97/40; Amtsbericht 1996; Teil 20
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Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage (97/40; Amtsbericht 1996) | ||
| Zu r Übersicht Vorlagen an den Landrat | |||
| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 1.6 Besonderes 1.6.1 Einmalige Ereignisse im Berichtsjahr Die Betreuung des Behindertenwesens wurde auf den 1. Juli 1996 durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion an den Jugendsozialdienst in der Erziehungs- und Kulturdirektion abgegeben. Die Berichterstattung erfolgt über die EKD. 1.6.2 Kommissionen Aufsichtskommission Blutspendezentrum Im Zentrum der Tätigkeit standen im Berichtsjahr die Bestrebungen des Blutspendezentrums, sich auf Anraten des Zentrallabors SRK eine neue Rechtsform zu geben. Beabsichtigt ist die Gründung einer Stiftung. Die Angleichung des Vorhabens an die Bedürfnisse der Trägerkantone wird 1997 fortgesetzt. Fachkommission Drogen Die Kommission überarbeitete im Berichtsjahr die Weisung, die die Abgabe ärztlich verordneter Substitutionmedikamente an betäubungsmittelabhängige Personen regelt. Zudem galt es, die Verordnung des Bundes über psychotrope Substanzen und Vorläuferstoffe umzusetzen. Neue Probleme tauchten bei den legalen Suchtmitteln auf: Einerseits erfolgte die Markteinführung von „Soft-Spirituosen", also Softdrinks mit Alkoholzusatz, die speziell auf das jugendliche und auf das weibliche Käufersegment zugeschnitten sind. Zum anderen wurden registriert, dass die Aufstellung neuer Verkaufsautomaten für Zigaretten forciert wird. Das Problem wird in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt angegangen. Fachkommission Psychotherapeuten Aus dem Kanton Basel-Landschaft nahm die Fachkommission zwei Gesuche von nichtärztlichen Psychotherapeuten um eine Praxisbewilligung entgegen. Beiden konnte stattgegeben werden. Prüfungskommission Naturärzte Von insgesamt acht Kandidatinnen und Kandidaten bestanden vier die kantonale Prüfung. Generell ist eine Zunahme des Interesses am Beruf des Naturarztes festzustellen. Schulgesundheitskommission Zwei Beschwerden über Rechnungen von Zahnärzten mussten behandelt werden. Weiter wurde die Reorganisation des Schulgesundheitswesens vorbereitet (siehe 1.4.2). Tierversuchskommission Die Tierversuchskommission hat an vier Sitzungen allgemeine Fragen aus dem Bereich der Tierversuche und diverse Tierversuchsbewilligungsanträge behandelt. Gemeinsam mit dem Kantonstierarzt wurden in sämtlichen Betrieben, die Tierversuche durchführen, eine bis mehrere Inspektionen vorgenommen und neben Versuchsvorhaben die Tierhaltungen kontrolliert. Bei den Tierhaltungen mussten einige wenige und geringfügige Abweichungen von den Haltungsvorschriften beanstandet werden, die jedoch umgehend entsprechend korrigiert worden sind. Aufsichtskommission der Kantonalen Krankenanstalten und Institute Im Berichtsjahr behandelten der Ausschuss an 15 Sitzungen und die Gesamtkommission an 4 Sitzungen total 568 Traktanden. Schwerpunktmässig beschäftigte sich die Kommission mit diversen Fragestellungen rund um das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG). Dazu in Stichworten: - Taxen und Tarife - Patienten, Pflegetage und Aufenthaltsdauer - interne Bettenzuteilung und Spitalplanung - Betriebskosten und periodische Erfolgsrechnung - Neue Eintritts- und Operationscodierung - Transparenz und Controlling Besondere Projekte und Wahlgeschäfte der einzelnen Krankenhäuser waren: Kantonsspital Liestal: - Einrichtung einer Wochenstation (Tagesklinik) - Zusammenschluss mit der Universität Basel auf dem Gebiet der Urologie mit Schwerpunkt in Liestal - Ernennung von Bernhard Leibundgut zum Ordinarius für Urologie - Nachfolgewahl für den in den Ruhestand getretenen Chefarzt des Instituts für diagnostische Radiologie, Dr. med. Edmond Jubin Gewählt wurde: Dr. med. Damien Toia - Besetzung der vakanten Stelle Leiter Kaufm. Dienste Gewählt wurde: Roland Trüssel, lic. rer. pol. Kantonsspital Bruderholz: - Projekt Ausbau der Notfallstation - Projekt Kinderklinik beider Basel - Zusammenarbeit mit der Universität Basel auf dem Gebiet der Inneren Medizin - Ernennung von Hans Kummer zum Ordinarius für Innere Medizin - Nachfolgewahl für den in den Ruhestand getretenen Chefarzt Rehabilitation/Geriatrie, Dr. med. Ramon Estapé Gewählt wurde: Dr. med. Beat Ritter zum Chefarzt ad interim - Nachfolgewahl für die in den Ruhestand tretende Chef- ärztin ad personam, Dr. med. Madeline Kummer Gewählt wurde: Dr. med. Rudolf Leuthardt zum Leitenden Arzt ad interim - Wahl eines Leitenden Arztes für Gefässchirurgie Gewählt wurde: Dr. med. Christoph Koella - Wahl eines Leitenden Arztes für Orthopädie Gewählt wurde: Dr. med. Heinz Widmer Kantonale Psychiatrische Dienste/Kantonales Altersheim - Belegungssituation der Akutpsychiatrie - Sofortmassnahmen Kantonsspital Laufen: - Projekt zur administrativen Organisation Im Berichtsjahr ergaben sich zwei Änderungen bei den Vertretern der Spitäler. Begrüsst wurden Heinz Schneider, Spitalverwalter KSL für den in den Ruhestand getretenen Hans Bider und Hans-Peter Ulmann, Verwalter KPD für Rolf Müller. Den ausscheidenden Verwaltern wird ihre langjährige Tätigkeit herzlich verdankt. Kommission der Ausbildungsstätten für Berufe im Gesundheitswesen Nach der Neudefinierung des Auftrages der Berufsschule für Pflege wurde auch der Auftrag der Aufsichtskommission in der Dienstordnung neu definiert. Neue Kommissionsmitglieder mit Stimmrecht: Heinz Schneider, Verwalter Kantonsspital Liestal; Dr. Markus Bittel, Oberarzt Kinderspital Bruderholz. Die Kommission trat im Berichtsjahr zu 6 Sitzungen zusammen. Die Diskussionen und Beschlüsse betreffend Neuorganisation der Schule nahmen nebst Wahlgeschäften für haupt- und nebenamtliche Lehrkräfte sowie Dozenten den grössten Teil der Sitzungszeit in Anspruch. Aus der Reihe der besprochenen Traktanden sind besonders zu erwähnen: Pflege 2000, Passarellenprogramm D I zu D II, Selektionsverfahren, Schulordnung, Aufnahmeverfahren, Stationsgelder. Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten Gesamtschweizerisch und auch im Kanton Basel-Landschaft hat die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle gegenüber den Vorjahren abgenommen. Unterbreitet wurden der Schlichtungskommission im Berichtjahr ca. 1100 Fälle. In personeller Hinsicht schied H.P. Selz nach langjähriger Kommissionstätigkeit aus. Neu traten ein Ch. Kummerer und L. Götz, beide Advokaten. Eine ebenfalls als Protokollführerin tätige Mitarbeiterin bezog Schwangerschaftsurlaub und wird interimistisch ersetzt. Schlichtungskommission für Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf Für den Vollzug des auf 1. Juli 1996 in Kraft getretenen Gleichstellungsrechtes setzte der Regierungsrat speziell eine paritätische Schlichtungskommission ein. In ihr sind je 4 Mitglieder von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Sie wird präsidiert von Renate Jäggi, Anwältin. Konsultativkommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz Die Konsultativkommission hat sich im Berichtsjahr ein Mal zu einer Sitzung eingefunden; die restlichen Geschäfte wickelte sie auf dem Korrespondenzweg ab. Im Jahr 1996 wurde nur ein einzelbetriebliches Gesuch bis zu dessen Unterstützung behandelt; es ist dafür eine einfache Bürgschaftsübernahme beschlossen worden. Weiter wurde die gemeinsame Unterstützung einer Institution durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft befürwortet. Ebenso wurde eine finanzielle Beteiligung an einer Studie, „Benchmarking Report für die Region Nordwestschweiz" gutgeheissen. Nomenklaturkommission Im Zusammenhang mit der Neuvermessung in den Gemeinden Blauen und Dittingen wurden die Flurnamen abschliessend neu erhoben. In Tenniken musste im Kerngebiet der Dorfzone die Nomenklatur ergänzt werden. Die Revision der Gewässernomenklatur wurde begonnen.
