BUR

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


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13. Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens

13.1 Ueberblick


Der Vorschlag für die Einführung eines Besonderen Untersuchungsrichteramts für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität ist in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden. Das unterbreitete Konzept wird in keiner Stellungnahme abgelehnt.




13.2 Politische Parteien


Die CVP begrüsst die Einführung eines Besonderen Untersuchungsrichteramts ausdrücklich. Es genüge jedoch in keiner Weise, die Strafverfolgungsebene zu professionalisieren und dabei die Justizebene, die die ganzen Verfahren nochmals justiziell aufarbeiten und die materiellen Entscheide treffen muss, auszulassen. Für die Parteien werde es immer schwieriger, Personen für das sehr zeitintensive und entsprechend eine grosse zeitliche Flexibilität sowie Verfügbarkeit erfordernde ordentliche Straftrichteramt zu rekrutieren, die den insbesondere im Bereich Wirtschaftskriminalität notwendigen Qualifikationserfordernissen gerecht werden können. Aus diesen Gründen werde angeregt, die gesetzliche Grundlage für die Einsetzung von a.o. Richterinnen und Richter zu schaffen, die für ganz bestimmte Fälle aufgrund ihres fachspezifischen Sonderwissens beigezogen werden können (Schaffung eines entsprechenden Pools) und das Richterkollegium auch im Rahmen der eigentlichen Urteilsfindung in der Urteilsberatung entsprechend stärken und professionalisieren können.


Die FDP beurteilt die vorgeschlagene Lösung, dass neben den bestehenden Bezirksstatthalterämtern ein Besonderes Untersuchungsrichteramt für bestimmte Kriminalitätsformen geschaffen wird, als richtig. Die kantonale Strafverfolgung im Bereich der komplexen Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens könne nicht isoliert durch ein Besonderes Untersuchungsrichteramt erfolgen, sondern müsse als Gesamtkonzept der Stufen Polizei, Untersuchung, und Gericht verstanden werden. Die personellen und materiellen Ressourcen sowie die entsprechenden Fachkenntnisse müssten auf allen Stufen vorhanden sein. Soweit es die Staatsanwaltschaft betreffe, werde der Regierungsrat die hiefür notwendigen Schritte unternehmen müssen. Die Sicherstellung des erforderlichen Sachwissens auf der Stufe der Gerichte werde eine wichtige Führungsaufgabe des künftigen Kantonsgerichts sein. Der Beizug externer Stellen, wie z.B. von Revisionsgesellschaften, sei für eine erfolgreiche Bekämpfung des organisierten Verbrechens bzw. der Wirtschaftskriminalität unter Umständen unverzichtbar. Die Behörden müssten sachlich soweit geschult werden, dass sie auch in äusserst komplexen Fällen die Tätigkeit dieser externen Stellen im Rahmen des Projektmanagements leiten können.


Die SP hebt in ihrer Stellungnahme hervor, dass die Wirtschaftskriminalität und die sogenannte organisierte Kriminalität äusserst komplexe Erscheinungen darstellen, denen mit dem Strafrecht allein nicht beizukommen sei. Dieses sei nur ein, wenn auch wichtiges, jedoch auch überschätztes Element bei der Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen. Als praktikablem Schritt zur Verfolgung der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität verschliesse sich die SP der Einführung des BUR aber nicht. Nach Auffassung der SP sollten die Fälle, die eine Zuständigkeit des BUR begründen, im Gesetz klarer gefasst werden, ohne dass eine geschlossene Aufzählung der Wirtschaftsdelikte erfolgen soll. Mit der vorgeschlagenen Zuständigkeitsformulierung bestehe die nicht unbeträchtliche Gefahr, dass inskünftig jeder Fall mit einem gewissen Umfang oder mit einer Beteiligung mehrerer Personen von den örtlich zuständigen Statthalterämtern an das BUR überwiesen werde, was nicht Sinn und Zweck dieses Amtes sein könne. Als sachlich nicht angebracht werde die vorgesehene Einstellungskompetenz des BUR betrachtet. Diese Einstellungskompetenz sollte beim BUR, wie auch bei den weiteren von den Statthaltern der jeweiligen Bezirke zu bearbeitenden Fälle generell bei der Staatsanwaltschaft liegen. Hinsichtlich der vorgesehenen personellen Dotierung des BUR vertritt die SP die Auffassung, dass der vorgesehene Personalbestand von acht Stellen auf die Dauer nicht ausreichen werde. Ferner sei festzustellen, dass die veranschlagten Kosten zweifellos erheblich höher sein werden als der veranschlagte Betrag von 250 000 bis 300 000 Franken. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BUR seien im Vergleich zu weiteren Untersuchungsbeamtinnen und Untersuchungsbeamten der bisherigen Statthalterämter erheblich höhere Anforderungen in fachlicher Hinsicht zu stellen. Auch die vorgeschlagene Stelle des Revisors respektive der Revisorin werde zweifellos mit erheblichen Kosten verbunden sein.


