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Protokoll der Landratssitzung vom
18. September 1997
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Übersicht Landratssitzungen
(Traktanden und Protokolle)
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1. Elisabeth Nussbaumer: Fachhochschule Nordwestschweiz
Seit August 97 existiert die Fachhochschule beider Basel unter der Bezeichnung "FHBB im Genehmigungsverfahren", da die Anerkennung durch den Bund erst anfangs 1998 erfolgen wird. Momentan sieht es so aus, als ob unter den einzelnen Institutionen in der ganzen Schweiz ein gewaltiges Gerangel um die 7 - 10 anerkannten Fachhochschulstandorte stattfindet. Die beiden Basel haben mit ihrem Fachhochschulvertrag zwar schon eine gute Voraussetzung für den Nordwestschweizer Standort geschaffen, allerdings kochen die übrigen NWCH-Kantone weiterhin ein eigenes Süppchen, was meiner Meinung nach zur Schwächung des Standortes NWCH beiträgt. Auf Grund dieser Tatsachen stelle ich dem Regierungsrat folgende
Fragen :
1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass eine international konkurrenzfähige Fachhochschule für den Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz von grosser Bedeutung ist? 2. Wie weit wird die Fachhochschulplanung in der NWCH unter den Kantonen BL/BS/AG/SO koordiniert? 3. Haben unter den vier Kantonen schon Gespräche in Richtung "Fachhochschule Nordwestschweiz" stattgefunden, und wenn ja mit welchem Resultat?
4. Falls die Koordination nicht oder zu wenig stattfindet: Ist die Baselbieter Regierung bereit (zusammen mit der Basler Regierung), die Initiative zu ergreifen, um die Kantone SO und AG zur stärkeren Zusammenarbeit einzuladen und auf die Schaffung einer NW-Fachhochschule hinzuwirken?
Regierungsrat Peter Schmid zur Frage 1 : Wenn die Frage von Elisabeth Nussbaumer darauf abzielt, ob der Regierungsrat eine international konkurrenzfähige Fachhochschule für die Region für bedeutungsvoll hält, muss der Regierungsrat dies verneinen. Geht die Frage hingegen dahin, ob eine koordinierte, gemeinsam weiterentwickelte, international konkurrenfähige Fachhochschule Landschaft in der Nordwestschweiz für wichtig gehalten wird, so kann er diese mit einem überzeugten Ja beantworten. Zum Stand der Dinge: Es gibt ein eidgenössisches Fachhochschulgesetz. Darauf aufbauend konzipierten die beiden Basel ihren Fachhochschulvertrag. Anschliessend erfolgte die Ausschreibung ohne die Angabe von Kriterien, in Form eines detaillierten Fragebogens, der von den beiden Basel als Bewerbungsgrundlage ausgefüllt wurde. Erst während des Bewerbungsverfahrens wurde eine eidgenössische Fachhochschulkommission eingesetzt, die Kriterien entwickelte, diese aber nie wirklich mitteilte. Daraufhin teilte eine Subkommission der eidgenössischen Fachhochschulkommission den Kantonen Aargau, Solothurn und den beiden Basel mit, dass sie "irgend etwas tun" sollen. Diese Subkommission verbreitete auch, dass nicht mehr 10, sondern 7 Standorte gelten sollen. Bis heute fehlt eine Beurteilung unseres und der übrigen Gesuche. Es fehlt auch nach wie vor eine klare, formell korrekte Auskunft der eidgenössischen Fachhochschulkommission, was die Verhandlungen ausserordentlich erschwert. Zur Frage 2: Eine Anregung unsererseits geht dahin, dass die 3 Fachhochschulen ein gemeinsames Kooperations- und Koordinationsorgan schaffen, das hierarchisch direkt unter der strategischen Führungsebene (unter dem Fachhochschulrat) angesiedelt wird und die Pflicht haben sollte, den jeweiligen Fachhochschulräten Koordinations- und Kooperationsanträge zu unterbreiten. Das bezieht sich auf die Schwerpunktbildung, die apparative Ausstattung der einzelnen Fachhochschule und insbesondere auf die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung (z. B. gemeinsame grössere Forschungsprojekte). Dieser Vorschlag - und damit beantworte ich gleich die Frage 4 - wird am 30. September 1997 im Baselbiet mit einer Delegation von Regierungvertreterinnen und -vertretern der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau und den entsprechenden Fachhochschulräten besprochen.
