97/40; Amtsbericht 1996; Teil 35
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| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| Bau- und Umweltschutzdirektion Direktorin: Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel Stellvertreter: Regierungsrat Andreas Koellreuter 1 Direktionssekretariat 1.1 Allgemeines Die Untersuchung Prima BIT, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Verfahrensabläufe und Leistungen des Bauinspektorates effizienter und effektiver zu gestalten, ist vorangeschritten. Erste Ergebnisse liegen in einem internen Bericht vor. Im weiteren wurde eine Strukturüberprüfung des Umweltschutzlabors vorbereitet. Bei der Strukturüberprüfung BUD 93 wurde diese Abteilung des Amtes für Umweltschutz bewusst ausgeklammert. Anläßlich des Beschäftigungsprogrammes für Arbeitslose des KIGA und des Bundes, konnte die BUD bereits im Herbst 1996 erste positive Erfahrungen machen. Insgesamt muss die Bau- und Umweltschutzdirektion 35-50 befristete Arbeitsplätze für Arbeitslose anbieten. Als Auftakt zur Einführung des New Public Management (NPM) in der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) wurde eine Vortragsreihe für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem Titel "NPM oder was?" vorbereitet. Fachleute, zum Teil auch ausserkantonale, referieren zu folgenden Themen: "Erfahrungen mit NPM"; "Leistungsauftrag"; "Rechnungswesen und Controlling"; "Personalrecht" u.a.m. Die hohe Teilnahme an den ersten Veranstaltungen zeigt das grosse Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Thema. Hinsichtlich der internen Empfehlungen der Subkommission kann darauf hingewiesen werden, dass bereits seit längerer Zeit regelmässig Kontaktgespräche zwischen den Dienststellen geführt werden. Die Direktion wirkt darauf hin, dass diese Kontakte auch weiterhin gepflegt werden. 1.2 Informationsdienst Das Jahr 1996 wurde durch verschiedene größere Ereignisse geprägt. Dazu gehört in erster Linie der Tag der offenen Tür vom Samstag, 20. April, der zahlreiche Besucherinnen und Besucher anzulocken vermochte und ihnen einen Einblick in das breite Spektrum der Bau- und Umweltschutzdirektion gab. Neben der Information nach außen hin zeigte es sich, dass auch innerhalb der BUD ein Bedürfnis besteht, über andere Aufgaben mehr zu erfahren. Auf überaus grosses Interesse stieß die Öffnung der Tore von Schloss Wildenstein vom Wochenende des 14./15. Septembers. Weitherum beachtet worden ist auch die Tagung zu 10 Jahre Schweizerhalle am 1. November, bei der ausgewiesene Referenten vor einem spezialisierten Publikum sprachen. Eine ungewöhnliche Orientierung fand am 23. April in Grellingen statt. Dort ging es darum, der Bevölkerung darzulegen, dass der Straßentunnel eine Verspätung erfährt und dass überdies zu nächtlichen Stunden Lastwagentransporte durchgeführt werden mußten. Daneben waren verschiedene Medienkonferenzen zu begleiten. So gehörte etwa zum Thema Wasser die umfassende Darlegung der Siedlungsentwässerung an Beispielen in Reinach, Therwil und Aesch. Eine Besonderheit bildete ferner die erste „Grosse Sprechstunde" in Gelterkinden vom 28. Oktober, zu welcher die Bevölkerung des Oberbaselbiets eingeladen worden war und die zu lebhaften Diskussionen führte. Alle Dienststellen waren daran beteiligt. Die erste Bau- und Umweltzeitung (BUZ) erblickte im November das Licht der Welt und fand sowohl intern wie extern Beachtung. Sie ersetzt das bisherige Umweltblatt. Dadurch erhöht sich die Information, die von der BUD an Gemeinden, Organisationen, Firmen sowie Politikerinnen und Politiker weitergegeben wird. 1.3 Rechtsabteilung 1.3.1 Übersicht Der Rechtsabteilung oblag die Vertretung der Bau- und Umweltschutzdirektion und des Regierungsrates vor den Gerichtsinstanzen des Kantons und des Bundes sowie die Beratung der Gemeinden in juristischen Fragen. Auch in diesem Jahr vertrat die Rechtsabteilung den Regierungsrat in zahlreichen Beschwerdeverfahren vor dem Kantonalen Verwaltungsgericht und dem Schweizerischen Bundesgericht. Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Bauen außerhalb der Bauzonen entscheidet die Bau- und Umweltschutzdirektion über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 RPG. Die Rechtsabteilung beurteilte im Berichtsjahr 53 Ausnahmegesuche zuhanden der Bau- und Umweltschutzdirektion. 