97/40; Amtsbericht 1996; Teil 73
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| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 10 Jugendsozialdienst 10.1 Allgemeines Auf den 1. Juli hat der Jugendsozialdienst den Fachbereich "Behinderte Erwachsene"von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion übernommen. Damit verbunden war ein Stellentransfer von einer Sollstelle. Zahlreiche kantonale Gesetze, welche die Tätigkeitsbereiche des Jugendsozialdiensts berühren, wie Finanzhaushaltgesetz, Personalgesetz, Fürsorgegesetz und Bildungsgesetz wurden oder werden revidiert. Auch die Interkantonale Heimvereinbarung wird überarbeitet. Das Gesetz über die Kinder- und Erziehungsheime stammt in seiner Substanz von 1951 und entspricht den heutigen Gegebenheiten in weiten Teilen nicht mehr. Diese Umstände haben dazu geführt, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Tätigkeitsbereich des Jugendsozialdiensts nicht mehr ausreichen. Zur Zeit wird deshalb die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen vorbereitet. 10.2 Kommission Jugendhilfe An 2 (2) Sitzungen wurden hauptsächlich die folgenden Themen behandelt: Revision des Bildungsgesetzes und mögliche Auswirkungen auf die Jugendhilfe, Realisierung des "Falkennest"als neue Einrichtung für Jugendliche in Notsituationen. 10.3 Kommission gemeinsame Planung Jugendhilfe BS/BL Wichtigste Geschäfte der 5 (2) Sitzungen waren: – Revision der Interkantonalen Heimvereinbarung – Leistungsauftrag zur Ausbildung von Kleinkinderzieherinnen auf der Sekundarstufe II in der Region Basel. – Grunddatenerhebung betreffend ausserfamiliär plazierter Kinder und Jugendlicher in den beiden Kantonen und Koordination mit schweizerischen Bemühungen. – Bericht über die Situation in den Kinderheimen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zuhanden der beiden Regierungen. – Bericht über Entwicklungen von 1978 - 1994 in der Belegung der stationären Einrichtungen für sozialgefährdete und verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche. – Koordination der Abrechnungsweise der Heime in beiden Kantonen. – Koordination der Arbeiten an einem sonderpädagogischen Leitbild Basel-Stadt und am IV-Sonderschulkonzept Basel-Landschaft. – Koordination der Vernehmlassungen zur Revision der Verordnung zum Gesetz über die Invalidenversicherung in Bezug auf die Sonderschulung. – Erweiterung des Aufgabenbereiches der Kommission für den Fachbereich "Behinderte Erwachsene" – Konzeptänderungen verschiedener Kinder- und Jugendheime 10.4 Interkantonale Heimvereinbarung Die Revision der Interkantonalen Heimvereinbarung IHV befindet sich zur Zeit in der Vernehmlassung. Diese Verwaltungsvereinbarung regelt die Aufnahme von Kindern, Jugendlichen und behinderten Erwachsenen in stationäre und teilstationäre Einrichtungen und die Kostenabgeltung dieser Massnahmen. Die Regionalkonferenz der Nordwestschweizer Kantone ist sich einig, dass eine künftige Vereinbarung neue Abrechnungsmodelle zulassen soll, die vom bisherigen Restdefizitdeckungssystem abweichen. Die Tatsache, dass im Kanton Basel-Landschaft die IHV als Staatsabkommen eingestuft ist, erschwert die praktische Handhabung. Die kantonale Verordnung zur IHV wurde den aktuellen Gegebenheiten insbesondere bei der Finanzierung von Aufenthalten behinderter Erwachsener in Werkstätten und Wohnheimen angepasst. 