97/40; Amtsbericht 1996; Teil 48
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| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Direktor: Regierungsrat Andreas Koellreuter Stellvertreter: Regierungsrat Peter Schmid 1 Direktionssekretariat 1.1 Allgemeines Rechtsetzung und Initiativen: Polizeigesetz und Revision Strafprozessordnung (V-Personenregelung): Fachliche Begleitung der Beratungen der Justiz-, und Polizeikommission; Verabschiedung der beiden Vorlagen durch den Landrat am 28. November 1996. Kantonales Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht: Vorlage an den Landrat; Volksabstimmung im September 1996 Gastwirtschaftsgesetz: Vorlage an den Landrat Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs: Vorlage an den Landrat, Volksabstimmung im Dezember 1996 Notariatsgesetz: Vorlage an den Landrat Gesetz über den Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter: Vorlage an den Landrat Vorlage an den Landrat betreffend Initiative für die Ausstandspflicht der Landratsmitglieder und Gegenvorschlag Vernehmlassungsvorlage betreffend Änderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums Vorlage an den Landrat betreffend die formulierte Verfassungsinitiative für die Einführung eines Rats der Gemeinden. Verordnung über Reklamen und Signale 1.2 Verwaltungsabteilung Das Jahr 1996 war schwergewichtig vom Projekt "Neues Rechnungswesen" gezeichnet. Es beanspruchte vor allem die Abteilung Informatik und das Schulungswesen. Im Personalwesen wurde mit der Dezentralisation der operativen Personalarbeit auf die Direktionen begonnen. Unsere Direktion, insbesondere die Verwaltungsabteilung des Direktionssekretariates, war Pilotbetrieb für die Dienstleistungserbringung der Bereiche Sozialzulagen (FaZula, KiZula usw.) und für das gesamte Beförderungswesen der JPMD. Im Jahr 1997 ist die Übernahme der restlichen Personalarbeit vorgesehen. 1.2.1 Lotteriefonds Am 19. April 1996 fand in Reigoldswil bei der Luftseilbahn Wasserfallen ein "Jupéro spezial" statt, an welchem die Medien über den Lotteriefonds informiert wurden. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde auch eine Liste der 1995 bewilligten Projektbeiträge veröffentlicht. Gleichzeitig wurde die Broschüre "Der Lotteriefonds des Kantons Basel-Landschaft" vorgestellt. Verschiedene Reaktionen aus den Medien und der Öffentlichkeit haben gezeigt, dass dem Bedürfnis nach Information und Transparenz des Lotteriefonds damit entsprochen werden konnte. Die Neuverteilung des Reingewinns am Anteil aus Zahlenlotto und Losverkauf hatte zur Folge, dass der Lotteriefonds unseres Kantons im Berichtsjahr Fr. 5’633’421.-- an Einnahmen verbuchen konnte gegenüber rund 6,4 Mio. Franken im Vorjahr. Für 1996 wurden Fr. 6’125’000.-- budgetiert. Insgesamt bewilligte der Regierungsrat Fr. 6’105’151.70 an 152 Projekte. Es gingen 213 (214) neue Gesuche ein. 1.2.2 Lotteriebewilligungen Im Jahr 1996 konnten 10 (13) Kleinlotterien bewilligt werden. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass das Lossummenkontingent von Fr. 1.50 pro Einwohner vollumfänglich ausgeschöpft wird und regelmässig Bewilligungsgesuche, welche relativ kurzfristig - d.h. die beispielsweise erst ein halbes Jahr vor dem betreffenden Anlass gestellt werden, abgewiesen werden müssen, da kein Kontingent mehr zur Verfügung steht. 1.2.3 Informatik Im Berichtsjahr wurden verschiedene Dienststellen der Direktion (Amt für Bevölkerungsschutz, Bezirksschreiberei Arlesheim, Liestal und Sissach, Statthalteramt Arlesheim und Waldenburg) und Abteilungen der Direktion (Zivilrechtsabteilung 1) gemäss unseren Standards mit Basisinformationstechnologie ausgerüstet. Diese umfasst die PC-Arbeitsplätze, die lokale Vernetzung und die Installation der Server. Im Juni 1996 genehmigte der Landrat das Projekt GENV3/KAV für die Bezirksschreibereien. Die Verträge mit den Softwarelieferanten konnten bis im Oktober 1996 abgeschlossen werden. Die Installation (Pilotbetrieb) für die Grundbuchlösung erfolgte im November bei der Bezirksschreiberei Sissach und für die Konkursamtslösung im Juli bei der Bezirksschreiberei Arlesheim. 