Entwurf Revision des Dekrets vom 11.11.1991 über das Zivilstandswesen

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage 97/159 ; Revision des Dekrets vom 11.11.1991 über das Zivilstandswesen



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VI. Beschreibung der Neuorganisation des Zivilstandswesens gemäss Dekretsentwurf und deren Auswirkungen

1. 6 Profizivilstandsämter


Anstelle von 48 Zivilstandsämtern mit nebenamtlichen Zivilstandsbeamten gibt es neu 6 professionell geführte Zivilstandsämter. Die Einteilung der Zivilstandskreise erfolgt nach Bezirksschreibereibezirk, d.h. jeder Bezirksschreibereibezirk bildet einen Zivilstandskreis. Mit dieser Kreiseinteilung wird auf eine dem Bürger vertraute Organisationsform zurückgegriffen. Weiter wird mit dieser Kreiseinteilung das Ziel erreicht, dass die zivilstandsamtliche Tätigkeit in einem Zivilstandskreis ein Pensum ergibt, das eine professionelle Ausübung erlaubt, und dass der Umfang der Tätigkeit die Einführung moderner Arbeitsmittel, insbesondere der EDV, rechtfertigt.


Die Zivilstandsbeamten sind nicht mehr Inhaber eines kantonalen Nebenamtes, sondern Mitarbeiter, die durch öffentlich-rechtlichen Vertrag angestellt werden und deren Arbeitsverhältnis und Entlöhnung sich nach dem neuen Personalgesetz des Kantons - das in absehbarer Zeit erlassen wird - richten.


Der Amtssitz befindet sich in der Gemeinde des Amtssitzes der Bezirksschreiberei, wobei die Möglichkeit für die Verlegung des Amtssitzes in eine andere Gemeinde besteht.


Der Kanton stellt die Büroräumlichkeiten und die Trauungslokale zur Verfügung. In letzteren werden grundsätzlich die Trauungen vollzogen. Es ist aber die Möglichkeit vorgesehen, dass auch in Gemeinden, die ein würdiges Trauungslokal zur Verfügung stellen, Trauungen vollzogen werden können.




2. Verteilung der Bürger und Einwohner auf die Zivilstandskreise


Der Arbeitsaufwand des Zivilstandsamtes hängt einerseits von der Bürger- und Einwohnerzahl ab, andererseits davon, ob sich im Zivilstandskreis Anstalten (Spitäler, Alters- und Pflegeheime) befinden. Die Bürgerzahl wirkt sich auf die Familienregisterführung aus - die Bürger werden im Familienregister ihres Heimatortes registriert - , die Einwohnerzahl ist von Bedeutung für die Einzelregisterfälle, so werden insbesondere die Eheschliessungen und Kindesanerkennungen grossmehrheitlich am Wohnsitz der Betroffenen verurkundet. Geburten und Todesfälle fallen vor allem in den Zivilstandskreisen an, die Gemeinden mit Anstalten umfassen.


Die nachstehende Tabelle zeigt die Bürgerzahl (im Familienregister eingetragene Bürger) per 31. Dezember 1996 sowie die Einwohnerzahl per 30. September 1996 der sechs Zivilstandskreise:






3. Verteilung der Zivilstandsfälle auf die Zivilstandskreise


Nachstehender Tabelle ist die Verteilung der pro Jahr anfallenden Einzelregisterfälle und Familienregister-Blatteröffnungen auf die einzelnen Ämter zu entnehmen. Die Zahlen basieren auf dem Durchschnitt der in den drei Jahren 1994 bis und mit 1996 verurkundeten Fällen.




Die Verteilung weiterer zivilstandsamtlicher Verrichtungen, über welche eine Statistik geführt wird, auf die einzelnen Ämter ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Auch diese Zahlen entsprechen dem jährlichen Durchschnitt, errechnet auf der Basis der drei Jahre 1994 bis und mit 1996.






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