Entwurf Revision des Dekrets vom 11.11.1991 über das Zivilstandswesen
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
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IX. Vernehmlassungsverfahren
Der Regierungsrat erliess im August 1995 einen Bericht über seine Vorstellungen einer neuen Aufgabenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. In diesem Bericht kritisiert der Regierungsrat die von den Gemeinden vorgeschlagene Regelung, wonach den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden soll, dass sie ein eigenes Zivilstandsamt auf Kosten des Kantons führen. Diese Regelung stehe im Widerspruch zu der in der Gemein-deinitiative vorgeschlagenen Kantonalisierung und Verminderung der Zivilstandskreise auf 6 Profiämter (vgl. im Einzelnen V., S. 27 ff.).
Mit Schreiben der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion vom 29. August 1995 wurde der vorgenannte Bericht des Regierungsrates den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet und u. a. folgenden Behörden und Institutionen zugestellt: Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie Verband der Gemeindeschreiber und -verwalter (nachstehend Gemeindeverbände genannt), Einwohnergemeinden, Verband der Zivilstandsbeamten des Kantons Basel-Landschaft, Parteien.
Die Gemeindeverbände nahmen zum Bericht des Regierungsrates wie folgt Stellung: Bezüglich der Vorschläge in der Gemeindeinitiative, dass der Zivilstandsbeamte nur noch vom Kanton besoldet wird, und dass die Zivilstandskreise analog der Bezirksschreibereikreise gebildet werden, bestehe Übereinstimmung mit dem regierungsrätlichen Bericht. Die Differenz liege beim Vorschlag der Gemeindeinitiative, wonach die Gemeinden die Möglichkeit haben, das Zivilstandswesen zu übernehmen. Diese Regelung sei als Übergangslösung gedacht, die im Sinne eines Kompromisses dazu beitrage, die vorgesehenen grossen Neuerungen im Zivilstandswesen rasch zu realisieren. Eine Übergangslösung, die auf die heutigen (personellen) Gegebenheiten Rücksicht nehme, sei nach wie vor angebracht, weshalb an dieser Forderung der Gemeindeinitiative festgehalten werde (vgl. im Einzelnen V., S. 28).
Von den Einwohnergemeinden äusserten sich insgesamt 44 zum regierungsrätlichen Bericht, wobei sich 11 ganz allgemein der Stellungnahme der Gemeindeverbände anschlossen, 8 sich zum Zivilstandswesen nicht ausdrücklich äusserten und 25 zum Zivilstandswesen ausdrücklich Stellung nahmen. Von diesen 25 Einwohnergemeinden halten 8 an der Regelung der Gemeindeinitiative fest und schliessen sich 10 der Stellungnahme des Regierungsrates an. Von den restlichen 7 Gemeinden will 1 an der heutigen Regelung festhalten, 1 lehnt die Regionalisierung ab, 1 will, dass die Zivilstandsämter bei den Gemeinden bleiben und von diesen finanziert werden, 1 wünscht eine Reduktion auf circa 20 Ämter, die restlichen 3 haben allgemeine Bemerkungen wie: die Zentralisierung bringe finanziell sicher Vorteile, der Bereich der Bürgernähe müsse in die Waagschale geworfen werden; die Möglichkeit, dass Gemeinden das Zivilstandswesen übernehmen, führe zur Erhöhung der Zivilstandsämter, die Lösung liege in der Professionalisierung mit Zweigstellen oder "Briefkästen" auf den Gemeinden; bei Todesfällen sei den Angehörigen auch administrativ durch die Gemeinde beizustehen.
Der Zivilstandsbeamtenverband erachtet die Reduzierung von 48 auf 6 Ämter als nicht realisierbar. Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit gingen verloren. Die angegebenen Kosten würden unterschätzt. Die Frage der Stellvertretung sei nicht gelöst. Eine "sanfte" Reduzierung der Ämter auf circa 20 Ämter (mit einem Pensum von mindestens 50-100%) wäre vorstellbar.
Von den Parteien nahmen die FDP, SD, SP und SVP Stellung. Alle vier Parteien sind mit dem Vorschlag des Regierungsrates einverstanden. SP und SVP wünschen, dass bezüglich Trauungen und Todesfällen bürgerfreundliche Regelungen vorgesehen werden.
