97/188
Landrat / Parlament - Bericht 97/188 vom vom 30. Oktober
Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
betreffend Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau der Reaktoretappen 7 und 8 der Deponieanlage Elbisgraben in der Gemeinde Liestal
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1. Die Bau- und Planungskommission behandelte die Vorlage 97/188 (Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau der Reaktoretappen 7 und 8 der Deponieanlage Elbisgraben) des Regierungsrates an der mit einem Augenschein verbundenen Sitzung vom 13. Oktober 1997 und verabschiedete sie zu Handen des Plenums. Den Mitgliedern der Bau- und Planungskommission wurde die Vorlage durch Walter Dinkel, Vorsteher, Karl Brunner, Projektbeauftragter, Robert Puhm, Leiter des Bereiches Deponien und Energieanlagen sowie - im Rahmen des Augenscheines - zusätzlich von Heinz Schaub, Chef der Deponieanlage, alle Amt für Industrielle Betriebe, erläutert.
2. Die Deponieanlage wird seit Mitte 1983 als Deponie für Siedlungsabfälle betrieben. Seit 1990 werden mineralisierte Rückstände in einem sogenannten Separatkompartiment und seit Ende 1995 Schlacke aus der Kehrichtverbrennungsanlage Basel im Schlackenkompartiment abgelagert. Seit Baubeginn wurden insgesamt vier Etappen in der Reaktordeponie und zwei Etappen im Separatkompartiment realisiert. Die Reaktoretappe 5, das Separatkompartiment 3 und das Schlackenkompartiment sind - soweit betrieblich notwendig - erstellt und in Betrieb. Nachdem die Reaktoretappe 5 im Laufe dieses Jahres abgeschlossen sein wird, ist es notwendig, die baulichen Voraussetzungen zeitgerecht zu schaffen, damit auch künftig Siedlungsabfälle (ab 2000 nur noch die nicht brennbaren Siedlungsabfälle) getrennt von den Aschen und Schlacken abgelagert werden können.
3. Die Investitionskosten für Projekt- und Bauleitung, alle Bauarbeiten inkl. Mehrwertsteuer belaufen sich für die Reaktoretappe 7 auf 2127 Mio. und für die Reaktoretappe 8 auf 1,8 Mio., insgesamt also auf 4,07 Mio. Franken.
4. Das Auffüllvolumen der Ausbaustufe 1, welche zur Zeit in Betrieb steht, beträgt rund 3 Mio. m3. Ende 1996 war diese Ausbaustufe 1 bereits halb aufgefüllt. Die durchschnittlich eingelagerte Jahresmenge, gerechnet ab Betriebsaufnahme 1983, beträgt rund 110 000 Tonnen. Gestützt auf die Bundesvorschriften darf ab 1. Januar 2000 brennbarer Abfall nicht mehr abgelagert werden, sondern ist thermisch zu verwerten. Im Hinblick darauf, hat die Bau- und Umweltschutzdirektion ab 1995 schrittweise damit begonnen, brennbare Abfälle neben der KVA Basel auch in Kehrichtverbrennungsanlagen südlich des Juras zu entsorgen. Auch ohne diese brennbaren Abfälle werden auf der Deponieanlage Elbisgraben künftig total zwischen rund 45 000 bis 100 000 Tonnen Abfälle in die drei Kompartimente zu entsorgen sein. Davon entfallen allein 25 000 bis 37 000 Tonnen pro Jahr auf die zur Debatte stehenden Reaktoretappen 7 und 8 mit einem totalen Fassungsvermögen von 360 000 m3. Das Ziel ist, mit einem angepassten Ausbau (technisch, zeitlich, finanziell) und in Einklang mit den übergeordneten Vorschriften von Bund und Kanton eine grösstmögliche Flexibilität im Betrieb bei geringsten Jahreskosten (Betriebskosten und Kapitaldienstkosten) zu erreichen.
5. Die Bau- und Planungskommission ist beeindruckt über das zwar abgeschwächte, aber doch stetige Wachstum der Deponie. Das zur Diskussion stehende Vorhaben steht daher nach wie vor in einem grösseren Zusammenhang der Abfallwirtschaft, deren wichtigste Postulate nach wie vor lauten:
1. Abfälle vermeiden
2. verschiedene Abfallarten nicht miteinander vermischen
3. wiederverwertbare Abfälle umweltverträglich verwerten und
4. nicht wiederverwertbare Abfälle umweltverträglich beseitigen.
Dies heisst, dass auch in Zukunft die Anstrengungen um Vermeidung von Abfällen und um Verwertung nicht nachlassen dürfen. Umweltverträgliche Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle heisst nach übereinstimmendem Befund von Forschung und Aufsichtsbehörden, dass brennbare Abfälle zu verbrennen sind. Dergestalt behandelte Abfälle weisen langfristig ein wesentlich geringeres Gefährdungspotential (Luft, Wasser) auf als unbehandelt abgelagerte Abfälle. Mit der Verbrennung ist zwar - wie bereits erwähnt - ein Rückgang der auf dem Elbisgraben abzulagernden Abfallmengen verbunden; es verbleiben aber immerhin zwischen 25 000 und 37 000 Jahrestonnen, welche in den neuzuschaffenden Reaktoretappen 7 und 8 abzulagern sind; Abfälle die mit heutigen Verbrennungstechnologien nicht behandelt werden können.