2.1 Rechtsetzung Arbeitslosenversicherung und -hilfe Im Berichtsjahr waren die neuen Bestimmungen des revidierten Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) vom 23. Juni 1995 und der Verordnung dazu (AVIV) vom 11. Dezember 1995 teilweise zu vollziehen. Dies betraf vor allem die Schaffung der Regionalen Arbeitsvermittlungzentren (RAV), aber auch zahlreiche Neuerungen in den übrigen Vollzugsbereichen. Weitere Teile sind ab 1. Januar 1997 bzw. ab 1. Januar 1998 vollziehbar. Das BIGA hat ausser dem Leistungsauftrag in verschiedenen Kreisschreiben Weisungen für den Vollzug des revidierten Gesetzes und der revidierten Verordnung erlassen. Um die Schaffung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren rechtlich korrekt abzustützen, wurde eine Verordnung über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren geschaffen und von der Regierung im Februar beschlossen. Infolge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird die Kantonale Arbeitslosenhilfe einen neuen Inhalt erlangen - das ab 1.1.1997 gültige neue Taggeldregime der Arbeitslosenversicherung drängt hier eine Änderung auf. Das Amt erarbeitete eine neue Verordnung über die Arbeitslosenhilfe an Ausgesteuerte und schickte diese Ende des Berichtsjahres zur Vernehmlassung an die Gemeinden und weitere involvierte Stellen. Im weiteren wurden erste Abklärungs- und Vorbereitungsarbeiten zur notwendig werdenden Revision des kantonalen Gesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Hilfe an Arbeitslose unternommen. Ladenschluss Im Berichtsjahr begleitete die Leiterin des Rechtsdienstes die vom Regierungsrat im Oktober 1995 verabschiedete Totalrevision des Ladenschlussgesetzes durch die Verhandlungen in der landrätlichen Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. Mietzinsbeiträge Im Berichtsjahr wurde, koordiniert mit der ersten Phase des Gesetzes über die Aenderung der Gemeindebeiträge, das Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen dem Landrat vorgelegt. 2.2 Organisation Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV Mit der Revision des AVIG sind die Kantone verpflichtet worden, ihre Arbeitsvermittlung zu intensivieren, zu professionalisieren und zu regionalisieren. Gemäss Konzept vom Juli 1995 sind 6 regionale Arbeitsvermittlungszentren im Laufe des Jahres eröffnet worden:
Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) hat die Aufgaben der RAV in einem verbindlichen Leistungsauftrag festgelegt. Je nach Einzugsgebiet und damit im Zusammenhang je nach Einwohnerzahl bzw. Anzahl Arbeitsloser sind die einzelnen RAV für mehr oder weniger Gemeinden zuständig. Eine Personalberaterin bzw. ein Personalberater soll zwischen 75 und 150 arbeitslose Personen zu betreuen haben. Wegen der steigenden Arbeitslosenzahlen ist dieses Ziel in der Einführungsphase noch nicht erreicht, d. h. jede Personalberaterin bzw. jeder Personalberater hat zur Zeit noch eine grössere Anzahl Arbeitsloser zu beraten. Den RAV-Mitarbeiterinnen und RAV-Mitarbeitern ist auch die Aufgabe übertragen, Arbeitslose in Kurse und Beschäftigungsprogramme einzuweisen. Ein erstes Beratungsgespräch ist innert 30 Tagen nach Anmeldung zur Arbeitsvermittlung vorgeschrieben, anschliessend erfolgen monatliche Kontakte. Die Aufwendungen für bauliche Massnahmen und weitere Betriebseinrichtungen, insbesondere Mobiliar, EDV (Hard- und Software), in den RAV sowie die gesamten Betriebskosten werden gemäss Verwaltungskostenregelung des Bundes durch den Arbeitslosenversicherungsfonds übernommen. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren werden begleitet von einer Tripartiten Kommission aus Vertretungen der Sozialpartner und der öffentlichen Hand. Nachdem im Juni die Mitglieder dieser Kommission von der Regierung gewählt worden waren, fand am 20. November die erste Sitzung dieses Gremiums statt. Oeffentliche Arbeitslosenkasse Baselland Im Hinblick auf den zweiten Teil der Änderung der Arbeitslosenversicherung und die vollständige Inbetriebnahme der RAV wurde die Aufbaustruktur der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Baselland auf den Januar 1997 hin neu organisiert (Zuständigkeit nach Gemeinden und RAV). 2.3 Personelles Im Laufe der Eröffnung der RAV sind insgesamt 29 Personalberaterinnen und -berater (18 Frauen und 11 Männer) neu angestellt worden, während 9 Personalberaterinnen und -berater (6 Frauen und 3 Männer) aus der Abteilung Arbeitsvermittlung/Ausländerbewilligungen des KIGA in die RAV gewechselt haben. Für den administrativen Teil sind 5 administrative Mitarbeiterinnen eingestellt worden und eine Angestellte hat aus dem KIGA in ein RAV gewechselt. Zur Zeit absolvieren die Personalberaterinnen und -berater die vom BIGA vorgeschriebene Erstausbildung berufsbegleitend in der KV-Schule Baselland. Anschliessend wird die Ausbildung zum Erwerb des eidgenössischen Fachausweises für Personalberaterinnen und -berater folgen. Neuanstellungen erfolgten auch bei der Oeffentlichen Arbeitslosenkasse und bei der Abteilung "Ergänzende Massnahmen Arbeitslosenversicherung". Am 31.10.1996 trat der langjährige Leiter der Oeffentlichen Arbeitslosenkasse, Heinz Wagner, in den Ruhestand. Sein Nachfolger ist Kurt Häcki. |
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