1997-186
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: Beiträge an die Telefonnotrufzentrale BS/BL |
Dieser Dienstleistung der Medizinischen Gesellschaft BS ist auch die Ärztegesellschaft Baselland angeschlossen. Bezahlt wird sie zu einem Teil von den Berufsverbänden (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker), dem Kanton Baselstadt und von 16 Vorortsgemeinden, welche je einen Vertrag mit der Ärztegesellschaft Baselland haben. Im Zeichen des Sparens und wohl auch aus Frustration, dass der obere Kantonsteil zwar von den Leistungen der TNZ profitiert, sich aber nicht an den Kosten beteiligt, haben jetzt eben diese 16 Gemeinden ihre Verträge gekündigt. Dadurch ist die Finanzierung der TNZ nicht mehr gesichert, was eine Schliessung der TNZ zur Folge hat. Ausserdem entstehen erneut Kosten im Gesundheitswesen und der Verlust von Arbeitsplätzen wäre die Konsequenz.
Der Kanton Baselland, der mit beispielhaft und auch federführend Kosten im Gesundheitsbereich eindämmen sollte, müsste alles Interesse am Fortbestehen der Telefonnotrufzentrale haben.
Ich bitte deshalb den Regierungsrat dringend zu prüfen, ob nach Artikel 41 des Gesundheitsgesetzes Beiträge an die Telefonnotrufzentrale (TNZ) ausgerichtet werden könnten. |
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