1997-166
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Motion: zur Überarbeitung des Dekretes über die Gebühren im Zivilstandswesen (SGS 211.1) |
Begründung
Auch wenn sich eine Vorlage über die Neuorganisation des Zivilstandswesens in unserem Kanton in der Vorbereitung befindet, darf mit der Revision dieses Dekretes nicht zugewartet werden, denn durch die tiefen Gebühren geht den Gemeinden viel Geld verloren. Bei einer späteren Übernahme des Zivilstandswesens durch den Kanton fliesst dieses Geld in die Staatskasse.
Gleichzeitig könnte auch überlegt werden, ob die Gebührenordnung anstatt im Dekret in einer RR-Verordnung geregelt werden könnte, um künftig flexibler reagieren zu können.
Ich hoffe, dass die Regierung meinem Anliegen entspricht.
Gebührenvergleich
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