10.5 Ausbildungen im Sozialbereich Eine Projektgruppe, bestehend aus Delegationen der beiden Stiftungen "Höhere Fachschule im Sozialbereich HFS Basel"und der "Berufsbegleitenden Ausbildung für Sozialpädagogik Basel BASBA"hat zuhanden der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft einen Bericht für die Zusammenlegung der beiden Ausbildungen vorgelegt. Die beiden vergleichbaren Schulen sollen durch die Fusion bezüglich ihrer Ausbildungsziele effizienter werden und dank Synergiegewinnen ohne Mehraufwand bessere und zusätzliche Dienstleistungen erbringen. Die neue Höhere Fachschule soll die Rechtsform einer privaten Stiftung haben. Die Beziehungen zwischen den beiden Kantonen und der Ausbildungsstätte sollen in einem Leistungsvertrag mit mehrjährigem Globalbudget geregelt werden. Die neue Schule übernimmt die Fortführung der bisherigen Ausbildungen, insbesondere eine berufsbegleitende Ausbildung in Sozialpädagogik. Im jetzigen Zeitpunkt ist die Umwandlung der Höheren Fachschule im Sozialbereich in eine Fachhochschule nicht vorgesehen. Die Gestaltung der Leitungs- und Ausbildungsstrukturen soll sich jedoch soweit als möglich an die Gegebenheiten der künftigen Fachhochschule beider Basel anlehnen, damit die Option einer späteren Integration offen bleibt. Mit Beginn des Schuljahres 1998/99 soll die Ausbildung von Kleinkinderzieherinnen an der Berufs- und Frauenfachschule Basel BFS beginnen. Eine Vereinbarung über den beruflichen Unterricht dieses Ausbildungsganges mit dem Kanton Basel-Stadt wurde ausgearbeitet. Die Vorlage muss noch von beiden Regierungen und dem Landrat genehmigt werden. Mit dem neuen Angebot des beruflichen Unterrichts für Kleinkinderziehung in der Region Basel wird die Ausbildungskapazität für die Tagesheime und Krippen in beiden Kantonen gesichert. Bis zum Start der neuen Ausbildung besuchen die Schülerinnen aus der Region weiterhin mehrheitlich die Berufsschule für Kleinkinderziehung in Schlieren. Der Kanton Basel-Landschaft zahlt 80 % der Schulkosten für Absolventinnen mit Wohnsitz im Kanton. 10.6 IV-Sonderschulen Im Sommer wurde ein erster Zwischenbericht über das IV-Sonderschulkonzept fertiggestellt. Er enthält die Beschreibung des Ist-Zustands, Leitbild und Ziele der speziellen Angebote, die Profile der Institutionen und Vorschläge für eine Neuregelung der Abklärungs- und Zuweisungswege. Der Zwischenbericht wurde den betroffenen Institutionen vorgestellt. Im Lauf der Arbeiten zeigte es sich, dass entgegen der ursprünglichen Absicht die ambulanten Angebote in die Überlegungen mit einbezogen werden müssen. Dies drängte sich auf, weil mit der Regelung zwischen Kanton und Bundesamt für Sozialversicherung in einem neuen Pauschalisierungsvertrag auch innerhalb des Kantons Angebotsteuerung und Finanzierung neu geregelt werden müssen. Dieses Teilprojekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Sprachheilsekretariat bearbeitet. Statistik der Plazierungen in IV-Sonderschulen und Heimen Die untenstehende Aufstellung enthält alle Plazierungen von Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz im Kanton BaselLandschaft in einer IV-Sonderschule oder einem Heim aufgrund der erteilten Kostengutsprachen des Kantons. Erfasst wurden alle Kinder und Jugendlichen, die sich am 1.1.1996 in einer Massnahme befanden oder im Lauf des Jahres eingetreten sind.
