Entwurf Revision des Dekrets vom 11.11.1991 über das Zivilstandswesen

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage 97/159 ; Revision des Dekrets vom 11.11.1991 über das Zivilstandswesen



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III. Arbeitsgruppe, deren Einsetzung vom Regierungsrat beschlossen wurde

1. Allgemeines


Wie bereits unter II. erwähnt, erarbeitete die Arbeitsgruppe, deren Einsetzung vom Regierungsrat im August 1990 beschlossen worden war, ein Modell für eine Neuorganisation des Zivilstandswesens. Nachstehend wird die Vorgehensweise der Arbeitsgruppe erläutert und das von ihr vorgeschlagene sogenannte regionale Modell kurz beschrieben. Dieses Modell bildet die Grundlage für den vorliegenden Dekretsentwurf. Zu bemerken ist, dass zum Zeitpunkt der Diskussionen der Arbeitsgruppe das Laufental noch nicht zum Kanton gehörte.




2. Vorgehensweise


Zuerst legte die Arbeitsgruppe fest, welche Bedürfnisse bzw. Ziele erfüllt werden sollen. Es wurden 9 Ziele festgelegt, die möglichst gut erreicht werden sollen. Diese lassen sich in 3 Gruppen - Personelles, Organisation und Arbeit - zusammenfassen:


Personelles:


- Rekrutierung


Wie schwierig ist es, Personen zu finden, die bereit sind, das Amt des Zivilstandsbeamten zu übernehmen?


- Ausbildung


Wer bildet die Zivilstandsbeamten aus? Wie gross ist der Aufwand? Fluktuationsrate?


- Attraktivität der Arbeit


Diese hängt davon ab, ob die Arbeit die Führung sämtlicher Zivilstandsregister inklusive Familienregister umfasst und ob zeitgemässe Anstellungsbedingungen bestehen.




Organisation:


- Klarheit und Einfachheit der Strukturen


Die geltende Organisation hat die unterschiedlichsten Strukturen (Profis; Gemeindebeamte, die zum Teil Gemeindeaufgaben, zum Teil zivilstandsamtliche Aufgaben wahrnehmen; Zivilstandsbeamte, die neben ihrem Beruf das Zivilstandswesen im Nebenamt ausüben). Unterschiedliche Strukturen führen zu unterschiedlicher Behandlung der Zivilstandsbeamten, bspw. bei Entlöhnung, Arbeitsmittel und sie führen zu Konflikten zwischen Gemeinde und Zivilstandsbeamten bzw. zwischen Gemeinde und kantonaler Aufsichtsbehörde.


- Stellvertretung


Ist eine Stellvertretung auf vergleichbarem Niveau sichergestellt? Gemäss der geltenden Organisation erlangen viele Stellvertreter keine Routine, da sie selten eingesetzt werden (Einsatz bestimmt der Zivilstandsbeamte).


- Aufwand/Ertrag


Welches Organisationsmodell verursacht für vergleichbare Leistungen die geringsten Kosten und zwar unabhängig vom Kostenträger?


- Robustheit


Wie steht es mit der Flexibilität und Ausbaufähigkeit bei veränderten Verhältnissen (Einführung eines neuen Registersystems, neuer Gesetze, neuer Arbeitsmittel wie EDV usw.).




Arbeit:


- Arbeitsausführung


Je mehr Routine desto besser die Qualität der Registerführung. Je einfacher und klarer die Strukturen, desto grössere Einheitlichkeit der Praxis (unité de doctrine).


- Kundenfreundlichkeit


Je professioneller der Zivilstandsbeamte, desto kompetenter. Je kleiner die Gemeinde mit einem Zivilstandsamt, je weniger anonym der Zivilstandsbeamte.




Die Arbeitsgruppe diskutierte Lösungsmöglichkeiten. Sie fand 6 mögliche Organisationsmodelle:


1. Zentrales Modell


Im ganzen Kanton gibt es 1 Zivilstandsamt.


2. Regionales Modell


Die Zahl der bestehenden Zivilstandsämter wird verringert.


3. Zentrale oder regionale Familienregisterführung bei geltender Organisation


Das Familienregister wird zentral oder regional durch Beamte, die der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion als Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen unterstellt sind, professionell geführt. Die Führung der Einzelregister sowie die übrige zivilstandsamtliche Tätigkeit erfolgen durch die 39 Zivilstandsämter (= Anzahl der Zivilstandsämter vor dem Übertritt des Laufentals zum Kanton).


4. Geltende Organisation


Der Kanton besteht aus 39 Zivilstandskreisen. Die Zivilstandsbeamten sind Inhaber eines kantonalen Nebenamtes.


5. Geltende Organisation, aber die Zivilstandsbeamten sind Gemeindebeamte


6. Kommunalisierung


Jede Gemeinde ist ein Zivilstandskreis und die Gemeinde ist für die Organisation (Entlöhnung, Stellvertretung usw.) zuständig.




