1997-149
Landrat / Parlament - Vorlage 97/149 vom 12. August 1997
Volksinitiative für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität
Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen
Inhaltsübersicht der Vorlage
|
1.
|
||
|
2.
|
||
|
3.
|
||
|
3.1
|
||
|
3.2
|
||
|
3.3
|
||
|
3.4
|
||
|
4.
|
||
|
4.1
|
||
|
4.2
|
||
|
4.3
|
||
|
5.
|
||
|
5.1
|
||
|
5.2
|
||
|
5.3
|
||
|
5.4
|
||
|
6.
|
||
|
7.
|
||
|
8.
|
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. AUSGANGSLAGE
Ein Initiativkomitee der SVP Baselland reichte am 5. Dezember 1994 die kantonale Volksinitiative "Für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität" ein. Das nichtformulierte Volksbegehren verlangt folgendes:
1. Der Kanton trifft für die Bevölkerung Massnahmen in technischer, organisatorischer, personeller und rechtlicher Hinsicht, um die verfassungsmässigen Rechte auf körperliche und geistige Integrität, die Bewegungsfreiheit und den Schutz des Eigentums vor Gewalt und Kriminalität zu gewährleisten.
2. Der Kanton trifft insbesondere Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes :
- von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Suchtmitteln,
- von Frauen vor Gewalt und sexuellen Belästigungen,
- von älteren Mitmenschen vor Gewalt und Bedrohungen,
- der Bevölkerung vor Erpressung.
3. Der Kanton verstärkt die interkantonale und internationale Bekämpfung von Kriminalität. Er schafft die notwendigen Voraussetzungen zur Beobachtung und wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Er ist bestrebt, diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen, insbesondere mit dem Kanton Basel-Stadt, wahrzunehmen."
Die Landeskanzlei stellte in ihrer Verfügung vom 19. Januar 1995 - publiziert im Amtsblatt Nr. 4 vom 26. Januar 1995 - das Zustandekommen des Volksbegehrens mit 1586 Unterschriften fest.
Back to Top