* Externat = Kindergärten, Tagesschulen, Privatschulen ** AK = andere Kantone Austritte 1996: 180 (196), Neueintritte 1996: 191 (204) Kinder und Jugendliche in einer Massnahme am Stichtag 1.11.1996: 658 (637) 10.7 Regionale Tagesschulen Münchenstein Die regionalen Tagesschulen und der regionale Kindergarten für motorisch- und sehbehinderte Kinder in Münchenstein sind Einrichtungen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Für die Betriebsführung der Schulen und des Kindergartens ist der Kanton Basel-Stadt verantwortlich. Regionaler Kindergarten Münchenstein In 5 Gruppen wurden behinderte Kinder im Alter von 3 - 7 Jahren gefördert. Integriert in das Kindergartenprogramm sind die notwendigen Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Low Vision Training). Es wurde mit dem geplanten Anbau des Kindergartens begonnen. (1 Kindergartenzimmer, 2 Therapiezimmer und 1 Bad). Im Sommer 1997 wird der Anbau bezugsbereit sein. Damit kann der Kindergarten die in der TSM zwischenzeitlich beanspruchten Räume wieder abgeben. Sehbehinderte Kinder, welche den Regelkindergarten in ihrer Wohngemeinde besuchten, erhielten Beratung und Unterstützung von einer speziell ausgebildeten Vorschulheilpädagogin des Kindergartens. Belegungsstatistik: Platzangebot: 30, Bestand am 1.1.96: 28 (31) Kinder, Bestand am 31.12.96: 30 (28) Kinder
Regionale Tagesschulen Münchenstein (TSM) Seit bestehen der TSM war die Zahl der betreuten Kinder noch nie so hoch wie 1996. Dazu beigetragen hat die Eröffnung einer zweiten Fördergruppe. Gemäss den in Entstehung begriffenen sonderpädagogischen Leitbildern beider Kantone Basel, sollen diese schwerstbehinderten Kinder künftig in wohnortsnahen IV-Sonderschulen aufgenommen werden. Erstmals wurde ein blindes Kind in eine 1. Regelklasse eingeschult und nicht in der TSM aufgenommen. Eine solche Integration erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten der Sonderschule und den Verantwortlichen der Wohngemeinde. Ebenso wurde ein körperbehindertes Kind mit speziellen Betreuungsbedürfnissen in der Einführungsklasse seiner Wohngemeinde eingeschult. Der nötige Betreuungsaufwand wird von der TSM koordiniert. Eine Schulklasse befindet sich wegen Raummangel in der TSM zur Zeit in einem Schulzimmer des Schulhauses Neue Welt der Gemeinde Münchenstein. Dies erlaubt den Kindern vielfältige Kontakte und voraussichtlich sogar gemeinsame Projekte. Leitung und Schulmitarbeiterschaft befassen sich intensiv mit dem Thema "Integration behinderter Kinder". Ein neuer Elternbeirat befasst sich intensiv mit der für die Tagesschule wichtigen Schnittstelle Eltern/Schule. Belegungsstatistik Platzangebot: 90, Bestand am 1.1.96: 81 (81) Kinder, Bestand am 31.12.96: 93 (83) Kinder
10.8 Sozialberatung Der Jugendsozialdienst leistet nebst Auskunfts- und Triagefunktionen Beratungsarbeit gegenüber Familienangehörigen, Vormundschafts-, Fürsorgebehörden und Sozialberatungsstellen zu Familien- und Fremdplazierungsfragen. Das Hauptgewicht der Tätigkeit ist die Abklärung und Berichterstattung im Auftrag der Gerichte zu strittigen Fragen der Sorgerechts- und der Besuchsrechtsregelung, sowie im Auftrag der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion zu Gesuchen um Adoption und Namensänderung. Schwerpunkt der Vorgehensweise ist, nach Möglichkeit die Eltern in konflikthaften Verfahren zu motivieren und zu befähigen, ihre Sorgerechts- und Besuchsrechtsprobleme auf dem Wege der Vermittlung (Mediation) einvernehmlich zu klären. Für die Gerichte wurden 25 (39) Aufträge bearbeitet, für die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion 16 (18). 10.9 Pflegekinderwesen Der Jugendsozialdienst hat eine Situationsanalyse über das Pflegekinderwesen im Kanton durchgeführt, die eine Befragung von plazierenden Stellen mit einschloss. Die Ergebnisse und Vorschläge zur Verbesserung dieses Angebots im Bereich der Fremdplazierung wurden in einem Bericht zusammengefasst. Daraus resultierten Richtlinien zur Bemessung von Pflegegeldern, die von der Erziehungs- und Kulturdirektion zuhanden der plazierenden Stellen erlassen wurden. In Zusammenarbeit mit dem Jugendsozialdienst hat das Kantonale Steueramt seine Weisung bezüglich Versteuerung von Pflegegeldern zugunsten der Pflegeeltern angepasst. Es bestanden 124 (138) Pflegeverhältnisse. Die Bewilligungen für Grosspflegefamilien, welche jeweils für 4 Jahre gegeben werden, wurden überprüft. Zur Zeit bestehen im Kanton Basel-Landschaft 5 Grosspflegefamilien, in denen 25 Kinder plaziert sind. |
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