1997-163
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Resolution: Exportrisikogarantie betr. Drei-Schluchten-Projekt in China |
Wenn der Bundesrat diese Garantien gewährt, wird er eines der zerstörendsten Projekte überhaupt mit unermesslich grossen ökologischen und sozialen Konsequenzen unterstützen (1.8 Mio Menschen werden "umgesiedelt"). Dieser Entscheid wurde alle Grundsätze der schweizerischen Aussen- und Entwicklungspolitik verspotten, auch diejenigen, die in den Richtlinien des Bundesrates zur Nord-Süd-Politik festgehalten sind.
Die schweizerische Unterstützung des Drei-Schluchten-Projekts durch die Exportrisikogarantie (ERG) zeigt die Grenzen des bestehenden Gesetzes bei der Durchsetzung einer nachhaltigen Aussenpolitik. Deshalb sollen Reformen unternommen werden, um in Zukunft die Unterstützung von zerstörerischen Projekten zu vermeiden. Folgende Reformen sollen unverzüglich angepackt werden:
- Die Gewährung von Exportrisikogarantien in Entwicklungsländern muss sich streng an den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungspolitik orientieren.
- Die nicht vertraulichen Informationen über Projekte, zu denen Unternehmen eine ERG beantragt haben, müssen publik gemacht werden. Die Öffentlichkeit sollte die Projekte und die gesprochenen Garantiesummen kennen.
- Die Nicht-Regierungs-Organisationen müssen einen Sitz in der ERG-Kommission erhalten, da heute mehr als 80% der laufenden Garantien Projekte in Entwicklungsländern betreffen.
- Zudem muss sich der Bund dafür einsetzen, dass die Industrieländer gemeinsam soziale und ökologische Mindestnormen zur Gewährung von Exportrisikogarantien aufstellen, um ein gegenseitigem Dumping zu vermeiden. Solche Richtlinien könnten sich an den Regeln der Weltbank orientieren und am nächsten Ministerrat-Treffen der OECD 1998 beschlossen werden.
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft fordert den Bundesrat auf, diese nötigen Reformen unverzüglich anzugehen und seine Haltung zu überdenken, indem er die ERG für das Drei-Schluchten-Projekt nicht bewilligt. |
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