1997-149 (1)

Landrat / Parlament - Bericht 97/149 vom 5. Dezember 1997


Bericht der Justiz- und Polizeikommission an den Landrat


betreffend Vorlage des Regierungsrates zur Volksinitiative für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität



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Inhaltsübersicht des Berichts

I.


II.


III.


IV.




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I.

Mit der Vorlage Nr. 97/149 vom 12.8.1997 unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat seinen Bericht zu der von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) am 5.12.1994 mit 1'586 Unterschriften eingereichten nichtformulierten Volksinitiative "Für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität." Dieses Begehren verlangt folgendes:


"1. Der Kanton trifft für die Bevölkerung Massnahmen in technischer, organisatorischer, personeller und rechtlicher Hinsicht, um die verfassungsmässigen Rechte auf körperliche und geistige Integrität, die Bewegungsfreiheit und den Schutz des Eigentums vor Gewalt und Kriminalität zu gewährleisten.


2. Der Kanton trifft insbesondere Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes:


- von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Suchtmitteln,


- von Frauen vor Gewalt und sexuellen Belästigungen,


- von älteren Mitmenschen vor Gewalt und Bedrohungen,


- der Bevölkerung vor Erpressung.


3. Der Kanton verstärkt die interkantonale und internationale Bekämpfung von Kriminalität. Er schafft die notwendigen Voraussetzungen zur Beobachtung und wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Er ist bestrebt, diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen, insbesondere mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt, wahrzunehmen."




II.


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diese nichtformulierte Volksinitiative abzulehnen und auch den Stimmberechtigten deren Ablehnung zu empfehlen. Für die einlässliche Begründung dieses Antrags wird auf die regierungsrätliche Vorlage verwiesen. Sie lässt sich summarisch wie folgt zusammenfassen:




1. Ziffer 1 der Initiative


Der Regierungsrat verweist darauf, dass die Gewährleistung der verfassungsmässigen Rechte eine Daueraufgabe darstelle und die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung konkreter Massnahmen bereits verwirklicht (Polizeigesetz, Polizei- und Rechtshilfekonkordat, V-Personenregelung in der StPO) oder Gegenstand in Gang gesetzter Legiferierung (BUR, StPO) seien.




2. Ziffer 2 der Initiative


Der Kanton verfüge über zeitgemässe Rechtsgrundlagen, damit seine Behörden die unter dieser Ziffer verlangten Massnahmen veranlassen könne (Polizeigesetz, Jugendstrafrechtspflege, VOZBG über die Gleichstellung von Frau und Mann), neue Rechtsgrundlagen befänden sich in fortgeschrittenem Vorbereitungsstadium (StPO, BUR, EG zum BG über die Gleichstellung von Frau und Mann). Die Aktivitäten erschöpften sich allerdings nicht in der Legiferierung, sondern würden in Form konkreter Massnahmen umgesetzt.




3. Ziffer 3 der Initiative


Dem Kanton stünden heute modernste Rechtsgrundlagen zur Verfügung, die speziell auf die Bedürfnisse und die Anforderungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zugeschnitten seien (Polizeigesetz, V-Personenregelung in der StPO). Mit der geplanten Einführung des BUR würden sie noch erweitert. Im weitern wird auf die eingegangenen Konkordate auf interkantonaler und internationaler Ebene verwiesen. Komplikationen liessen sich auf den Umstand zurückführen, dass die Schweiz nicht dem Schengener Abkommen angehöre.




III.


Die Justiz- und Polizeikommission (im folgenden: JPK) hat die Vorlage des Regierungsrates an ihrer Sitzung vom 13.10.1997 behandelt. Neben den Vertretern der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (im folgenden: JUPOMI) war auch der Leiter der Polizei Basel-Landschaft anwesend. An der Sitzung wurden zudem zwei Vertreter des Initiativkomitees angehört, die Herren Karl Willimann, Präsident der SVP Baselland, und Dr. Dieter Eglin. Sie verwiesen auf den Initiativtext und führten zusammenfassend folgendes aus:


1. Die Initiative sei notwendig, weil sich die Bevölkerung tendenziell immer bedrohter fühle und auch objektiv Gründe dafür habe. Man wehre sich gegen die Verharmlosung der Lage durch die Verwaltung.


2. Die Hinweise des Regierungsrates auf die Massnahmen, die bereits realisiert oder eingeleitet wurden, liessen den Ehrgeiz vermissen, den Status quo wesentlich zu verbessern. Es dürfe nicht sein, dass Opfern, die nicht alle Ratschläge der Polizei peinlich befolgt hätten, die Schuld zugewiesen werde. Zudem habe die aus den USA für das Konzept Polizei 2000 importierte Philosophie "Community policing" längst Schiffbruch erlitten. Eine kompromisslose Kriminalitätsbekämpfung müsse gefordert werden.