Die Lösungsvarianten 5 und 6 wurden von der Arbeitsgruppe sofort verworfen, weil sie offensichtlich eine Verschlechterung des Ist-Zustandes bedeutet hätten. Die ersten vier Modelle wurden weiterverfolgt. Diese wurden zunächst einer reinen Nutzwertanalyse unterzogen, d.h. die Kosten wurden vorerst ausgeklammert. Die Bewertung der Modelle geschah in folgender Weise: Jedes Mitglied der Arbeitsgruppe konnte für die 3 Hauptkriterien (Personelles, Organisation, Arbeit) insgesamt 10 Punkte vergeben. Dadurch wurden diese 3 Hauptkriterien gewichtet. Als nächstes konnte jedes Mitglied für die Teilkriterien innerhalb der Hauptkriterien wiederum 10 Punkte vergeben. Anschliessend wurde jedes Modell hinsichtlich jedes Teilkriteriums von den Mitgliedern dahingehend beurteilt, wie gut oder schlecht es das Teilkriterium erreicht. Folgende Noten konnte dabei jedes Mitglied verteilen: 1 nicht erfüllt, 2 nur teilweise erfüllt, 3 erfüllt, 4 gut erfüllt, 5 sehr gut erfüllt.


Die Modelle 3 (zentrale oder regionale Familienregisterführung bei geltender Organisation) und 4 (geltende Organisation) erfüllten die gesetzten Anforderungen nicht, weshalb als Nächstes die übriggebliebenen Modelle 1 und 2 - das zentrale und das regionale - optimiert wurden.


Die Arbeitsgruppe diskutierte darüber, welches der beiden Modelle weiterzuverfolgen ist. Das zentrale Modell, das bei der Beurteilung am Besten abschnitt, wurde verworfen, weil es unter dem politischen Aspekt als nicht durchsetzbar qualifiziert wurde. Hinsichtlich der Weiterverfolgung eines regionalen Modells diskutierte die Arbeitsgruppe über zwei Varianten: Reduktion auf 12 Zivilstandsämter im Sinne des Konzepts 1987 der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (bei damals 39 Zivilstandsämtern) sowie eine Reduktion auf 5 Zivilstandsämter und zwar pro Bezirksschreibereibezirk ein Amt (das Laufental gehörte noch nicht zum Kanton). Die Konzept-Variante unterlag eindeutig der Bezirks-Variante. Letztere wurde vorgezogen mit der Begründung, dass der "Bezirk" für den Bürger noch einen Begriff darstelle und er zu diesem eine Beziehung habe. Gegen die Konzept-Variante wurde eingewendet, dass diese den "Touch" des Scheiterns habe. In der Folge wurde das regionale Modell - 5 Zivilstandskreise, wobei deren Einteilung den Bezirksschreibereibezirken entspricht - ausführlich diskutiert und die Arbeitsgruppe beschloss, dieses Modell für eine Neuorganisation des Zivilstandswesens vorzuschlagen.




3. Beschreibung des regionalen Modells


Der Kanton besteht aus 5 Zivilstandskreisen (das Modell wurde 1990/91 erarbeitet, also vor dem Beitritt des Laufentals). Deren Einteilung entspricht den Bezirksschreibereibezirken.


Der Amtssitz entspricht den Amtssitzen der Bezirksschreibereien und am Amtssitz stellt der Kanton Büroräumlichkeiten und ein Trauungslokal zur Verfügung.


Die Trauungen sollen vorwiegend am Amtssitz der Zivilstandskreise erfolgen, was durch attraktive Trauungsräumlichkeiten gefördert werden kann. Den anderen Gemeinden soll aber die Möglichkeit offen stehen, wenn sie ein würdiges Trauungslokal zur Verfügung stellen, dass die Zivilstandsbeamten der 5 Ämter (das Modell wurde 1990/91 erarbeitet, also vor dem Beitritt des Laufentals) in der Gemeinde die Trauungen vollziehen.


Hinsichtlich von Todesfällen, die ausserhalb von Anstalten (Spitälern, Alters- und Pflegeheimen) eintreten, soll die Möglichkeit bestehen, dass Angehörige die Todesanzeige mündlich erstatten bei der auf der Gemeinde für das Bestattungswesen zuständigen Person. Diese leitet die Anzeige dem Zivilstandsamt weiter.


Die Zivilstandsbeamten werden vom Regierungsrat als beamtete Personen im Sinne des Beamtengesetzes gewählt (die Revision des Beamtengesetzes im Hinblick auf die Abschaffung des Beamtenstatus stand damals noch nicht zur Diskussion) und sie werden in einer Lohnklasse gemäss Ämterqualifikation eingestuft.


Kostenträger ist der Kanton. Die Einwohner- und Bürgergemeinden partizipieren nicht mehr am Aufwand für die Zivilstandsämter. Die einzige kommunale Leistung und zwar der Einwohnergemeinden besteht in der Entgegennahme und Weiterleitung von Todesanzeigen betreffend Todesfälle, die ausserhalb von Anstalten eingetreten sind.




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