1997-216
Postulat: Schwarzarbeit contra Submissionsverordnung
Zu Geschäfte des Landrates (Übersicht)
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen
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Autor:
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Willi Müller, SD
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Vom:
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30. Oktober 1997
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Nr:
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1997-216
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Trotz Wirtschaftskrise und grosser Arbeitslosigkeit ist die Beschäftigung von Schwarzarbeitern und Schwarzarbeiterinnen offensichtlich nach wie vor verbreitet, weil diese als billige und rechtlose Arbeitskräfte ausgenutzt werden können. Die gegen fehlbare Arbeitgeber verhängten Strafen sind vergleichsweise lächerlich und werden, da die Schwarzarbeit rentiert, in Kaufe genommen. Es drängen sich daher Sanktionen auf, weiche diese "Ausbeuter" finanziell nachhaltiger treffen. Der Staat als gewichtiger Auftraggeber könnte durch Ausschluss von Firmen, Unternehmen und Lieferanten beim öffentlichen Submissionsrecht, in jenen Fällen wo nachgewissenermassen Schwarzarbeit wahrgenommen wird (so gemäss Paragraph 10 der Submissionsverordnung, 1 bis 5 Jahre), seinen wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss geltend machen.
Ich bitte daher den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wieweit gemäss der Verordnung über die Anwendung der Gesamtarbeitsverträge bei Vergebung öffentlicher und subventionierter Aufträge (420.11), auch der Aspekt der Schwarzarbeit mitberücksichtigt werden kann.
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