97/40; Amtsbericht 1996; Teil 55
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| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 6 Militärverwaltung 6.1 Allgemeines Der Regierungsrat hat die neue Dienstordnung der Militärverwaltung genehmigt. Diese wurde erforderlich, weil die Reformen der Schweizer Armee und eine weitreichende Verwaltungsreform des Eidgenössischen Militärdepartementes auch Auswirkungen in den Kantonen haben. Vorab sind es in unserem Kanton Auswirkungen im Personaletat und in der Materialbewirtschaftung der Stäbe und Einheiten, welche auf dem Zeughaus Liestal basieren. Im Hinblick auf diese Veränderungen hat die Militärverwaltung seit 1992 Stellenneubesetzungen nur noch vorgenommen, wenn eine Verwendung über das Jahr 1998 hinaus absehbar war. Das führte bisher und auch weiterhin noch während der Übergangszeit bis ins Jahr 1998 zu teilweiser grosser Mehrarbeit, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf allen Stufen verlangt wurde und weiterhin verlangt wird. Mit der nunmehr vereinfachten Organisationsstruktur können allfällige weitere Anpassungen aufgefangen werden, welche zum Beispiel beim Umzug der Militärverwaltung ins Kantonale Zeughaus im Oristal in naher Zukunft erforderlich werden könnten. Im Einzelnen umfasst die Reorganisation die folgenden Bereiche: - Kreiskommando. Hier wurden die bisherigen Abteilungen Kontrollbüro und Militärkanzlei zusammengefasst. Dadurch wurde es möglich, alle Aufgaben in diesem Bereich unter eine Leitung zu stellen. Mit dieser Massnahme wird auch eine flexiblere Bewältigung aller sporadischen und nicht planbaren Arbeiten möglich. - Militärpflichtersatz. Die Bundesgesetzgebung über den Militärpflichtersatz wurde geändert. Es mussten die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, so unter anderem auch die Umbenennung in "Wehrpflichtersatz". - Zeughaus- und Kasernenverwaltung. Die erfolgte Umstrukturierung ist eine Folge der tiefgreifenden Veränderungen der Rüstungsbetriebe des Eidgenössischen Militärdepartementes. Durch das Zusammenlegen von einzelnen Betrieben zu eigentlichen Dienstleistungszentren für die Truppe, sind einige Aufgaben in unserem kantonalen Zeughaus weggefallen. Weil sich die Armee um rund einen Drittel verkleinert hat und der neue WK-Rhythmus für das Gros der Armee auf zwei Jahre festgelegt wurde, werden auch vermehrt Simulatoren in der Ausbildung eingesetzt. Ferner wurden die zivilen Angestellten auf dem Waffenplatz Liestal dem Zeughaus unterstellt. Die Abteilung wurde deshalb umbenannt in "Zeughaus und Waffenplatz". 6.1.1 Personelles Mit der gestrafften Struktur der Militärverwaltung und mit organisatorischen Massnahmen wurde der seit 1993 eingeleitete Stellenabbau sukzessive fortgeführt. Dieser Stellenabbau konnte auch im vergangenen Jahr ohne Härtefälle vollzogen werden. Der verkleinerte Personalbestand ist nicht einfach eine Kleinschrumpfung, sondern wurde auch ausgerichtet auf eine kleine, effiziente und kundenorientierte Verwaltung. Ende 1996 wies die Militärverwaltung noch einen Personalbestand von 53 Personen mit einem Gesamtpensum von 48,3 Stellen auf. 6.1.2 Militärsektionen Auf den 01.07.1996 wurden die beiden Militärsektionen Rümlingen und Buckten zusammengelegt. Wegen erreichen der Altersgrenze legten vier Sektionschefs ihr Amt nieder. 6.1.3 Schiesswesen Schiessanlässe Der Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepartementes, Bundesrat Adolf Ogi, stattete unserem Kanton anlässlich des Feldschiessens einen Besuch ab. Zusammen mit anderen Gästen aus Politik und Armee wurde der Schiessplatz Leugger in Bretzwil besucht. Hier wurde aus Anlass des hohen Besuches von der Gemeinde und ihren Vereinen ein kleines Dorffest veranstaltet. Schiessanlagen Die Schiessanlage «Erhalden» Liesberg wurde mit der Aufnahme der Schützen aus der solothurnischen Gemeinde Bärschwil zu einer regionalen Schiessanlage umgewandelt. Gestützt auf das Gesetz über Beiträge an Schiessanlagen wurden folgende Auszahlungen verfügt: - Teilzahlung von Fr. 70'000.-- an den Zweckverband Gemeinschaftsschiessanlage «Schürfeld» Aesch. - Teilzahlung von Fr. 50'000.-- an die Gemeinde Sissach (Umwandlung der Schiessanlage «Limberg» zu einer Gemeinschaftsschiessanlage) Schiessvereine Die Freischützen Gelterkinden und die Schützengesellschaft Giebenach haben sich aufgelöst beziehungsweise haben fusioniert mit einer anderen Schützengesellschaft.
6.2 Kreiskommando 6.2.1 Militärkanzlei Aushebung Die vordienstliche Information an die Stellungspflichtigen ist neu auf den Aushebungstag ausgerichtet. Ein eigenes Video über den Ablauf der Aushebung sowie ein Video des Armeefilmdienstes ermöglichen es dem Kreiskommando, die Sektionschefs zu unterstützen. An der Haupt- und Nachrekrutierung wurden 1'293 Stellungspflichtige ausgehoben.
