1997-170
| |
Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: Massnahmen gegen das illegale Graffiti-Sprayen |
Als relativ erfolgreiches Mittel gegen das illegale Sprayen wirken vorallem ein schnelles Entfernen der Graffiti (was aber vielmals auch mit erheblichen Kostenfolgen verbunden ist), Strafanzeigen und eine aktive polizeiliche Ermittlung/Aufdeckung. Im Kanton Bern konnte mit diesen Massnahmen das illegale Sprayen erfolgreich eingedämmt werden. So wird (vom Hauseigentümerverband) ein vereinfachtes Formular zur Strafanzeige an die betroffenen Hauseigentümer abgegeben, während die Stadtpolizei durch speziell geschulte Beamte im sozialen Umfeld der Sprayer ermittelt, so dass oftmals die spezielle Graffiti-Handschrift bekannt und die Täter bzw. Täterinnen rasch ermittelt werden können.
Dies im Gegensatz zum Kanton Baselland, wo man diesem Kulturvandalismus relativ hilflos und gleichgültig gegenübersteht.
Ich ersuche daher den Regierungsrat:
|
|||||||