Umnutzung Ausbildungszentrum Kriegackerstrasse (vormals SAZM)
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
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1. Zusammenfassung
Das Schulgebäude und der Zwischentrakt des ehemaligen Sandoz Ausbildungszentrums (SAZM) in Muttenz wurde mit Datum 1. Januar 1997 durch den Kanton Basel-Landschaft erworben. Vorgängig stimmte der Landrat mit Beschluss vom 17. Oktober 1996 dem Erwerb zu und bewilligte einen Verpflichtungskredit zur Abwicklung dieses Geschäftes.
Das erworbene Ausbildungszentrum an der Kriegackerstrasse verfügt über eine ausgezeichnete schulische Infrastruktur und ist baulich gut unterhalten.
Um das erworbene Objekt für die Diplommittellschule 2, das Gymnasium Muttenz, die Gewerblich-industrielle Berufsschule Muttenz, die zukünftige Fachhochschule beider Basel, die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung und als Depot des Kantonsmuseums betrieblich sinnvoll nutzbar zu machen, braucht es einige räumliche und haustechnische Anpassungen.
Mit dem vorliegenden Anpassungsprojekt wird ein Nutzungskonzept vorgeschlagen, das sich weitgehend am bestehenden Labor-, Schul- und Büroraum im heutigen Zustand orientiert. Die fehlenden Räume für Zeichnen, Gestalten, Hauswirtschaft sollen durch minimale bauliche Ausbauten im Erd- und Untergeschoss des Zwischentraktes hergerichtet werden.
Die über dem notwendigen Bedarf der weiterführenden Schulen liegenden Laborflächen werden der Fachhochschule beider Basel zur Verfügung gestellt.
Durch haustechnische Anpassungen an die neuen Bedürfnisse kann eine generelle Reduktion der Luftmengen der mechanischen Raumlüftungen erreicht werden. Diese Massnahmen bewirken eine Reduktion des jährlichen Verbrauchs an elektrischer Energie.
Nach Ablauf der Restnutzungsdauer der Novartis Services AG im Sommer 1998, erfolgt ein Teilbezug des Gebäudes durch den Kanton. Gleichzeitig wird mit den Anpassungsarbeiten für die kantonale Folgenutzung begonnen, die so zu beenden sind, dass auf Sommer 1999 das Gebäude durch die vorgeschlagenen Nutzer voll belegt werden kann.
Für die Realisierung der Umnutzungs- und Anpassungsmassnahmen wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 3 810 000.-- beantragt.
Die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen stützen sich auf folgende Regelungen und Erlasse:
Diplommittelschule 2 (DMS 2)
- Schulgesetz vom 26. April 1979, § 55 Absatz 3 und § 56
- Vertrag vom 11. Mai 1993 zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kaufmännischen Verein Baselland, gemäss § 3 "ist an den Schulorten Münchenstein/Reinach und Muttenz der Kanton für die zur Schulführung erforderlichen Räume besorgt."
Gymnasium
- Schulgesetz vom 26. April 1979, § 55 Absatz 1
- Reglement über die Bildung von Klassen und Kursen an den Gymnasien (Klassenbildungsreglement) vom 29. November 1993, § 2
Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (LFBL).
- Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz vom 6. Juni 1983
- Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung vom 4. Dezember 1990
Kantonsmuseum
- Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz vom 6. Juni 1983
- Dienstordnung des Amtes für Kultur vom 21. November 1995
Fachhochschule beider Basel (FHBB)
- Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Fachhochschule beider Basel (Fachhochschulvertrag) vom 26. November/17. Dezember 1996.
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