Übersicht nach Leistungsstufen
Rekrutenwesen Es wurden 690 RS-Verschiebungen bearbeitet. Das sind 63 Gesuche weniger als im Vorjahr. 189 Rekruten haben das Gesuch nicht fristgerecht eingereicht und mussten gemahnt werden. Waffenloser Militärdienst Die markante Abnahme von 16 auf 10 Gesuche zum waffenlosen Militärdienst aus Gewissensgründen kann unter anderem auch damit begründet werden, dass mit der Einführung des neu geschaffenen Zivildienstes eine rechtsstaatlich befriedigende Behandlung von Armeedienst- beziehungsweise Waffenverweigerer aus Gewissensgründen ermöglicht wird. Von den 10 (16) eingereichten Gesuchen konnten 7 Gesuche bewilligt werden. 2 Gesuche wurden abgelehnt und 1 Gesuch wurde zur medizinischen Abklärung der Diensttauglichkeit weitergeleitet. Stammkontrolle Die Stammkontrolle umfasst im PISA (Personalinformationssystem der Armee) die Jahrgänge 1954 - 1977, das sind 36’181 Meldepflichtige. Durch Einbürgerung sind 146 AdA in die Stammkontrolle aufgenommen worden. Strafwesen Wegen Vergehen gegen die ausserdienstlichen Pflichten mussten folgende Fälle behandelt werden
Auslandwesen Insgesamt wurden 279 (278) Auslandurlaube bewilligt. Im Berichtsjahr haben sich 272 (261) Meldepflichtige vom Auslandaufenthalt zurückgemeldet. 6.2.2 Personelles der Truppe Formationen Die Stäbe und Einheiten der Mobilmachung wurden per 31.12.1996 zu eidgenössischen Truppen umbenannt. Gleichzeitig wurden als letzte Überführungsphase in die Armee 95 verschiedene Mobilmachungsplätze nach regionalen Gesichtspunkten zusammengefasst. Bei uns betrifft es die bisherigen Mobilmachungsplätze 201 und 202, welche zu einem Verband zusammengeführt worden sind. Dienstleistungen Erstmals leisteten das Infanterieregiment 21 und das Territorialregiment 21 im Zweijahresturnus Dienst in den Strukturen der Armee 95. Weil unglücklicherweise beide Dienstleistungen im Herbst stattfanden, wurden vermehrt Verschiebungsgesuche eingereicht. Einige Einheiten kamen deshalb in personelle Engpässe. Das Infanterieregiment 21 wurde mit der neuen Kampfbekleidung 90 ausgerüstet und schwergewichtig an der Panzerfaust ausgebildet, die das Raketenrohr abgelöst hat. Das Territorialregiment 21 wurde eingeführt in die neuen Aufgaben für subsidiäre Hilfeleistung und Einsätze zugunsten ziviler Behörden. Der Mobilmachungsplatz 202 leistete Dienst in enger Anlehnung an den Mobilmachungsplatz 201. Die Dienstleistung stand im Zeichen der Überführungsarbeiten der beiden Verbände in einen Mobilmachungsplatz. Die Zahl der in kantonalen Formationen eingeteilten Wehrmänner beträgt: 6.3 Wehrpflichtersatz 6.3.1 Allgemeines Im vergangenen Jahr wurden die Ersatzpflichtigen das erste Mal nach den neuen Rechtsgrundlagen (1.1.1995) veranlagt. Behinderte, die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung erhalten, wurden uns durch die kantonale IV-Stelle gemeldet. Die Abklärung und die anschliessende Befreiung konnte somit amtlich und ohne Rückfragen beim Ersatzpflichtigen durchgeführt werden. Trotz Herabsetzung des Wehrpflichtalters auf 42, der Neuregelung bei der Reduktion für geleistete Diensttage sowie durch das neu eingeführte generelle Abgabemass von 2 % ergab sich keine Einbusse bei den vereinnahmten Beträge. Die Einsprachen haben sich verdoppelt. Durch die Einführung von Armee 95 und die Revision des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz haben die mündlichen- und schriftlichen Anfragen der Ersatzpflichtigen stark zugenommen. Durch die weiterhin angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt und die grosse Zahl von Arbeitslosen haben Zahlungs-erleichterungen, namentlich die Ratenzahlungen, stark zugenommen. Die Einführung der neuen EDV-Applikation für den Militärpflichtersatz hat sich, bedingt durch den Anbieter, weiter verzögert und kann erst 1997 eingeführt werden. Das alte bestehende Programm konnte behelfsmässig so abgeändert resp. modifiziert werden, dass die Rechnungen 1996 planmässig zugestellt werden konnten. Durch die Einführung des Zivildienstes wird die Militärpflichtersatzverwaltung künftig Wehrpflichtersatzverwaltung heissen. 6.3.2 Abrechnung Im Veranlagungsjahr 1996 wurden 7 Rechnungs-, Mahnungs- und Verwarnungsläufe durchgeführt.
6.3.3 Ausserdem wurden behandelt 111 (56) Einsprachen 141 (309) Gesuche um Befreiung von Militärpflichtersatz wegen Invalidität oder Schädigung der Gesundheit durch dienstliche Einwirkung 125 (314) Betreibungen 15 (17) Konkurse 4 (2) Beschwerden an die kantonale Steuerrekurskommission Der Auslandersatz wurde per 1.1.1995 abgeschafft. Aus den Vorjahren konnte noch ein Betrag von Fr. 35’414.50 erwirtschaftet werden. An Mahngebühren fallen der Staatskasse weitere Fr. 37’016.-- (Fr. 28’416.--) zu. |
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| Fortsetzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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