Bei der Inangriffnahme der Ausarbeitung einer Vorlage zum Erlass einer Neuorganisation des Zivilstandswesens entdeckte die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, dass die Bürgergemeinden im August 1995 nicht zur Vernehmlassung eingeladen wurden. Dies wurde nachgeholt, indem die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion den Bürgergemeinden mit Schreiben vom 4. Februar 1997 Gelegenheit gab, sich zum Vorschlag der Gemeindeinitiative und zum Bericht des Regierungsrates vom August 1995 zur neuen Aufgabenverteilung im Bereich des Zivilstandswesens Stellung zu nehmen.
Der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden nahm wie folgt Stellung: Es sei unbestritten, dass die geltende Regelung im Zivilstandswesen in mancherlei Hinsicht unbefriedigend ist. Die Situation werde im regierungsrätlichen Bericht klar dargelegt. Aus der Sicht der Bürgergemeinden sei insbesondere das Besoldungssystem mit einer jährlichen Pro-Heimatberechtigten-Entschädigung als schlechte Lösung zu taxieren, da es zum Teil zu Verzerrungen und zu unbegründbaren finanziellen Belastungen führen könne. Es könne sich für kleine Bürgergemeinden mit einer grossen Anzahl Heimatberechtigter ruinös auswirken. Aus der Sicht des Verbandes bestehe demnach dringend ein Handlungsbedarf mit der Zielsetzung, das Zivilstandswesen effizienter, einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Folgenden Grundsätzen sei vorbehaltlos zuzustimmen: Das Zivilstandswesen ist im Sinne einer Vereinfachung neu zu strukturieren; die Zivilstandsämter werden von den Gemeinden losgelöst; es werden sechs professionell geführte Zivilstandsämter (je eines pro Bezirksschreibereikreis) geführt; die Kosten des Zivilstandswesens trägt der Kanton; in Einwohnergemeinden, die ein geeignetes Lokal zur Verfügung stellen, können Trauungen durchgeführt werden. Die in der Gesetzesinitiative der Gemeinden vorgesehene Möglichkeit, dass die Gemeinden das Zivilstandswesen übernehmen können, sei nach Auffassung des Verbandes mit den Zielsetzungen einer Vereinfachung und Konzentration nicht kompatibel. Der Verband lehne diese Lösung, auch wenn sie vordergründig die Gemeindeautonomie stärken sollte, aus Konsequenzgründen ab.
25 Bürgergemeinden liessen sich vernehmen. 7 Bürgergemeinden sprechen sich für den Status quo aus, lehnen also eine vollständige Kantonalisierung und eine Reduktion der Zivilstandsämter ab, 17 befürworten die Schaffung von 6 kantonalen Profizivilstandsämtern und 1 befürwortet ebenfalls die Schaffung von 6 Profizivilstandsämtern bei gleichzeitiger Beibehaltung nebenamtlicher Zivilstandsbeamter für Trauungen und Meldungen von Geburten und Todesfällen. Von den 17 Bürgergemeinden, die sich für 6 kantonale Profizivilstandsämter aussprechen, unterstützen 4 ausdrücklich die Variante der Gemeindeinitiative und 7 ausdrücklich die regierungsrätliche Variante, 6 stimmen allgemein der vorgeschlagenen Regionalisierung bzw. Kantonalisierung zu.
Lediglich 4 Einwohnergemeinden und 7 Bürgergemeinden lehnen die Schaffung von 6 kantonalen Profizivilstandsämtern ab. Ebenso lehnt der Verband der Zivilstandsbeamten eine solche Neuorganisation ab. Es ist also festzustellen, dass eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten eine Neuorganisation des Zivilstandswesens auf der Basis von 6 kantonalen Profiämtern befürwortet. Für diese Mehrheit ist es aber von Bedeutung, dass die Neuorganisation bürgerfreundlich ausgestaltet ist, was in zahlreichen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wird. Der vorliegende Entwurf trägt diesem Anliegen Rechnung. Der vom Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie vom Verband der Gemeindeschreiber und -verwalter unterbreitete und als Übergangslösung qualifizierte Vorschlag einer Regelung, wonach die Gemeinden die Möglichkeit haben sollen, das Zivilstandswesen auf Kosten des Kantons zu übernehmen, wurde aus den im regierungsrätlichen Bericht genannten Gründen im vorliegenden Entwurf nicht übernommen (vgl. im Einzelnen V., S. 27 ff.). Demgegenüber wird aber eine grosszügige Übergangsregelung getroffen, welche die Einführung der Neuorganisation in zwei Etappen vorsieht.
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