1.3 Zivilrechtsabteilung 1 1.3.1 Bürgerrechtswesen Die Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen wird immer aufwendiger, da in mindestens einem Viertel aller Fälle zusätzliche Abklärungen notwendig sind, weil Betreibungen vorliegen, fällige Steuern nicht bezahlt, Strafverfahren hängig, die Sprachkenntnisse zweifelhaft sind oder die Wohnsitzvoraussetzungen nicht vorliegen. Vermehrt sind Abweisungen von Einbürgerungsgesuchen durch Bürgergemeindeversammlungen zu verzeichnen. So haben sechs Gemeinden Gesuche abgewiesen, davon betrafen 5 ausländische Staatsangehörige. Es sind diesbezüglich Beschwerden hängig, eine Beschwerde wurde rechtskräftig abgewiesen. Im Beschwerdeverfahren kann lediglich überprüft werden, ob Verfahrensmängel vorliegen, da Bürgergemeindeversammlungen willkürlich Gesuche ablehnen können, besteht doch kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen Durch Landratsbeschluss wurden 423 (299) ausländische Staatsangehörige eingebürgert. 39 (37) Gesuche wurden abgeschrieben, weil die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder das Gesuch zurückgezogen wurde. Per 31. Dezember waren 830 Gesuche hängig. Für die erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen sowie die Wiedereinbürgerung von ehemaligen Schweizern/innen, für die der Bund zuständig ist - wobei dem Kanton die Erstellung der Erhebungsberichte bei Wohnsitz in unserem Kanton bzw. die Prüfung der Zivilstandsdokumente bei Wohnsitz im Ausland obliegt - sind der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion 217 (191) Gesuche übermittelt worden. Durch Entscheid des Bundes wurde 3 (1) ehemalige Schweizerinnen wiedereingebürgert. Keine (1) Person wurde wegen Verwirkung des Schweizer Bürgerrechts wiedereingebürgert. 133 (164) Personen wurden erleichtert eingebürgert. 82 (83) Entscheide über erleichterte Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz in unserem Kanton und Einbürgerung in einem anderen Kanton wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Einbürgerungen von Schweizer Bürgern/innen anderer Kantone Durch Regierungsratsbeschluss wurden 257 (300) BürgerInnen anderer Kantone eingebürgert. 3 Gesuche wurden abgeschrieben. 110 Gesuche waren per 31. Dezember hängig. Einbürgerungen von Kantonsbürgern/innen Mit Genehmigung des Regierungsrates erwarben 44 (87) KantonsbürgerInnen das Bürgerrecht einer anderen basellandschaftlichen Gemeinde. 1 Gesuch wurde abgeschrieben. 38 Gesuche waren per 31. Dezember hängig. Beibehaltung/Verlust des Bürgerrechts Schweizer BürgerInnen Durch Abgabe der Beibehaltungserklärung haben 58 (340) Personen, die in einem anderen Kanton eingebürgert wurden, das bisherige basellandschaftliche Bürgerrecht beibehalten. 51 (91) Personen haben das bisherige basellandschaftliche Bürgerrecht verloren, davon 28 (72), weil sie keine Beibehaltungserklärung abgaben, und 23 (19) als Folge der Regelung im Bürgerrechtsgesetz, wonach der Verlust des basellandschaftlichen Kantonsbürgerrechts eintritt, wenn KantonsbürgerInnen, die in einem anderen Kanton eingebürgert werden, mit dem neu erworbenen Bürgerrecht mehr als 2 Gemeindebürgerrechte besitzen. KantonsbürgerInnen Durch Abgabe der Beibehaltungserklärung haben 34 (69) Personen, die in einer anderen basellandschaftlichen Gemeinde eingebürgert wurden, das bisherige basellandschaftliche Gemeindebürgerrecht beibehalten. 10 (18) Personen haben die Erklärung nicht abgegeben und deshalb das bisherige basellandschaftliche Gemeindebürgerrecht verwirkt. Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht/Kantonsbürgerrecht 1 (2) Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht und 1 (1) aus dem Kantonsbürgerrecht. Es wurden 10 (25) neue kommunale Einbürgerungsreglemente genehmigt. 1.3.2 Adoptionen Insgesamt wurden 31 (29) Adoptionsgesuche abschliessend bearbeitet. Adoptionen unmündiger Kinder durch Ehegatten wurden 6 (13), durch einen Stiefelternteil 18 (8) ausgesprochen. Es wurde 1 (1) Adoption eines Erwachsenen und keine (0) Einzeladoption verfügt. 6 (7) Gesuche um Adoption wurde abgeschrieben. 28 (32) Gesuche waren per 31. Dezember hängig. 8 adoptierten Personen wurde Hilfe geleistet bei der "Suche nach ihren Wurzeln". 1.3.3 Namensänderungen Insgesamt wurden 134 (133) Gesuche abschliessend bearbeitet. Familiennamensänderungen wurden 74 (77) und Vornamensänderungen wurden 24 (31) bewilligt. Es wurde kein (0) Gesuch abgewiesen. 