BUR
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
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Zu Hinweise und Erklärungen
1. Ausgangslage, Vorevaluation und Idee
1.1 Ausgangslage
In den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens (= organisierte Kriminialität) sind in den letzten Jahren neue Straftatbestände eingeführt worden: So die Bestimmungen von Artikel 305bis des Strafgesetzbuches (=StGB) über die Geldwäscherei, Artikel 305ter StGB über die mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften, Artikel 59 StGB über die Einziehung von Vermögenswerten und Artikel 260ter StGB über die Zugehörigkeit zu und die Unterstützung von kriminellen Organisationen. Diese Erweiterung des gesetzlichen Instrumentariums zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens ist zu begrüssen. Neue und griffige gesetzliche Grundlagen allein genügen aber nicht. Es müssen die organisatorischen, strukturellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die neuen Strafbestimmungen im Interesse einer effizienten Strafverfolgung möglichst optimal vollzogen werden können. Die Strafverfolgungsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, diese Bestimmungen anzuwenden und die neue Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Andernfalls werden mit den neuen Strafbestimmungen Erwartungen geweckt, die in der Praxis nicht erfüllt werden können.
Ueber die erwähnten neuen Strafbestimmungen hinaus sind die Strafuntersuchungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität generell umfangreicher und inhaltlich komplexer geworden. Oft stehen Wirtschaftsdelikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität und mit dem illegalen Betäubungsmittelhandel. Insbesondere in diesem Bereich ist auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der internationalen Verflechtungen von entscheidender Bedeutung. Die fachlichen Anforderungen an die Untersuchungsbehörden nehmen daher kontinuierlich zu. Die Vertrautheit mit dem Strafrecht und mit dem Strafprozessrecht genügt für die Strafuntersuchungen innerhalb der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens nicht. Bei komplizierten Wirtschaftsfällen bilden qualifizierte Buchhaltungs- und/oder Informatikkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung von Strafuntersuchungen eine nahezu unentbehrliche Voraussetzung.
Unsere Strafuntersuchungsbehörden sind dezentral gegliedert, indem sich in jedem Bezirk ein Statthalter- und Untersuchungsrichteramt befindet. Jedes der fünf Statthalterämter ist innerhalb seines Gebiets für sämtliche Strafuntersuchungen (so u.a. auch für Wirtschaftsdelikte und für Straffälle aus der organisierten Kriminalität) zuständig. Neben unbestreitbaren Vorteilen - wie bspw. Bürgernähe oder örtliche Erreichbarkeit - weist die dezentrale Struktur auch Nachteile auf. Indem jeder Statthalter Generalist ist - Generalist sein muss -, wird die für bestimmte Deliktsgruppen notwendige Spezialisierung innerhalb der Strafuntersuchungsbehörden zumindest erschwert.
Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion hat nach Lösungen gesucht, welche der bewährten Bezirksstruktur der Strafuntersuchungsbehörden Rechnung tragen und gleichzeitig die Tatsache berücksichtigen, dass die neuen und stets raffinierteren Verbrechensformen zunehmend nach einer Spezialisierung der Strafuntersuchung in den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens verlangen. Zur Vorbereitung dieser Vorlage wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der Vertreterinnen und Vertreter der Polizei Basel-Landschaft, der Staatsanwaltschaft und der Statthalterämter angehörten. Als auswärtige Experten wurden Dr. oec. HSG und lic.iur. HSG Christof Müller, Dozent an der Universität St. Gallen sowie lic.iur. Niklaus Ruckstuhl, wissenschaftlicher Assistent an der Universität Basel, beigezogen.
Es wurde eine Vorevaluation zu verschiedenen Modellen durchgeführt, wobei die folgenden Varianten erörtert wurden:
- „Arlesheim plus":
Verstärkung des Statthalteramtes Arlesheim
mit Fachleuten aus dem Wirtschaftsbereich ( Buchhalter/innen, Bücherexperten/innen, evtl. Informatikfachpersonen). Diese Fachleute stehen auch den anderen Statthalterämtern zur Verfügung, sind aber dem Statthalteramt Arlesheim unterstellt.
- Polizei plus":
Das bestehende Modell im Bereich der Betäubungsmitteldelikte soll auf die Ermittlungstätigkeit der Polizei innerhalb der Wirtschaftskriminalität (eingeschlossen die Spielbanken- und Geldfälschungsdelikte) übertragen werden.
Die Kriminalabteilung der Polizei Basel-Landschaft wird durch Fachleute aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität erweitert.
- Pool spezialisierte Fachleute":
Ein Stab von spezialisierten Fachleuten (Buchhalter/innen, Bücherexperten/innen, evtl. Informatikfachpersonen) steht allen Statthalterämtern gleichberechtigt zur Verfügung.
- „Besonderes Untersuchungsrichteramt (BUR)":
zuständig für den ganzen Kanton.
Die Prüfung und Abwägung der vier Modelle ergibt folgende Ergebnisse:
- Für das Modell „Arlesheim plus" spricht, dass der Handlungsbedarf schwergewichtig im Bezirk Arlesheim besteht, wo vergleichsweise die meisten Wirtschaftsfälle registriert sind. Mit der Zuweisung der zusätzlichen Ressource an das Statthalteramt Arlesheim verfügt diese Amtsstelle allerdings über einen „Standortvorteil", indem sie den direkteren Zugriff auf die neuen Fachleute hat als die anderen Statthalterämter.
- Für das Modell „Polizei plus" spricht, dass die guten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung bei Betäubungsmitteldelikten auch für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität dienstbar gemacht werden sollen. Nachteilig ins Gewicht fällt, dass die polizeiliche Ermittlungstätigkeit, nicht aber die eigentliche Strafuntersuchung von dieser Massnahme profitiert. Ein weiterer Negativpunkt liegt darin, dass die Einvernahme durch die Polizei den Anforderungen an eine richterliche Untersuchung gemäss den Bestimmungen der geltenden Strafprozessordnung nicht genügt.
- Für das Modell „Pool spezialisierte Untersuchungsbeamte/innen" spricht, dass die zusätzliche Ressource allen Statthalterämtern mit gleicher Zugriffsmöglichkeit zur Verfügung steht. Dieses Modell kann zu Friktionen führen, wenn die Mitarbeiter/Innen des Pools gleichzeitig von mehreren Statthalterämtern beansprucht werden. Es müsste ein Organ bezeichnet werden, das bei Uneinigkeit über den Zugriff entscheidet.
- Zum Modell „Besonderes Untersuchungsrichteramt" siehe Ziffer 1.3.
Gestützt auf die Ausgangslage und die Vorevaluation wird die Einführung eines besonderen, für den ganzen Kanton zuständigen Untersuchungsrichteramts (BUR) für die Deliktsgruppen der umfangreichen und komplizierten Wirtschaftsdelikte sowie der organisierten Kriminalität vorgeschlagen.
Das BUR soll folgende zwei Zielsetzungen erfüllen:
- Entlastung der „ordentlichen" Untersuchungsrichter (Statthalter) von besonders komplexen und umfangreichen Strafuntersuchungen im Bereich der Wirtschaftsdelikte und von Strafdelikten im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität.
- Optimierung der Voraussetzungen und der Mittel für die effiziente Durchführung von Strafuntersuchungen der oben erwähnten Art.
Die Aufgaben und das Tätigkeitsfeld des BUR sind auf die Bestrebungen des Bundes zur Verstärkung der Strafverfolgung in den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens abzustimmen.
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