Mit diesem Rückgang ist auch ein Rückgang der Deponiegasproduktion verbunden. Aus diesem Grund jedoch zu fordern, Abfälle seien nicht zu verbrennen, sondern unbehandelt abzulagern, ist jedoch nicht nur aus Gründen der Ökologie, sondern auch aus energetischer Sicht falsch: Der Wirkungsgrad einer noch so guten Deponiegasfassung und -verwertung ist in jedem Fall immer kleiner als die thermische Verwertung von Abfällen in einer Kehrichtverbrennungsanlage mit nachgeschaltetem Fernwärmenetz. Auf entsprechende Fragen aus der Kommissionsmitte im Zusammenhang mit dem Rückgang der Deponiegasproduktion konnten die Vertreter der Verwaltung darauf hinweisen, dass die überarbeitete Deponiegasprognose recht gut mit den aktuellen Zahlen übereinstimmt. Es wird auch nach dem Jahr 2000 - also ohne Ablagerung von brennbarem Abfall - allein durch das im ganzen Deponiekörper vorhandene und auch künftig in bescheidenem Ausmass abzulagernde organisch kontaminierte Material über mehrere Jahrzehnte Deponiegas produziert, das verwertet wird. Die 1992 im Fernheizkraftwerk Liestal und auf der Deponieanlage Elbisgraben getätigten Investitionen zur Deponiegasnutzung werden sich nach wie vor nicht nur ökologisch, sondern auch unter geänderten Randbedingungen auch wirtschaftlich auszahlen.
Die Sicherheit der Deponie war ein weiterer Diskussionspunkt. Auch wenn keine absolute Sicherheit garantiert werden kann, ist mit den vorhandenen und auch künftig geplanten baulichen Massnahmen sowie der Überwachungs- und Kontrolltätigkeit gewährleistet, dass Ereignisse, die zu einer Undichtheit im Deponiekörper führen zwar nicht 100%-ig ausgeschaltet werden können, aber wenig wahrscheinlich sind. Ausserdem würde eine Undichtheit sofort festgestellt. Das sogenannte Zweibarrierensystem - Abdichtungsmassnahmen unterschiedlicher Art, Ausprägung und Eigenschaft - reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Undichtheit des Deponiekörpers weiter.
Auf eine entsprechende Frage aus der Kommissionsmitte weisen die Vertreter der Bau- und Umweltschutzdirektion darauf hin, dass die aktuellen Entsorgungsgebühren für Siedlungsabfälle (Fr. 195.--/t) das Resultat einer Mischrechnung aus den unterschiedlichen Entsorgungskosten der KVA Basel (= Fr. 195.--/t), der aargauischen KVAs (> Fr. 195.--/t) und der Deponieanlage Elbisgraben (< Fr. 195.--/t) darstellen. Bereits heute werden für übrige Abfälle - dem unterschiedlichen Aufwand in Betrieb und Kapitaldienst der Deponieanlage Elbisgraben entsprechend - auch unterschiedliche Gebühren erlassen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass mit Inkrafttreten der Verbrennungspflicht sich das Abfallverhalten (beispielsweise mehr Papier im Abfallsack) ändern wird. Im Hinblick auf eben diese Verbrennungspflicht hat der Kanton in den letzten Jahren die Gebühren für die Abfallentsorgung schrittweise angehoben auf eine Höhe, die ungefähr dem Verbrennungspreis nach Ausbau der KVA Basel entsprechen wird. Die Regierung hat übrigens bereits beschlossen, dass für nächstes Jahr keine Gebührenerhöhung erfolgen wird. Möglicherweise kann mittelfristig sogar mit einer leichten Abnahme gerechnet werden.
Mit Blick auf die vor kurzem veröffentlichte Studie über Bauschutt und lnnertstoffdeponien wurde die Frage aus der Kommissionsmitte aufgeworfen, ob der Rückgang von Reaktormaterial auf der Deponieanlage Elbisgraben nicht mit Bauschutt oder lnnertstoffen kompensiert werden könnte. Da jedoch auch künftig, trotz Verbrennung - mindestens so lange bis nicht alternative Verbrennungstechnologien in der Praxis erprobt sind - Restmengen von nicht brennbarer Abfällen anfallen, gilt es den nach wie vor raren Deponieraum für diese Art Abfälle zu reservieren. Immerhin ist von den Vertretern der Bau- und Umweltschutzdirektion bereits in Erwägung gezogen worden, die sogenannte Ausbaustufe 11 mit einem Fassungsvermögen von 1,5 Mio. m3 für die Deponierung von Bauschutt und lnnertstoffen zu konzipieren.
6. Die Bau- und Planungskommission kann sich dem Ziel der Vorlage, nämlich die aus dem Entsorgungsauftrag des Kantons resultierenden baulichen Massnahmen auf der Deponie Elbisgraben im Einklang mit der technischen Verordnung über Abfälle zeitgerecht zu erstellen, anschliessen. Die anlässlich des Augenscheines auf der Deponie und im Zuge der Beratung der Vorlage aufgeworfenen Fragen konnten von den Vertretern der Bau- und Umweltschutzdirektion umfassend und abschliessend beantwortet werden. Die Deponierung der unterschiedlichen Abfallarten in die grundsätzlich drei verschiedenen Kompartimente (Reaktor-, Schlacken- und Reststoffkompartiment) hat sich bewährt. Es soll auf dem eingeschlagenen Weg, organische von anorganischen Abfällen getrennt zu lagern, weitergeschritten werden. Die notwendigen baulichen Massnahmen für den Bau der Reaktoretappen 7 und 8 sollen daher rechtzeitig in Angriff genommen werden können, damit der Betrieb auch in Zukunft flexibel, wirtschaftlich und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend umweltgerecht geführt werden kann.
7. In der Schlussabstimmung wird dem unterbreiteten Landratsbeschluss ohne Änderung einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Bau- und Planungskommission beantragt, dem unveränderten Beschlussesentwurf zuzustimmen.
Binningen, 30. Oktober 1997
Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident:
R. Felber
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