1997-162
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat (dringlich): Optimale ÖV-Lösung für das Homburgertal |
Eine neutrale Studie ergab, dass auf das Läufelfingerli ohne schwerwiegende Nachteile verzichtet werden kann. Es dränge sich ein durchgehender Busbetrieb Sissach-Olten auf. Insbesondere ergäben sich beim Ersatz der Bahn durch den Busbetrieb folgende Vorteile: - Die Bushaltestellen befinden an der zentral gelegenen Hauptstrasse und sind somit besser erreichbar als die Bahnstationen (Höhendifferenzen und Distanzen); - Optimale Anschlüsse an die Regional- und Schnellzüge von und nach Liestal/Basel (bei der Bahnlösung sind lediglich Anschlüsse an die Regionalzüge, jedoch nicht an die Schnellzüge gewährleistet,); - Kürzere Gesamtreisezeiten und bessere Verbindungen von/nach Liestal/Basel; - optimale Fahrmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Sissach; - 90% der Verkehrsströme des Homburgertales gehen Richtung Sissach-Liestal-Basel; - wesentliche Kosteneinsparungen in der Höhe von 1,4 Mio Franken pro Jahr. Eine reine Bahnlösung ist nicht möglich, da sie nicht alle Bedürfnisse abdecken kann. Somit sind ergänzende Buslinien notwendig, die parallel zur Bahn im Tal geführt werden. Hauptkundengruppe ist der Schülerverkehr, der aufgrund der Schulzeiten mit dem Bus transportiert werden muss. Die als Nachteil" empfundenen längeren Fahrzeiten nach Olten dürften die obigen Vorteile nicht wettmachen, umsomehr, als der Bus im Gegensatz zur Bahn in die Stadtmitte fährt. Bei einer nüchternen Analyse kommt man zum Schluss, dass ein Entscheid für die Bahn wohl eher unter dem Titel Nostalgie denn als sinnvolle Transportlösung zu betrachten wäre. Ich ersuche den Regierungsrat deshalb 1. sich den Empfehlungen des zugezogenen Ingenieur-Büros anzuschliessen und die Strecke Sissach-Olten künftig mit einer durchgehenden Buslinie zu versehen, 2. sich für die eindeutig kostengünstigere Lösung zu entscheiden. 3. Im andern Fall sollen die sich für die Bahnvariante aussprechenden Gemeinden verpflichtet werden, den Fehlbetrag von 1,4 Mio Franken nach dem Verursacherprinzip zu übernehmen. |
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