Zur Frage 3:
Unter den vier Kantonen haben laufend Gespräche stattgefunden. Es besteht aber die unterschiedliche Ausgangslage, dass die beiden Basel seit dem 1. August 1997 über einen gültigen Fachhochschulvertrag verfügen, während in den Kantonen Solothurn und Aargau erst am 28. September 1997 über die kantonalen Fachhochschulgesetze abgestimmt wird. Der Regierungsrat hat Verständnis dafür, dass die Regierungen, deren Gesetz kurz vor der Volksabstimmung steht, nicht unmittelbar vorher neue Optionen und Ideen vermitteln wollen. Er rechnet aber damit, dass in der Region Nordwestschweiz nach der Klärung der Situation eine grössere Offenheit für Kooperation und Koordination bestehen wird.
Elisabeth Nussbaumer
dankt für die Beantwortung und hofft, dass der Landrat weiterhin über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten wird.
2. Daniel Wyss: Kopierpapier für baselbieter Landrat aus Schweden?
Zufälligerweise habe ich im Kopierraum der Landeskanzlei stapelweise weisses Kopierpapier gesehen, welches aus Schweden stammt.
Fragen:
1 . Warum wird in der kantonalen Schul- und Büromaterialzentrale Papier aus Schweden und nicht aus der Region / Schweiz eingekauft? Die Schweizer Wirtschaft hätte es doch sicher nötig unterstützt zu werden! 2. Wie konsequent wird in den kantonalen Verwaltung-gen Altfaserpapier verwendet? Ist Neufaserpapier in diesen Mengen überhaupt notwendig? 3. Wie gross ist der Verbrauch an Altfaserpapier, Recyclingpapier und Neufaserpapier (resp. Wasser und Strom) für den Landrat pro Jahr? Der Energieverbrauch für Altfaserpapier beträgt 18 Wh. Strom und 0.2 l Wasser. Der Energieverbrauch für Neufaserpapier beträgt 40 Wh. Strom und mind. 0.5 l Wasser.
4. Wieviel Papierseiten könnten, durch konsequent doppelseitiges kopieren, im Landrat gespart werden?
Regierungsrat Peter Schmid zur Frage 1: Beim von Daniel Wyss bei der Landeskanzlei entdeckten Kopierpapier handelt es sich in der Tat um Papier aus Schweden. Dieses wurde als Testpapier für eine Evaluation der Papierfabrik Biber in einer Menge von 1,5 Tonnen zu einem günstigen Probepreis für die Landeskanzlei eingekauft. Die Versuchsphase ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Deshalb können die interessanten Fragen von Daniel Wyss in die Evaluation einbezogen werden. Zur Frage 2: Für die kantonale Verwaltung wurden 1996 total 167 Tonnen Kopierpapier weiss, chlorfrei "Copy novanta" von Biber und 54 Tonnen Recycling Kopierpapier "Ecoline" von der Papierfabrik Zwingen eingekauft. Das Recyclingpapier ist nur bedingt für doppelseitige Kopien geeignet. Der erhöhte Abrieb und die vermehrte Staubentwicklung führen zu mehr Störungen an den Kopiergeräten und Laserdruckern und zu erhöhten Seviceintervallen an empfindlichen Apparaten. Zur Frage 3: Für den Landratsversand sind zwischen Juli 1996 und Juli 1997 rund 730'000 Blatt Recyclingpapier und 80'000 Blatt Kopierpapier weiss chlorfrei verwendet worden. Zu 90% wird somit Recyclingpapier verwendet. Ein schlüssiger Vergleich zwischen Recyclingpapier und Neufaserpapier kann mit den erwähnten Zahlen hinsichtlich Energieverbrauch nicht vorgenommen werden, da der Energieverbrauch für Sammeltransporte beim Altfaserpapier nicht berücksichtigt wurde. Es muss auch beachtet werden, dass zur Produktion von Recyclingpapier in beträchtlichem Umfang Chemikalien eingesetzt werden. Zur Frage 4: In der Regel wird von der Landeskanzlei bereits doppelseitig kopiert. Nur bei besonderen Wünschen (z. B. synoptischen Darstellungen usw.) wird von diesem Grundsatz abgewichen.