Die SVP unterstreicht in ihrer Vernehmlassung, dass sie bei ihrer Forderung nach effizienter Bekämpfung aller Formen von Kriminalität ein ganz besonderes Augenmerk auf die rigorose Verfolgung der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens lege. Die SVP unterstütze mit Ueberzeugung die Vernehmlassungsvorlage zur Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramts für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Die bezifferten Mehrkosten von insgesamt 250 00 bis 300 000 Franken jährlich müssten als verantwortbar bezeichnet werden. Die Einführung einer speziellen Gerichtsbarkeit für Wirtschaftsdelikte und für organisierte Kriminalität sei abzulehnen, da keine Anzeichen vorhanden seien, dass die bestehenden Gerichte nicht in der Lage sind, die nötigen Fachkenntnisse zur Beurteilung dieser Verbrechen bereitzustellen. Während der nächsten Jahre müssten einschlägige Erfahrungen mit dem BUR gesammelt werden, bevor die Frage einer eigenständigen Gerichtsbarkeit wieder aufgeworfen werden könne. Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens sei nach Auffassung der SVP ein ganz besonderes Gewicht auf die interkantonale und internationale Zusammenarbeit zu legen.




13.3 Gerichte


Das Strafgericht begrüsst grundsätzlich die Idee, sich strafverfolgungmässig vermehrt auch den Bereichen Wirtschaftskriminalität und organisiertes Verbrechen zuzuwenden. Hier bestehe ohne Zweifel Handlungsbedarf insoweit, als angenommen werden müsse, dass mangels hinreichend qualifizierter Fachleute und zahlenmässig hinreichender personeller Ressourcen eine Vielzahl von Delikten in diesem Bereich gar nicht verfolgt werden könne. Auch die Justiz müsse sich selbstredend mit möglichen Mängeln in ihrem Verantwortungsbereich auseinandersetzen. Es genüge in keiner Weise, die Strafverfolgungsebene zu professionalisieren und dabei die Justizebene auszulassen.


Das Obergericht unterstützt in seiner Vernehmlassung ausdrücklich die Absicht, zusätzliche Anstrengungen in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Delikte, die im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität stehen, zu unternehmen. Allerdings könne diese Absicht auch mit der Schaffung einer neuen Abteilung auf einem bestehenden Statthalteramt realisiert werden. Es sei ernsthaft zu hinterfragen, inwieweit eine kantonale Lösung mit einem Amt, das mit acht Stellen dotiert sei, wirklich komplexe, internationale Verbrechen aufdecken könne. Die Möglichkeit einer regionalen Lösung (z.B. mit Basel oder in der ganzen Nordwestschweiz) sei zu prüfen. Kompetenzkonflikte zwischen den Statthalterämtern und dem BUR seien vorprogrammiert, da die Begriffe „Wirtschaftskriminalität" und „organisierte Kriminalität" unscharf seien. Es bestehe die Gefahr, dass mit negativen Kompetenzstreitigkeiten im Vorfeld einer Strafuntersuchung viel Zeit und personelle Ressourcen verloren gingen.




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