1997-147
Landrat / Parlament || Vorlage 1997-147 vom 8. Juli 1997
betreffend Investitionsbeitrag an den Sonnenhof, Arlesheim für den Umbau des "Haus Verzar" in ein Wohnheim für behinderte Erwachsene
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Inhalt
1. Ausgangslage
2. Umbau Haus Verzar
3. Finanzierung
4. Rechtsgrundlage
5. Antrag
1997-147_lrb.htm
Landratsbeschluss
Der Verein "Klinisch Therapeutisches Institut Arlesheim" baut das ihm gehörende Haus "Verzar" in Arlesheim in ein Wohnheim für neun behinderte Erwachsene um. Das Haus "Verzar" ersetzt eine befristet gemietete Liegenschaft, die zur Zeit von acht Behinderten bewohnt wird. Die Trägerschaft beantragt einen Investitionsbeitrag des Kantons in der Höhe von Fr. 250000. an die Gesamtkosten von Fr. 1525000. . Der restliche Aufwand wird durch Beiträge der Invalidenversicherungung und aus eigenen Mitteln gedeckt.
Der anthroposophische Verein "Klinisch Therapeutisches Institut Arlesheim" ist Träger der Ita Wegmann Klinik, Arlesheim und des 1924 gegründeten Sonnenhof Arlesheim. Der Sonnenhof nimmt einerseits schulbildungsfähige geistigbehinderte Kinder und Jugendliche in Schule und Heim auf, andererseits bietet er Wohn- und Beschäftigungsplätze für geistig behinderte Erwachsene an.
Im Wohnheim für Erwachsene, das zur Zeit aus dem Haus "Birke", der Wohngruppe im Stammhaus und der Wohngruppe "Bildstöckliweg" besteht, werden 35 behinderte Erwachsene im Wohn- und Beschäftigungsbereich betreut. Auf der Grundlage des anthroposophischen Menschenbilds wird die Betreuung überwiegend durch ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet. Therapeutische Angebote wie Heileurhythmie, Massage, Reittherapie, Ergo- und Physiotherapie, können zusätzlich von den behinderten Erwachsenen genutzt werden. Das Wohnheim wird vom Bundesamt für Sozialversicherung als Behindertenwohneim anerkannt und erhält Betriebsbeiträge der eidgenössischen Invalidenversicherung.
Das nahe des Sonnenhofes gelegene Haus "Verzar" wurde 1991 vom Verein gekauft und nach den Vorbesitzern benannt. Das Haus wird behindertengerecht umgebaut und soll Ende 1998 neun geistigbehinderten Erwachsenen als Wohnheim und Beschäftigungsort dienen. Die Schaffung von neuem Wohnraum wird notwendig, da der Mietvertrag für die Aussenwohngruppe "Bildstöckli" Ende 1998 ausläuft. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses wird auch deshalb nicht angestrebt, weil das Haus nicht rollstuhlgängig ist und den Betreuungsbedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr gerecht wird. Beschäftigungsmöglichkeiten werden den Behinderten im Haushalt, im Garten und in einer Kreativgruppe angeboten.
Mit dem Einverständnis des Bundesamtes für Sozialversicherung wird das Haus Verzar nach Fertigstellung der Umbauarbeiten im Sommer 1997 für zirka eineinhalb Jahre der Unterbringung von Kindern des Schulheimes Sonnenhof dienen, weil ein Gruppenhaus in diesem Zeitraum saniert wird.
2.1 Beschreibung des Objekts
Das dreistöckige Haus Verzar wurde 1924 gebaut und hat einen Inhalt von 2100 m3. Der Umschwung beträgt 1539 m2. Das Haus wurde zu einem Kaufpreis von 1.69 Millionen Franken erworben. Rund 700000 Franken wurden aus Eigenmitteln finanziert, der Restbetrag über Hypotheken.
Als Wohnheim für geistig behinderte Erwachsene, die teilweise zusätzlich körperbehindert sind, muss das Haus "Verzar" rollstuhlgängig sein. Die Räumlichkeiten werden den Pflegebedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst.
Es wird ein rollstuhlgängiger Eingang geschaffen. Die einzelnen Etagen werden durch den Einbau eines Personenliftes für Rollstuhlbenutzerinnen und -benutzer erreichbar. Die sanitären Einrichtungen werden angepasst (rollstuhlgängige Toiletten, Einbau eines Pflegebades).