Die Landeskanzlei bittet mich noch darum, folgende
visionäre Vorstellungen
anzubringen: Die grösste Papiereinsparung könnte aus der Sicht der Landeskanzlei aus der konsequenten Nutzung des Internets durch die Ratsmitglieder resultieren. Heute wäre eine Installation des Internets für den Landrat und die Ausrüstung einzelner Arbeitsplätze im Regierungsgebäude mit Flachbildschirmen druchaus möglich. Allerdings wären die nötigen Investitionen nicht ganz unbeträchtlich, der Papierverbrauch würde aber beachtlich sinken.
Daniel Wyss
ist von der Antwort befriedigt.
3. Peter Brunner: Gebühren für die Fristerstreckung von Steuererklärungen
Für die Einreichung der Steuererklärung, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuererklärung aufgedruckten Einreichungsfrist hinausgeht, muss der Steuerpflichtige eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- bezahlen. Aufgrund eines Fehldruckes verzögerte sich nun per 1997 der Versand der Steuererklärung bis in den März 1997 hinein (in der Regel erhalten die Steuerpflichtigen die Unterlagen in den Monaten Januar bis mitte Februar).
Trotz der verspäteten Zusendung der Steuerunterlagen müssen Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung erst im März 1997 erhalten haben und über 60 Tage hinaus um eine Fristerstreckung ersuchen, eines Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- bezahlen.
Frage:
Kann in diesem speziellen Ausnahmefall die Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- für die Fristerstreckung bei der Einreichung der Steuererklärung, nicht generell der 1. Juli festgesetzt werden, zumal ja die verspätete Zusendung nicht vom Steuerzahler verantwortet wurde?
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Dieses Jahr ist bezüglich der Wegleitung zur Steuererklärung leider eine Panne passiert. Die dafür verantwortliche Firma hat die Schuld voll auf sich genommen. Wir sind übereingekommen, nicht die ganzen Wegleitungen einzustampfen, sondern Korrekturblätter beizulegen. Anlässlich einer Diskussion im Landrat ist dieses Vorgehen auch akzeptiert worden. Dadurch ergaben sich
leichte
Verzögerungen bezüglich des Versands der Steuererklärungen. Jene für die Unselbständigerwerbenden - die von den Gemeinden veranlagt werden - wurden von der ersten Gemeinde am 9. Januar 1997, von der letzten Gemeinde am 6. Februar 1997 der Post übergeben. Die Steuerklärungen für die Selbständigerwerbenden konnten am 24. Februar 1997, die der juristischen Personen am 26. Februar 1997 der Post übergeben werden. Wann die Post die Steuererklärungen weitergeleitet hat, weiss ich nicht, da bei Massensendungen Unterschiede auftreten können. Unserer Meinung nach müssten alle in der ersten Märzwoche bei den Steuerpflichtigen eingetroffen sein. Die Einreichfrist dauerte bis Ende März. Seit dem 1994 gefassten Landratsbeschluss, Fristerstreckungsgebühren zu verlangen, wurde jeweils eine "Schonfrist" bis Ende Mai gewährt. Fristerstreckungen bis Ende Mai waren also unentgeltlich. Auch für die Einreichung der Steuererklärung bis Ende Mai ohne Fristerstreckung wurde keine Gebühr erhoben. Diese Frist sollte nicht bis Juli verlängert werden, da ein Interesse daran besteht, dass die Veranlagungsstellen für ihre Arbeit ausreichend Unterlagen erhalten. Dies ermöglicht auch die von uns praktizierte Vorerfassung. Eine generelle Fristerstreckung ist immer noch möglich, doch muss diese auch entsprechend eingereicht werden. Der dadurch entstehende Aufwand wird mit einer Gebühr von 20 Franken entschädigt. Es handelt sich also nicht um eine Strafe, sondern um eine verursachergerechte Bearbeitungsgebühr.
Peter Brunner: Wäre es hier nicht sinnvoll gewesen, den Betroffenen die Bearbeitungsgebühren aufgrund der ihnen nicht anzulastenden Verspätung zu erlassen? Ausserdem erhielten auch die Unselbständigerwerbenden die Steuererklärungsunterlagen erst im März 1997.
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Hier stossen wir an das Problem der Rechtsgleichheit. Wenn ein Teil der Betroffenen die Gebühr schon entrichtet hat, ist es ungerecht, diese den Protestierenden zu erlassen.
4. Peter Brunner: Übernahme der Krankenkassenprämien für Ergänzungsleistungsbezüger Im Kanton Baselland werden die Krankenkassenprämien für Ergänzungsleistungsbezüger von der Ausgleichskasse direkt den Versicherten vergütet.
Aufgrund der jährlich ansteigenden Prämien erfolgt aber eine Vergütung der neuen Krankenkassenprämien nur an jene Begünstigten, die per 1997 ihren neuen Versicherungsausweis auch der Ausgleichskasse zustellten. Viele Ergänzungsleistungsbezüger, vor allem Pflegefälle in den Altersheimen, wurden aber bis heute nicht über diesen Sachverhalt orientiert. Entsprechend wurden für diese Betroffenen die Krankenkassenbeiträge auch bis heute nicht durch die Ausgleichskasse vergütet.
Fragen:
1. Warum wurden per 1997 nicht alle Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger sowie die Verwaltungen der Altersheime schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Krankenkassenprämien per 1997 nur aufgrund der Zustellung des neuen Versicherungsausweises (neue Prämien) möglich ist bzw. erfolgt? Vor allem nachdem ja für die übrigen KVG-Subventionsempfänger per 1997 noch die Vorjahresveranlagung massgebend ist!
2. Wie wird daher sichergestellt, dass allen Ergänzungsleistungsbezügern auch per 1997 die Krankenkassenprämien vergütet werden?
Regierungsrat Eduard Belser:
Peter Brunner hat teilweise recht. Es ist richtig, dass die Prämien voll übernommen werden. Damit dies auch nach einer Veränderung der Prämien möglich ist, müssen die Betroffenen eine Kopie des Versicherungsausweises bei der Ausgleichskasse einreichen. Peter Brunner stört sich daran, dass die Betroffenen dazu nicht aufgefordert worden seien. Diese Aufforderung erfolgte aber im Dezember 1996 mit folgendem Wortlaut: "Ergänzungsleistungsbezüger erhalten auch 1997 ihre individuellen Prämien für die Grundversicherung zurückerstattet sobald wir im Besitz des für das Jahr 1997 gültigen Prämiennachweises sind (Kopie genügt)." Über 70% haben diese Nachweise eingeschickt. Etwa 30% fehlen noch. Warscheinlich müssen wir die Betroffenen wieder telefonisch dazu auffordern. Letztes Jahr haben wir sogar Ortspolizisten eingesetzt, um die nötigen Unterlagen für die Unterstützungen zu erhalten.
Peter Brunner ist von dieser Antwort befriedigt. |
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