1997-219

Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Interpellation: Ortszulagen von 5% bei Stadtbaslern Staatsangestellten (97/219)



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An seiner letzten Sitzung überwies der Grosse Rat von Basel-Stadt u.a. eine Motion betreffend Ortszulagen in Basel-Stadt für die kantonalen Angestellten. Ziel dieser Motion ist es, dass die "Abwanderung" von Staatsangestellten der Stadt Basel auf die Landschaft möglichst verhindert werden soll (Verlust des Steuersubstrates). Daher wird in der Motion ein "Lockvogel" von 5% an sog. "Ortszulagen" für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt offeriert, welche ihren steuerlichen Wohnsitz in der Stadt haben.




Obschon die Steuerhohheit der Stadtbasler für den Unterzeichneten nicht in Frage gestellt ist, erlaube ich mir, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:




1. Wie beurteilt der Regierungsrat (unter Berücksichtigung der Basler Steuerhohheit) die Lage?


2. Wie hoch würde der Steuerausfall für das Baselbiet sein, wenn der Grossteil der Stadtbasler von dem "5% Angebot" Gebrauch machen würden?


3. Belastet dieses Vorgehen im Vorfeld der Abstimmung über den Kulturvertrag nicht die immer wieder von der Regierung hervorgehobene Solidarität und die angeblich ausgezeichnete Partnerschaft zwischen den beiden Halbkantonen?


4. Würde der Regierungsrat allenfalls in freundnachbarschaftlichem Ton bei der Stadtbasler Regierung ihre Bedenken gegen dieses Vorgehen äussern oder zeigt sich die Partnerschaft der beiden Kantone (wieder einmal) sehr einseitig?




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