfahren SBB-Linie Basel - Laufen (Regionalzüge) ist als geprüft und
teilweise
erfüllt abzuschreiben.
- Als neue Ziffer 3.4 wird ergänzt:
Das überwiesene Postulat 87/194 von Landrätin Ursula Bischof betreffend bessere öffentliche Verkehrsverbindungen für die Bewohner des Oberbaselbietes zum Kantonsspital Bruderholz ist als geprüft
abzuschreiben
.
Der Landratsbeschluss wird entsprechend geändert und in der von der Bau- und Planungskommission beantragten Fassung im Anhang (Beilage) vollständig aufgeführt.
6. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, den geänderten Beschlussesentwurf gemäss Anhang zu beschliessen.
Binningen, den 5. Mai 1997
NAMENS DER BAU- UND PLANUNGSKOMMISSION
Der Präsident
Rudolf Felber
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