97/40; Amtsbericht 1996; Teil 63
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| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 2 Ausbildungsbeiträge Die Kommission für Ausbildungsbeiträge trat zur Behandlung der in ihre Zuständigkeit fallenden Geschäfte zu 26 (22) halbtägigen und 1 (1) ganztägigen Sitzung zusammen. An Absolventen und Absolventinnen von Maturitätsschulen, Vollzeitberufsschulen, Schulen für Allgemeinbildung, Fachschulen, paramedizinischen Berufsschulen, Berufslehren, Anlehren, Universitäten, Lehramtsbildungsanstalten, Ausbildungsstätten für Sozialarbeiter, Sozialarbeiterinnen, Erzieher, Erzieherinnen und Geistliche, höheren technischen und landwirtschaftlichen Lehranstalten sowie höheren Handels- und Verwaltungsschulen wurden 1 834 (1 596) Stipendien im Gesamtbetrag von 12 899 502 Fr. (10 938 771 Fr.) und 138 (126) Ausbildungsdarlehen von zusammen 950 000 Fr. (859 000 Fr.) ausgerichtet. Da die massgeblichen Bedingungen für den Bezug von Ausbildungsbeiträgen nicht erfüllt waren, mussten 266 (296) Gesuche abgewiesen werden, wovon 41(49) an den Regierungsrat weitergezogen wurden. Gegen 1 (0) Rekursentscheide des Regierungsrates wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Bei 20 (13) Gesuchen musste die Abteilung für Ausbildungsbeiträge mangels Anerkennung der Ausbildungsstätte ablehnende Entscheide ausstellen. 13 (15) schriftliche Begehren wurden nach Durchführung der entsprechenden Abklärungen an andere Kantone weitergeleitet. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien konnten Bundesbeiträge von insgesamt 2 877 633 Fr. (3 011 302 Fr.) geltend gemacht werden, womit sich schliesslich die Nettoaufwendungen des Kantons für Stipendien noch auf 10 021 869 Fr. (7 927 469 Fr.) beliefen. Es wurden durch 49 (42) ehemalige Stipendienbezüger und -bezügerinnen 119 364.85 Fr. (139 342.00 Fr.) Stipendien zurückbezahlt, wovon 3 (0) 6 000 Fr. (0 Fr.) auf freiwilliger Basis zurückerstatteten, während 46 (42) 113 364.85 Fr. (139 342 Fr.) zurückzahlen mussten, da sie aus eigenem Verschulden oder ohne wichtigen Grund ihre Ausbildung abgebrochen hatten (§ 17 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge). Auf Jahresende betrug der Ausstand für 258 (285) Ausbildungsdarlehen, die durch den Staat vollumfänglich verzinst werden mussten, 2 719 615 Fr. (2 754 215 Fr.). Für die Zinsdifferenz nach Ausbildungsschluss bis zur Rückzahlung gemäss § 19 Absatz 4 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge waren für 226 (201) Ausbildungsdarlehen 22 186.89 Fr. (13 070.00 Fr) aufzuwenden. Insgesamt betrugen die Aufwendungen für Zinsen 190 887.69 Fr. (204 312.55 Fr.). |
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