3. Die Initiative wolle erreichen, dass das Risiko, verurteilt zu werden, so gross werde, dass sich Verbrechen nicht mehr lohnten.


4. Die Bekämpfung von Gewalt und Kriminalität stelle nicht Irgendeine, sondern eine elementare, primäre Staatsaufgabe dar. Wie beim Gleichheitsgrundsatz und den sozialen Grundrechten sei davon auszugehen, dass eine ungenügende Verwirklichung der inneren Sicherheit es den Bürgern verunmögliche, in den Genuss elementarer Grundwerte zu gelangen.


5. Die Initiative sei vereinbar mit § 28 Abs.1 KV.


6. Die Zunahme der Gewaltdelikte sei markant, allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz.


7. Der Schutz der Bevölkerung als Dauerauftrag sei stets verbesserungsfähig und anpassungsbedürftig. Der Hauptstosspunkt der Initiative gehe dahin zu verlangen, die getroffenen Massnahmen dauernd kritisch zu überprüfen.


8. Einige der vom Regierungsrat getroffenen Massnahmen seien zwar wichtig, stellten aber keinen unmittelbar wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt und Kriminalität dar und genügten deshalb nicht.




IV.


Die JPK beantragt dem Landrat mit 8:3 Stimmen, entsprechend der regierungsrätlichen Vorlage die nichtformulierte Initiative "Für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität" abzulehnen und den Stimmbürgern deren Ablehnung zu empfehlen.


Für den regierungsrätlichen Standpunkt wurden im wesentlichen die folgenden Argumente vorgebracht:


1. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sei nicht insgesamt schlecht. Dieses eigentlich emotionale Problem lasse sich nicht mittels dieser Initiative lösen.


2. Es sei nicht klar, was die Initiative eigentlich wolle, sie äussere sich nur zu Teilaspekten der Kriminalität, nicht aber zu den komplexen Fragen wie etwa zur Wirtschaftskriminalität oder zum sexuellen Missbrauch im privaten Bereich. Ohne erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel sei die Initiative nicht umsetzbar. Dies wiederum beinhalte aber die Gefahr des Polizeistaates, was abzulehnen sei. Im übrigen habe sich die Situation der Kriminalität insgesamt nicht grundsätzlich verändert. Wir lebten heute nicht unsicherer als vor fünf Jahren.


3. Die Initiative wecke Hoffnungen (die absolute Sicherheit), die nicht erfüllt werden könnten. Sie drücke sich darum zu beantworten, was überhaupt machbar sei. Was gefordert werde, sei bereits Bestandteil der von der Verwaltung eingeleiteten Massnahmen.


4. Die Initiative sei, indem sie emotionale Themen aufgreife, propagandistisch, vergleichbar mit der Initiative "Jugend ohne Drogen". Das Sicherheitsgefühl müsse auch von innen kommen. Dies sei aber nicht mit Repression und Polizeistaat zu erreichen. Die Polizei könne nicht alle gesellschaftlichen Probleme lösen. So hänge etwa die Ausländerkriminalität eng mit Integrations- und Identitätsproblemen zusammen.


Für den Antrag, der nichtformulierten Initiative Folge zu leisten, wurden im wesentlichen - je nach Partei - die folgenden Argumente vorgebracht:


1. Die Initiative spreche ein aktuelles Thema an. Sie sei auch ohne Aufstockung des Polizeibestandes ein wirksames Mittel angesichts des Zuwachses der Ausländerkriminalität.


2. Der Schwerpunkt der Initiative liege bei den Forderungen gemäss Ziff.1 und 2. Allein schon die Gewalt an den Schulen sei Grund genug zu ihrer Annahme. Sie sei auch geeignet, eine Trendumkehr einzuleiten, auch wenn sie nicht einfach die Einstellung der Bevölkerung ändern könne.


3. Wenn bei den Gewaltdelikten wie etwa bei den Sexualdelikten eine Veränderung der Einstellung feststellbar wäre, wäre die Initiative allenfalls obsolet. Dies sei aber eben nicht der Fall.


4. Entgegen anderen Beurteilungen sei das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung schlecht, es bestehe deshalb ein klarer Handlungsbedarf.


Die JPK beantragt dem Landrat mit 8:3 Stimmen, den Landratsbeschluss gemäss Beilage 1 der regierungsrätlichen Vorlage zu verabschieden.




Für die Justiz- und Polizeikommission:


Claude Janiak, Vizepräsident JPK bis 16.10.1997


Binningen, 5.12.1997




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