1997-201
Landrat des Kantons Basel-Landschaft
Motion betreffend rascher Bau der Umfahrungsstrasse J2 im Bereich von Liestal / Anschluss Pratteln
Zu Geschäfte des Landrates (Übersicht)
|
Autor:
|
Ludwig Mohler, SD
|
|
Vom:
|
16. Oktober 1997
|
|
Nr:
|
1997-201
|
Ausgangslage:
Nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Landschaft in der Volksabstimmung vom 28. September 1997 die Initiative zum Ausbau der Rheinstrasse klar mit über 70% abgelehnt haben, erlangt nun die Volksabstimmung vom 24.9.1995 betreffend Bau der Jurastrasse J2 Rechtskraft.
In ersten Aussagen nach dem Abstimmungskampf, ging die Baudirektorin, Frau RR E. Schneider, davon aus, dass mit dem Bau der J2 frühestens ab dem Jahr 2002 oder 2003 begonnen werden kann. Zudem gab die Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion zu verstehen, dass der Bund höchstens eine "Grossbaustelle" pro Kanton bewilligen würde. Diese Ausgangslage bedeutet, dass in einer ersten Priorität die Umfahrung Sissach und nach deren Eröffnung die J2 gebaut werden kann. Da jedoch erfahrungsgemäss bei Tunnelbauten (s.h. Eggfluhtunnel in Grellingen, Adlerfeldtunnel in Pratteln usw.) der Zeitplan recht schwierig zu beurteilen ist, kann sich der Bau "J2" - entsprechend dem Vorankommen beim Bau der Umfahrung Sissach - unter Umständen um Jahre verzögern. Geht man von der Äusserung der Baudirektorin aus, dass pro Kanton nur eine "Grossbaustelle" zur selben Zeit möglich ist. so wird die J2 solange nicht gebaut, bis die Umfahrung Sissach vollendet ist. Mit einer weiteren Verzögerung des Baus der J2 verteuert sich jedoch das Projekt voraussichtlich um einige Millionen Franken. Zudem ist der Unterzeichnete davon überzeugt, dass in der momentan wirtschaftlich schwierigen Zeit, der Kanton das Baugewerbe unterstützen muss. Daher soll mit dem Bau der J2, nach Ablauf der entsprechenden Auflage- und Einsprachefristen, sofort begonnen werden. Zudem lässt das zur Zeit tiefe Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt, eine Vorfinanzierung der Bundesbeiträge durch den Kanton zu. Es ist nicht einzusehen, warum mit dem Baubeginn noch über sechs Jahre zugewartet werden soll?!
Gestützt auf diese Ausgangslage, wird der Regierungsrat beauftragt:
- Der Kanton wird beim Bund vorstellig und bittet um die definitive Kreditzusicherung für den Bau der J2 (Anteil des Bundes).
- Der Bundesbeitrag für den Bau der J2 wird durch den Kanton vorfinanziert, bis die vom Bund zugesicherte Tranche fällig wird. Die entsprechenden Mittel sind zinsgünstig auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen.
- Der Kanton stellt spätestens per 2000 in der Investitionsrechnung einen ersten Baukredit "J2" ein.
- Der Baubeginn soll - unabhängig vom Bauverlauf der Umfahrung Sissach - spätestens im Jahre 2000 erfolgen.