1997-168
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: Wettbewerb auch im Advokaturbereich |
Doch auch dann, wenn Rechtsberatungen unter das neue Submissionsgesetz fallen, ist fraglich, ob Advokaturleistungen dem Submissionsgesetz unterstehen, werden doch die Tarife der Advokatinnen in einer Tarifordnung des Obergerichts festgelegt.
In der Tarifordnung wird beispielsweise festgehalten, dass bei einem bekannten Streitwert von 10 Mio Franken das Grundhonorar des Advokatinnen mindestens Fr. 150'000 bis maximal Fr. 250'000 beträgt (ohne Zuschläge, die nochmals 150% des Grundhonorars betragen dürfen), unabhängig davon, welche Arbeit die Advokatinnen tatsächlich leisten müssen. Derart starre Regeln verhindern, dass diese in einfachen Fällen Leistungen auch zu günstigen Preisen erbringen können, wenn sie nicht mit viel Arbeit verbunden sind. Sie verhindern aber auch, dass die öffentliche Hand bei Prozessen Offerten von mehreren Advokatinnen einholen kann, um dann die günstigste (nicht unbedingt die billigste) auszuwählen, weil die Parteienentschädigung durch das Gericht festgelegt wird.
Angesichts dieser unbefriedigenden Situation bitte ich den Regierungsrat zu prüfen, ob nicht auch im Advokaturbereich im Sinne des neuen Submissionsgesetzes mehr Wettbewerb möglich wäre. |
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