1997-164
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Motion: Unterstellung von Rechtsberatungsaufträgen unter das zukünftige Submissionsgesetz |
Den neuen Submissionsregeln müssen sich im Dienstleistungsbereich Anbieter aus fast allen Sparten unterwerfen: Architektur und Ingenieurwesen, Banken und Wirtschaftsberatung, Verlegswesen und Druckereien, Transportgewerbe etc. Eine Ausnahme stellen die Juristlnnen dar. Sie sind nur auf Bundesebene, und damit nur bei Aufträgen des Bundes, der einschlägigen Gesetzgebung unterstellt (BG über das öffentliche Beschaffungswesen, resp. dazugehörige Verordung). in der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungwesen gelten Rechtsberatungsaufträge hingegen nicht als Dienstleistungen, da sie nicht im Anhang 1 Annex 4 des GATT/WTO-Übereinkommens aufgeführt sind. Der in Vernehmlassung befindliche Entwurf zum neuen Submissionsgesetz des Kantons Basellandschaft lässt die Frage offen, ob in unserem Kanton zukünftig Rechtsberatungsaufträge zu den Dienstleistungen im Sinne des Submissionsgesetzes gehören oder nicht (§2 Gegenstand).
Es ist nicht einsehbar, wieso für Rechtsberatungaufträge andere Regeln gelten sollen, als beispielsweise für Wirtschaftsberatungsaufträge oder Ingenieurleistungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre, wie sie u.a. im Bauwesen gemacht wurden, zeigen, dass dank öffentlichen Ausschreibungen günstigere Leistungen eingekauft werden können, ohne dass die Qualität der Leistungen dadurch zurückgegangen wäre. Wieso sollen diese Verbesserungen nicht auch im Bereich der Rechtsberatung möglich sein und realisiert werden?
Ich ersuche deshalb den Regierungsrat, die Vorlage zum neuen Submissionsgesetz in der Weise zu präzisieren, dass Rechtsberatungsaufträge explizit unter die Dienstleistungen im Sinne von §2 des Entwurfes fallen. |
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