v97/150; Verk?rzung der Schuldauer am Gymnasium; Teil 17
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| E. Anhang: Ergebnisse der Vernehmlassung Im folgenden werden die Ergebnisse der Vernehmlassung über den Entwurf einer Vorlage an den Landrat "betreffend Entwurf Änderung des Schulgesetzes zur Verkürzung der Schuldauer bis zur Matur und zur kantonalen Umsetzung des neuen Maturitäts-Anerkennungsreglementes" vom 29. August 1996 (Vorlage) zusammengefasst. 1. Verfahren und Beteiligung Am 10. September 1997 eröffnete der Regierungsrat die Vernehmlassung zur Vorlage. Folgende Institutionen wurden begrüsst: - die im Landrat vertretenen Parteien, - die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz der Schulpflegen und Aufsichtskommissionen, - der Vorstand der Kantonalkonferenz der Lehrkräfte, - die Lehrer- und Lehrerinnenorganisationen, - der Jugendrat, - die Wirtschaftsverbände, - die Landeskirchen, - die Kantone Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Vereinbarungskantone), - die Universität Basel, - der Kaufmännische Verein Baselland. Die Vernehmlassung dauerte bis 2. Dezember 1996. Die Empfängerinnen und Empfänger wurden eingeladen, sich in ihrer Stellungnahme auch zu folgenden Aspekten der Vorlage zu äussern: 1. Befürworten Sie den Abschluss der Maturitätsprüfungen nach Abschluss des dritten Ausbildungsjahres auf spätestens Mitte September? 2. Befürworten Sie die Anhebung der Anforderungen beim Übertritt ans Gymnasium? 3. Stimmen Sie dem Vorschlag zu, dass die Unterrichtsferien für die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten jährlich um vier Wochen für selbständige Arbeiten, Maturaarbeit oder Prüfungsvorbereitungen reduziert werden? 4. Stimmen Sie dem Entwurf von Vorgaben zur kantonalen Umsetzung des Maturitäts-Anerkennungsreglementes gemäss Anhang 1 der Vorlage zu? 5. Haben Sie andere oder weitere Vorschläge?
Von den 25 zur Vernehmlassung eingeladenen Parteien, Schulbehörden, Lehrer/ innenkonferenzen und -organisationen, Wirtschaftsverbände, Landeskirchen, Vereinbarungskantone und weiteren Adressaten antworteten 17. Zusätzlich gingen Stellungnahmen von Unterorganisationen und weiteren Interessierten ein.
Die Vernehmlassungsantworten befassen sich hauptsächlich mit der künftigen Unterrichtsdauer am Gymnasium. Für eine Verkürzung gemäss Entwurf der Vorlage sprechen sich die SVP, die FDP, der Verband Basellandschaftlicher Unternehmen, der Gewerbeverband, der Kaufmännische Verband und die Schulleitungskonferenz der Sekundarschulen aus. Die CVP weist die Vorlage zurück und möchte in einer überarbeiteten Vorlage Alternativen geprüft haben sowie eine Vernetzung zu den übrigen pendenten Landratsvorlagen zur Sekundarstufe I und II. Gegen eine Verkürzung des Gymnasiums und somit grundsätzlich gegen die Vorlage des Regierungsrates sprechen sich folgende Gruppierungen aus: SP, FGL, GBL und die Jungfreisinnigen, Gymnasiallehrerinnen- und -lehrerkonferenz und weitere Lehrerkonferenzen, Konferenz der Präsident/innen der Schulpflegen und Aufsichtskommissionen und in speziellen Stellungnahmen sämtliche Aufsichtskommissionen der Gymnasien, Verein Basellandschaftlicher Gymnasiallehrerinnen und -lehrer, VPOD, Jugendrat, Römisch-katholische Landeskirche, Evangelisch-reformierte Kirche und Rektorenkonferenz der Gymnasien und des Seminars. Die jeweilige Grundsatzbewertung einer Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur wird zum Teil ausführlich erläutert. Auf der einen Seite werden die Verkürzung der Ausbildungszeit, die stärkere Profilierung der progymnasialen Abteilung der Sekundarschule (PA) als "Untergymnasium" eines insgesamt 7jährigen gymnasialen Bildungsganges, die Beibehaltung oder Erhöhung der Anforderungen und die Verschärfung der Selektivität des gymnasialen Bildungsganges befürwortet. Auf der anderen Seite werden die Entwicklungen in Richtung Kooperation und Integration der Sekundarstufe I unter Einbezug der PA, die auf erweiterte Selbständigkeit und Zusammenarbeit angelegten zeitaufwendigeren Lernformen und die Beratungs- und Orientierungsprozesse für die Schul- und Berufswahl gewichtet, so dass als Voraussetzung für Bildung mehr Zeit und Musse verlangt und die Verkürzung der Ausbildungszeit abgelehnt wird. Im Vergleich zur grundsätzlichen Frage der Verkürzung treten die Meinungen zu Teilaspekten wie der Umsetzung des neuen MAR in den Hintergrund.
Die häufigsten Vorschläge betreffen eine alternative Dauer des Gymnasiums von 4 Jahren entsprechend der am 5. Dezember 1996 im Amtsblatt veröffentlichten Initiative und die parallele Einrichtung von 3 und 4 Jahre dauernden Ausbildungsgängen an den Gymnasien. Vereinzelt wird die Verkürzung der Dauer des Unterrichts an der PA als Alternative zur Verkürzung des Gymnasiums thematisiert.