5 Ausnahmebewilligungen mußten verweigert werden. Die Rechtsabteilung vertrat das Bauinspektorat vor der Baurekurskommission, erstattete 150 Vernehmlassungen an die Baurekurskommission, den Regierungsrat, das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht und nahm an zahlreichen Augenscheinen der Rekursinstanzen teil. Sie instruierte Beschwerden, die gegen Entscheide der Gemeindebehörden eingereicht worden sind. Diese Entscheide stützten sich auf Gemeindereglemente, die von der Bau- und Umweltschutzdirektion oder auf Antrag der Bau- und Umweltschutzdirektion vom Regierungsrat genehmigt worden sind. Nachdem der Regierungsrat an der Sitzung vom 21. Dezember 1993 den Entwurf für ein neues Raumplanungs- und Baugesetz zuhanden des Landrates verabschiedet hatte, die landrätliche Spezialkommission am 27. Juni 1995 mehrheitlich auf die Vorlage eintrat, beriet die landrätliche Spezialkommission Raumplanungs- und Baugesetz den Entwurf im Jahre 1996 in weiteren 17 Sitzungen. Es ist beabsichtigt, die 2. Lesung im ersten Quartal 1997 abzuschliessen. Die Rechtsabteilung wurde von Dr. W. Tomasoni, Mitarbeiter des Amtes für Orts- und Regionalplanung und von lic. iur. D. Roth, Mitarbeiter des Rechtsdienstes des Regierungsrates, tatkräftig unterstützt. Auch 1996 konnten eine Juristin und drei Juristen auf der Rechtsabteilung ein Volontariat absolvieren. 1.3.2 Grundstückerwerb durch Personen im Ausland Als Bewilligungsbehörde gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland hatte die Bau- und Umweltschutzdirektion 53 formelle Gesuche zu bearbeiten. Von den 51 bis Jahresende in Rechtskraft erwachsenen Bewilligungsverfügungen betrafen 42 den Erwerb von Hauptwohnungen, 8 den Erwerb von Betriebsstätten und eine den Erwerb eines Grundstückes durch eine ausländisch beherrschte Versicherungsgesellschaft zur Deckung pfandgesicherter Forderungen. Im weiteren stellte die Bewilligungsbehörde 9 Löschungsbewilligungen im Sinne von Artikel 964 ZGB aus. Diverse Anfragen sowie aussichtslose Gesuche wurden mündlich oder schriftlich erledigt. 1.4 Aktuariat der Baurekurskommission Bei der Baurekurskommission sind im Jahre 1996 122 Rekurse eingegangen. Hinzu kommen 56 aus dem Jahre 1995 übertragene Fälle, so dass insgesamt 178 Beschwerden zu behandeln waren. In 10 Plenarsitzungen sowie verschiedenen Augenscheinen und Vorverhandlungen konnten 114 Beschwerden erledigt werden, wobei sich diese wie folgt aufteilen:
64 Beschwerden wurden auf das Jahr 1997 übertragen, wobei 29 Fälle sistiert wurden. 1.5 Abteilung Wirtschafts- und Finanzfragen 1.5.1 Übersicht Im vergangenen Jahr haben sich die Tätigkeitsschwerpunkte verlagert: im Vordergrund stand die Landratsvorlage zu einem neuen Submissionsgesetz sowie die direktionsinterne Beratung. Auch die Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen hat stark zugenommen. 1.5.2 Vergabewesen Die Umsetzung des in Kraft getretenen GATT-Übereinkommens sowie des Binnenmarktgesetzes hinterliessen bei den aktuellen Vergabeverfahren ihre Spuren. Das Bewusstwerden von liberaler Vergabepraxis sowie aktueller Wirtschaftslage machten manche Vergebung zu einem aufwendigen Geschäft: Anfragen nicht berücksichtigter Bewerber ebenso wie Anfechtungen von Vergabeentscheiden haben zugenommen. Aus diesem Grund nahm die lückenlose Dokumentierung der Vergabeverfahren an Bedeutung zu. Auch wenn rückblickend mit Befriedigung festgestellt werden darf, dass ihre Vergabeverfahren korrekt durchgeführt werden, so muss doch betont werden, dass Aufwand und Belastung der einzelnen Vergabestellen enorm gestiegen sind. Im Januar wurde ein verwaltungsinterner Entwurf einer Landratsvorlage zu einem neuen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sowie zum Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vorgelegt. Nach mehreren Verhandlungsrunden mit den Sozialpartnern haben die Regierungen beider Basel vereinbart, dass in den beiden Kantonen ein gemeinsames Submissionsgesetz unter Einbezug der Sozialpartner erarbeitet wird. Das Präsidium der eingesetzten Arbeitsgruppe wurde der Abt. Wirtschafts- und Finanzfragen übertragen. Der Fortschritt der Arbeiten per Jahresende lässt erwarten, dass auf Ende erstes Quartal 1997 ein Entwurf betreffend neues Submissionsgesetz und Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen in Vernehmlassung gegeben werden kann. 1.6 Abteilung Personal und besondere Aufgaben Die Organisation und Durchführung der fachspezifischen Weiterbildung, verlief programmgemäß. Auch in diesem Berichtsjahr waren zahlreiche Vernehmlassungen für die Bau- und Umweltschutzdirektion zu koordinieren und zuhanden diverser Direktionen zu verfassen. Bei der Personaladministration zeichnet in verschiedenen Bereichen vermehrt Handlungsbedarf ab. Deshalb wurde 1996 bei dieser Materie das Augenmerk auf die effizientere und effektivere Gestaltung von organisatorischen Abläufen gerichtet. |
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