97/40; Amtsbericht 1996; Teil 70
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| Regierungsrat / Verwaltung |
| 9 Amt für Berufsbildung 9.1 Allgemeines Die vor zwei Jahren vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, die Zusammenführung der Ämter für Berufsbildung und Berufsberatung sowie die Abteilung für Ausbildungsbeiträge zu einer Dienststelle vorzubereiten, legte ihren Schlussbericht fristgerecht Mitte Jahr vor, so dass noch vor Ablauf des Berichtsjahres die für die Ämterzusammenführung notwendigen Beschlüsse gefasst werden konnten. Dass dieser Fahrplan eingehalten werden konnte, ist vor allem das Verdienst von Max Henny, der dem Amt für Berufsbildung während 10 Jahren vorstand und nach insgesamt 36 Jahren im Dienst der Berufsbildung Ende 1996 in den Ruhestand trat. Mit Amtsantritt seines Nachfolgers, dem Dienststellenleiter des neuen Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung, wird die Phase der praktischen Umsetzung der Ämterintegration beginnen. Das Lehrstellenangebot ist deutlich zurückgegangen und auf kommenden Lehrbeginn ist mit einem weiteren Rückgang der Lehrstellen zu rechnen. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig, doch ist es kein Geheimnis, dass in vielen Betrieben die unerfreuliche Beschäftigungslage ihre Auswirkungen auf die Zahl der Lehrlinge hat. Einzelne Lehrbetriebe, die ihr Lehrstellenangebot in jüngster Zeit reduziert haben, wurden gezielt angeschrieben und gebeten, auf ihren Entscheid, künftig weniger Lehrlinge auszubilden, zurückkommen. An der Gewerblich-industriellen Berufsschule Liestal werden seit August im Sinn eines Versuchs zwei Vorlehrklassen geführt. Bei der Vorlehre handelt es sich um ein Zwischenjahr nach der obligatorischen Schulzeit für Jugendliche, die aufgrund von sprachlich-kulturellen und/oder schulischen Defiziten keine geeignete Anschlusslösung finden können. An 2 Wochentagen werden die Vorlehrlinge unterrichtet, die übrige Zeit verbringen sie im Vorlehrbetrieb. Auf Beginn des Schuljahres 1996/97 wurde die Verordnung über die Gebühren des Amtes für Berufsbildung in Kraft gesetzt. Damit verfügt das Amt über eine klare Rechtsgrundlage für die Verrechnung von Kosten für Material und Leistungen an Dritte, wie sie zum Beispiel bei der Organisation der Lehrabschlussprüfungen regelmässig anfallen. 9.2 Lehrverhältnisse und Lehrbetriebe Es sind 1'485 (1'506) Lehrverträge abgeschlossen worden. 156 (152) davon wurden bis Ende 1996 wieder aufgelöst.
Die Zahl der Lehrvertragsauflösungen ist mit 361 (349) leicht höher ausgefallen. 128 (151) Lehrlinge wurden in andere Betriebe im Kanton umplaziert und setzten dort ihre Ausbildung fort. 33 (19) wechselten den Beruf. In eine Anlehre traten 10 (11) Lehrlinge über. 1996 sind aufgrund von Gesuchen seitens der Lehrbetriebe 44 (34) Ausnahmebewilligungen im Zusammenhang mit Lehrvertragsabschlüssen erteilt worden. Dabei wurde in 30 (26) Fällen die reglementarische Höchstzahl der Auszubildenden überschritten, da im betreffenden Beruf ein Mangel an Lehrstellen herrschte. Im abgelaufenen Jahr haben die Berufsinspektoren und die Berufsinspektorin 581 (440) Lehrbetriebsbesuche durchgeführt. Dabei wurden in 161 (180) Fällen die Ausbildungsvoraussetzungen in neuen Lehrbetrieben abgeklärt, während es in 116 (68) Fällen darum ging, an Ort und Stelle in einem aktuellen Konflikt zu vermitteln. Bei 304 (192) Besuchen waren allgemeine Abklärungen zu treffen oder es ging um die Beratung von Ausbildungsverantwortlichen in den Lehrbetrieben. 9.3 Anlehre Die Anzahl der Anlehrverhältnisse hat erneut zugenommen. Sie betrug 112 (110). Dies sind 2.8% (2.8%) der Lehrverhältnisse. Die 85 (82) männlichen und 27 (28) weiblichen Anlehrlinge verteilten sich auf die folgenden Branchen: Bau und Holz 22 (24), Metall 38 (36), Nahrungsmittel 12 (10), Verkauf 31 (33) und Diverse 9 (7). Aufgelöst wurden 13 (17) Anlehrverhältnisse, während 56 (48) Anlehrausweise ausgehändigt wurden. |
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| Fortsetzung | |||||||||||||||||||||||||||||
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