Die weiteren Umbauarbeiten betreffen Änderungen in der Raumeinteilung, eine Dachsanierung, Heizungs- und Sanitärinstallationen, Stark- und Schwachstrominstallationenen. Ein Kücheneinbau ermöglicht, dass die Mahlzeiten im Hause zubereitet werden können. Die behinderten Erwachsenen werden zwei Doppelzimmer und fünf Einzelzimmer bewohnen können.
3.1. Kosten und Finanzierungsplan
Kosten gemäss Kostenvoranschlag:
- Kosten Umbau gemäss Kostenvoranschlag vom 12. Juni 1996: 1'440'000.-
- Kosten für Mobiliar und Einrichtung: 85'000.-
Gesamtkosten: 1'525'000.-
Nachdem das Bundesamt für Sozialversicherung den Beitrag für den Umbau bereits verfügte, lautet der Finanzierungplan wie folgt:
Beitrag BSV (rund 50% der anrechenbaren Kosten): 710'000.-
Eigenmittel: 465'000.-
Erhöhung Hypothek um 100000.-: 100'000.-
Beitrag des Kantons Basel-Landschaft: 250'000.-
Total: 1'525'000.-
Eine Verzinsung des Investitionsbeitrages des Kantons Basel-Landschaft an die ausserkantonalen Benutzerinnen und Benuter im Rahmen der Heimkostenrechnungsstellung ist nicht vorgesehen.
3.2. Auswirkungen auf die Betriebskosten
Die Bruttokosten im Jahr 1996 betrugen 188 Franken pro behinderte Person und Tag. Die 1996 den behinderten Erwachsenen in Rechnung gestellten Nettotageskosten betragen 120 Franken pro Tag. Die Differenz wird durch Betriebsbeiträge der Invalidenversicherung und Betriebserträge gedeckt. Der Umbau bringt keine oder nur eine geringe Erhöhung des Aufwandes. Verzinsung und Amortisation der Liegenschaft stehen als Mehrausgaben einer Verringerung der Ausgaben durch den Wegfall des Mietzinses für die Wohngruppe "Bildstöckli" gegenüber. Damit können die behinderten Erwachsenen die Heimkosten weiter aus Ihrem Einkommen (mit IV-Renten und allfälligen Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung) bezahlen. Eine zusätzliche Restdefizitleistung des Kantons ist nicht notwendig. Kanton und Gemeinden sind indirekt, über die Ausrichtung der kantonalen Ergänzungsleistungen an der Finanzierung der Heimaufenthalte beteiligt.
Von den acht zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses "Verzar" haben zur Zeit drei Personen Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft. Die Ausrichtung des Investitonsbeitrages wird mit der Auflage verbunden, dass der noch zu besetzende neunte Wohnplatz mit einer Person aus dem Kanton Basel-Landschaft besetzt werden muss.
Das Bundesamt für Sozialversicherung verfügte Ende August 1996 einen Investitionskostenbeitrag in Höhe von 50 Prozent der anrechenbaren Umbaukosten. Da bereits Mitte April 1997 die Baubewilligung vorlag, und die geschilderte Koordination mit dem Kinder- und Jugendbereich notwendig ist, wurde bereits mit dem Umbau begonnen. Der Abschluss der Umbauarbeiten ist im Sommer 1997 vorgesehen.
Die bis Juni 1996 zuständge Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat unter Vorbehalt der Zustimmung des Regierungsrates und des Landrates einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft in der beantragten Höhe in Aussicht gestellt. Die Erstellung dieser Vorlage verzögerte sich durch den Zuständigkeitswechsels des Ressorts "behinderte Erwachsene" zur Erziehungs- und Kulturdirektion.
Im Voranschlag 1997 ist im Konto 2552565.40-4 Einrichtungen für Behinderte Erwachsene, Investitionsrechnung ein Beitrag in Höhe von Fr. 250000.- vorgesehen.
Analog der bisherigen Praxis stützt sich die Beitragsgewährung durch den Kanton auf das Spitalgesetz vom 24. Juni 1976, § 1 und § 2. Danach ermöglicht der Kanton die Unterkunft und Pflege seiner kranken und pflegebedürftigen Einwohner. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann der Kanton Beitragsleistungen an Heime im Kanton gewähren, sofern diese dem Kanton Aufgaben der Hospitalisierung abnehmen.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, 8. Juli 1997
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin