1997-174
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Interpellation: Wie Erfahrungen zu Qualifikationen werden |
So weit, so gut, doch für die Umsetzung fehlten bisher konkrete Vorschläge und Instrumente.
Am 21.1.1996 anlässlich des 5. Schweizerischen Frauenkongresses wurde unter anderem folgende Resolution verabschiedet: Der Transfer von Leistungen und Qualifikationen aus der Familien- und Hausarbeit sowie Freiwilligenarbeit in die Berufsarbeit erfordert Verfahren und Modelle, die eine Erfassung, Bewertung und Einstufung des vorhandenen Qualifikabonspotentials im Hinblick auf eine Anrechnug am erwünschten Bildungs- und Arbeitsplatz erlauben."
Verschiedene Forschungs- und Pilotprojekte (z.B. Forschungsprojekt FHAB. Sonnhalde Worb oder Projekt der Schuldirektion der Stadt Bern) zeigen konkrete Wege auf, wie diese Lebenserfahrung bei der Anrechnung am Arbeitsplatz berücksichtigt werden kann. So wird nach dem Berner Modell beispielsweise ein Erfahrungsjahr in der Haus-, Familien- und Betreuungsarbeit als ein Dienstjahr angerechnet bis zu einem Maximum von zehn Jahren. 'Weitere Tätigkeiten z. B. im Sozialbereich, Funktionen in Organisationen und Vereinen oder freiwillige Betreuungsaufgaben werden aufgrund der darin erworbenen Schlüsselqualifikationen (gemäss Raster soziale/leistungsrelevante/kreative Kompetenzen und Kompetenzen zur Krisenbewältigung") sowie entsprechend dem Beschäftigungsgrad der jeweiligen Tätigkeit angerechnet.
Auf kantonaler Ebene scheint diese Anerkennung :- wenn überhaupt - noch undifferenziert und ziemlich willkürlich umgesetzt zu werden, da entsprechende "Anrechenbarkeits"-Kriterien weitgehend fehlen.
Wir bitten den Regierungsrat deshalb, er möge folgende Fragen schriftlich beantworten:
1. Welche Erfahrungen wurden in der kantonalen Verwaltung bisher mit der Umsetzung des obengenannten Auftrages gemacht? Gibt es Auswertungen oder Kontrollen der Ausführung?
2. Welche Richtlinien bestehen auf kantonaler Ebene zur Ausführung von §5, Abs. 2? Wenn nicht. ist der Regierungsrat bereit, solche Richtlinien zu schaffen und in verschiedenen Ämtern zumindest Pilotprojekte zu starten?
3. Gibt es entsprechende Schulungsangebote für Personalverantwortliche?
4. Wie gedenkt der Regierungsrat seiner eigenen Weisung genügende Nachachtung zu verschaffen? |
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