Umnutzung Ausbildungszentrum Kriegackerstrasse (vormals SAZM)
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
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7. Kosten und Finanzierung
7.1 Investitionskosten
Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag sind für die Anpassung und Umnutzung des vorhandenen Gebäudevolumens an die Nutzungsbedürfnisse des Kantons folgende Kosten kalkuliert worden:
| BKP 1 | Vorbereitungsarbeiten | Fr. | 553'000.-- | ||
| - Vorprojekt Neubaulösung | Fr. | 165'000.-- | |||
| - Abbruch Pavillon DMS 2 | Fr. | 120'000.-- | |||
| - übrige Vorbereitungsarbeiten | Fr. | 268'000.-- | |||
| BKP 2 | Gebäude | Fr. | 1'803'000.-- | ||
| - bauliche Anpassungen | Fr. | 998'000.-- | |||
| - haustechnische und energetische Anpassungen | Fr. | 715'000.-- | |||
| - Brandschutz | Fr. | 90'000.-- | |||
| BKP 3 | Betriebseinrichtungen | Fr. | 81'000.-- | ||
| BKP 4 | Umgebung | Fr. | 74'000.-- | ||
| BKP 5 | Baunebenkosten | Fr. | 394'000.-- | ||
| - Nebenkosten | Fr. | 88'000.-- | |||
| - Reserve | Fr. | 306'000.-- | |||
| BKP 9 | Ausstattung | Fr. | 905'000.-- | ||
| Total Investitionen | Fr. | 3'810'000.-- | |||
Preisbasis für den Kostenvoranschlag: 1. April 1997
Im Investitionsprogramm 1997 - 2006 sind die notwendigen Mittel für die Umnutzung und Anpassung des ehemaligen SAZM an die Bedürfnisse des Kantons eingestellt.
Das Schulabkommen von Ende 1993 zwischen den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Aargau an die Mittelschulen des Kantons Basel-Landschaft sieht die Möglichkeit einer Investitionsbeteiligung des Kantons Aargau an Schulraumerweiterungen vor, sofern diese aus einem erhöhten Zulauf von Schülerinnen und Schülern aus diesem Kanton verursacht werden.
Im Sinne einer Zusatzvereinbarung zu diesem Schulabkommen liegt ein Vertragsentwurf vor, der die Investitionsbeteiligung des Aargau über eine Erhöhung der heutigen Ansätze des Schulgeldes vorsieht.
Dieser Vertrag soll im Januar 1998 rechtskräftig werden.
Eine verstärkte Mitwirkung des Aargau oder gemeinsame Trägerschaft für das Gymnasium Muttenz soll Bestandteil von späteren Verhandlungen sein.
Gemäss Fachhochschulvertrag vom 26. November/17. Dezember 1996 zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist die Fachhochschule beider Basel eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die durch die FHBB belegten Nutzflächen werden dieser Schule zu angemessenen Ansätzen in Miete zur Verfügung gestellt.
Die gleiche Regelung gilt für die DMS 2, die gemäss Vertrag vom 11. Mai 1993 resp. Schulgesetz vom 26. April 1979 durch den Kaufmännischen Verein Baselland im Auftrage des Kantons geführt wird. Auch dieser Schule werden die Nutzflächen in Miete zur Verfügung gestellt.
7.3 Folgekosten Erwerb und Umnutzung
Um einen Vergleich der Periodenkosten (ohne Saläre der Lehrkräfte) zwischen dem hier vorgeschlagenen Umnutzungsprojekt und der bestehenden Provisoriumslösungen herstellen zu können, werden die heutigen Betriebskosten DMS 2 in Abzug zu den neu ermittelten Kosten gebracht. Die gleiche Systematik gilt ebenfalls für die übrigen Nutzungen.
Anhand nachstehender Aufstellung wird dargestellt, welche direkten Kosten in Form von jährlichen Ausgaben anfallen, als Folge einer erhöhten oder geänderten Aufgabenerfüllung.
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