12 (14) Gesuche wurden infolge Rückzugs abgeschrieben. Von der Möglichkeit, von der Trauung an den Namen der Braut als Familiennamen zu führen, machten 24 (11) Brautpaare Gebrauch. 45 (42) Gesuche waren per 31. Dezember hängig. 1.3.4 Vormundschaftswesen Für die Vormundschaftsbehörden und die Sozialdienste wurde ein zweitägiger Grundkurs organisiert, der grossen Anklang fand und sehr positiv beurteilt wurde. Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer Neuregelung der Entschädigung der vormundschaftlichen Amtsträger eingesetzt. Der Regierungsrat hat im Rahmen einer Revision der Gebührenverordnung zum Zivilrecht die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Neuregelung beschlossen. Vormundschaftliche Massnahmen 22 (17) Entmündigungen nach Artikel 369 ZGB 7 (1) Anträge auf Entmündigung (Artikel 369 ZGB) bzw. Verbeiratung wurden abgewiesen 0 (0) Entmündigung nach Artikel 370 ZGB 0 (1) Aufhebung der Entmündigung nach Artikel 370 ZGB 4 (5) Beiratschaften nach Artikel 395 ZGB 1 (0) Aufhebung der Beiratschaft nach Artikel 395 ZGB 5 (4) Anträge auf vormundschaftliche Massnahmen waren per 31. Dezember hängig 1 (0) Entziehung der elterlichen Gewalt nach Artikel 311 ZGB Insgesamt wurden 6 (4) Beschwerden betr. Kosten im Verfahren der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) bearbeitet: 1 (1) wurde gutgeheissen, 4 (0) abgeschrieben, und 1 (1) wurde als Erlassgesuch entgegengenommen und gutgeheissen. 7 (5) Gesuche um Erlass von Kosten in FFE-Verfahren wurden eingereicht: 3 (5) wurden gutgeheissen, auf 3 (0) wurde nicht eingetreten wegen verspäteter Einreichung und 1(0) Gesuch infolge Rückzugs abgeschrieben. 39 (37) Gesuche von Vormundschaftsbehörden um Zustimmung zur Einsetzung der Amtsvormünder für vormundschaftliche Massnahmen über Mündige sowie als Beistand Unmündiger wurden gutgeheissen. 1.3.5 Amtsvormundschaften Insgesamt führten die sechs Amtsvormundschaften am 31. Dezember 183 (215) Vormundschaften, 296 (307) Beistandschaften und 26 (22) Beiratschaften. Die Amtsvormundschaften hatten insgesamt 325 (284) Vaterschaftsfälle hängig, wovon 216 (165) geregelt wurden; 109 (119) sind noch pendent. Sie verwalteten ein Reinvermögen ihrer Mündel von Fr. 15'249'582.-- (13'906'908.--). 1.3.6 Zivilstandswesen Allgemeines Für die Konferenz der Kant. Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen wurde die zweitägige 65. Jahresversammlung organisiert, die im September in Liestal stattfand. Im Laufe des Jahres wurden 2 (3) Zivilstandsbeamte/innen und 6 (3) StellvertreterInnen neu gewählt. Insgesamt 4 (3) Zivilstandsbeamte/innen haben die Einführungskurse mit einer Schlussprüfung erfolgreich abgeschlossen. Es wurde 1 (3) Kreisschreiben erlassen über das Erstellen von Kopien aus Registern, die Bezugsberechtigung für Auszüge sowie Mitteilungen im Zusammenhang mit Eheschliessungen mit Auslandsbeteiligung. Aufsichtsbehörde Verfügungen - Prüfung von Dokumenten sowie Bewilligungen im Zusammenhang mit der Trauung ausländischer Verlobter: 561 (534) - Prüfung von Dokumenten zur Beurkundung von Kindesanerkennungen mit Ausländerbeteiligung: 60 (64) - Bewilligung zur Eintragung ausländischer Urkunden betreffend KantonsbürgerInnen ins heimatliche Familienregister: 611 (587) - Gesuche von Privaten zur Einsichtnahme in Register zwecks Familienforschung: 13 (10) - Berichtigungen: 128 (192) - Blattlöschungen: 101 (155) - Adoptionsmitteilungen an Zivilstandsämter: 35 (22) - Prüfung der Namensführung nach ausländischem Recht: 26 (23) - Prüfung der Unterstellung des Namens unter das ausländische Heimatrecht, sog. Optionserklärungen: 3 (3) - Bewilligung zur Ausstellung von schweizerischen Familienbüchlein für ausländische Staatsangehörige: 2 (2) - Bewilligung zur Entgegennahme von Namenserklärungen gemäss Art. 149 ZGB aufgrund ausländischer Urkunden 2 (1) Inspektionen Bei 17 (20) Zivilstandsämtern wurden Inspektionen durchgeführt. Amtsübergaben Es erfolgten 2 (3) Amtsübergaben. Weiterleitung von Urkunden - an das Eidg. Amt für das Zivilstandswesen: 44 (48) Ehefähigkeitszeugnisse für AuslandschweizerInnen - an die Zivilstandsämter: 57 (43) Gesuche um Bürgerrechtsbestätigung von Schweizer Vertretungen im Ausland Zivilstandsämter Es wurden verurkundet:
Es wurden 4'194 (3'783) Heimatscheine ausgestellt. Entgegennahme von Namenserklärungen gemäss Eherecht:
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