3. Ergebnisse der Vernehmlassung zu einzelnen Fragen 3.1 Befürworten Sie den Abschluss der Maturitätsprüfungen nach Abschluss des dritten Ausbildungsjahres auf spätestens Mitte September? Der Maturtermin im September stösst auf Widerstand, da die Vorteile des zeitlichen Gewinns gegenüber den Nachteilen des Termins für die Maturandinnen und Maturanden (fehlender Anschluss an die Sommerrekrutenschule, schlechter Anschluss an die Ausbildung am Seminar und an Berufslehren), für neu eintretende Schülerinnen und Schüler (Beeinträchtigung der wichtigen Lernphase beim Neueintritt) sowie für die Schule und deren Organisation nicht gross genug erscheinen. Sogar innerhalb der Gymnasien spricht sich nur eine Minderheit für den Septembertermin aus.
Allerdings wendet sich von denjenigen Gruppierungen, die eine Verkürzung des Gymnasiums auf drei Jahre begrüssen, nur die FDP klar gegen den Septembertermin.
3.2 Befürworten Sie die Anhebung der Anforderungen beim Übertritt ans Gymnasium?
Die Anhebung der Anforderungen wird bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur deutlich begrüsst, wobei die Vorschläge zum Teil als zu wenig weitgehend eingeschätzt werden. Die Forderung nach einer Abschluss- oder Orientierungsprüfung am Ende der Sekundarschule wird vielfach erhoben. Neben der Einführung einer promotionswirksamen Abschlussprüfung fordert die SVP eine wirksamere und frühere Selektionierung, eine bessere Orientierung über Ausbildungen ausserhalb des Gymnasiums und die Abschaffung der Repetitionsmöglichkeit am Gymnasium. Lehrerorganisationen, SP und Jugendrat begegnen einer Verschärfung der Übertrittsbedingungen mit Skepsis oder Ablehnung. Die Stabilisierung der Übertrittsquote ans Gymnasium wird zum Teil als problematisch bzw. als versteckten Numerus clausus mit negativen Auswirkungen auf das Wahlverhalten der Jugendlichen und als Abwertung der Alternativen zum Gymnasium eingeschätzt. Der Steuerungswille hinsichtlich der unterschiedlichen Übertrittsquoten an den Gymnasien des unteren und oberen Baselbietes werden hinterfragt.
3.3 Stimmen Sie dem Vorschlag zu, dass die Unterrichtsferien für die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten jährlich um vier Wochen für selbständige Arbeiten, Maturaarbeit oder Prüfungsvorbereitungen reduziert werden?
Dem Vorschlag, dass ein grösserer Teil der Unterrichtsferien für schulbezogene Arbeiten genutzt werden soll, wird mehrheitlich zugestimmt. Allerdings wird auch vorgeschlagen, keine zeitlichen Angaben zu fixieren und zu berücksichtigen, dass die beabsichtigte Massnahme heute schon eine verbreitete Praxis ist. Verschiedentlich wird die fehlende Betreuung der Lernenden durch Lehrkräfte während der Unterrichtsferien problematisiert. Einer erweiterten Nutzung der Schulferienzeit für schulbezogene Aufgaben stehen der sinnvolle Kontakt zur Arbeitswelt, die Erwerbssituation, die "bildenden" Ferientätigkeiten und die von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten gegenwärtig geleistete Jugendarbeit entgegen.
3.4 Stimmen Sie dem Entwurf von Vorgaben zur kantonalen Umsetzung des Maturitäts-Anerkennungsreglementes gemäss Anhang 1 der Vorlage zu? Der Vorschlag zur Umsetzung des MAR findet mehrheitlich Zustimmung. Grundsätzliche Ablehnungen stehen im Zusammenhang mit der Rückweisung der Verkürzung. Die SP findet allerdings, dass die Umsetzung nahe am Status quo bei einer Verkürzung des gymnasialen Unterrichts auf 3 Jahre grundfalsch sei und ganz andere Konzepte entwickelt werden müssten, um der Zersplitterung der Fächer mit reduzierter Lektionenzahl entgegenzuwirken.
Zahlreiche Stellungnehmende äussern sich skeptisch zur vorgeschlagenen Jahrespromotion am Gymnasium, lehnen sie ab oder begrüssen sie nur als befristeten Versuch. Vereinzelt werden Vorschläge gemacht, die Wahloptionen im Sinne des MAR weiter auszubauen, ohne die Schülerinnen und Schüler zu früh und endgültig an einmal getroffene Wahlen zu binden. Es wird vereinzelt die Überprüfung des Zeitpunktes für den Beginn von Schwerpunktfächern gefordert. Die Lehrkräfte der Alten Sprachen der Sekundarstufe I und des Gymnasiums sowie die Universität Basel möchten eine bessere Verankerung der Alten Sprachen an der PA und am Gymnasium.
3.5 Haben Sie weitere oder andere Vorschläge? Neben den Vorschlägen zu einer anderen Regelung der Unterrichtsdauer bis zur Matur wird vorgeschlagen, die bildungspolitischen Vorhaben im Kanton Basel-Landschaft mit dem Instrument einer Bildungsgesamtkonzeption zu bündeln. Oft wird das anvisierte hohe Tempo für die Verkürzung und die Umsetzung des MAR kritisiert und ein anderer Zeitplan gefordert. Besondere Schwierigkeiten bereitet aus der Sicht der Gegnerinnen und Gegner die drohende Kumulation der Vorgänge. Die politisch beschlossene und umgesetzte Gymnasialreform wurde eben erst extern evaluiert und positiv beurteilt. Die Verkürzung der Gymnasialzeit müsste gleichzeitig und kombiniert mit der Umsetzung des neuen MAR erfolgen. Die Prüfung einer Senkung des im internationalen Vergleich hohen Einschulungsalters wird vereinzelt angeregt. |
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