1997-218

Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Interpellation: Sammlung von Personendaten (97/218)



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Nach Angaben der Wochenzeitung ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartament daran, vier neue grosse Datenbanken aufzubauen.




MOFIS soll sämtliche Angaben über Verkehrszulassungen und Unfallstatistiken enthalten und dient der ldentifikation des Inhabers und zur Fahndung. Zugriff zu dieser Datenbank sollen auch die Polizeiorgane haben. In dieser Datenbank werden über die Hälfte aller Schweizerinnen erfasst.




VOSTRA soll sämtliche Strafurteile und Strafuntersuchungen aller Kantone erfassen. Dies bedeutet, dass ca. 540'000 Personen erfasst würden.




IPAS ist eine weitere Datenbank. Darin sollen alle Personen erfasst werden, von denen im Bundesamt für Polizeiwesen ein Dossier existiert.




Weiter soll neu eine weitere Datenbank unter dem Namen ISOK erstellt werden. Darin sollen alle Personen, die etwas mit dem organisierten Verbrechen zu tun haben gespeichert werden.


Weiter existiert bereits die Datenbank DOSIS in der alle relevanten Daten zum Thema Drogen erfasst sind.


Es erstaunt, dass so kurz nachdem die Sammelwut der Polizeibehörden ein Thema der Öffentlichkeit war, bereits wieder solche Mengen von Daten über die Bewohnerinnen der Schweiz gesammelt werden. Erstaunlich ist nicht nur die Menge, sondern vor allem die Möglichkeit der Vernetzung dieser Daten. Das Bundesamt für Polizeiwesen hat somit bald über jede Bürgerin und jeden Bürger innert kürzester Zeit sehr viel Daten zur Verfügung.




Ich bitte die Regierung, mir folgende Fragen zu beantworten:


1. Stimmt es, dass im Moment die oben genannten Datenbanken erstellt sind oder nächstens erstellt werden sollen?


2. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Tätigkeit?


3. Wird der Kanton Basel-Landschaft für alle diese Datenbanken Daten nach Bern liefern? Wird dies on line geschehen?


4. Wer beim Bund hat Zugriff zu diesen Personendaten?


5. Wer beim Kanton hat Zugriff zu diesen Personendaten?


6. Wer ist Zuständig, um Missbrauch zu verhindern?


7. Welche Stelle prüft, ob diese Tätigkeit rechtmässig und verhältnismässig ist?






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