BUR

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


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13.4 Verbände

Der Gewerkschaftsbund Baselland stellt sich in seiner Stellungnahme voll und ganz hinter die Vernehmlassung der SP.


Die Handelskammer beider Basel unterstützt in ihrer Vernehmlassung ausdrücklich den Vorschlag, das auf den Statthalterämtern vorhandene personelle Potential zu einem zentralisierten „Kompetenzzentrum" zur Untersuchung von komplizierten Wirtschaftsdelikten und von Straffällen im Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen zusammenzufassen. Dem Umstand, dass sich die Wirtschaftskriminalität grossräumig abspiele, sollte bei der Organisation der Strafverfolgung möglichst Rechnung getragen werden. Die Handelskammer beider Basel begrüsst die in der Vernehmlassungsvorlage abgegebene Zusicherung, von den für das BUR vorgesehenen 8 Stellen würden 6 von den bisherigen Statthalterämtern abgezogen. Sie versteht ihre Zustimmung zum BUR unter diesem ausdrücklichen Vorbehalt. Für die vorgesehenen 2 zusätzlichen Stellen sei ebenfalls nach einer Lösung zu suchen, die den bestehenden Personalbestand nicht vergrössere.




13.5 Stellungnahme zu den Vorbringen aus der Vernehmlassung


Die Anregung, in konkreter Form und beispielhaft zu umschreiben, welche Straffälle die Zuständigkeit des BUR begründen, ist in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden (§ 2a StPO). Ebenso hat die Forderung, auf der Ebene der Gerichte die Voraussetzungen für die Bearbeitung komplizierter Fälle aus den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität zu verbessern, in dieser Vorlage Nachachtung gefunden (S. 18).


Die Gründe, weshalb das BUR als selbständige Dienststelle konzipiert werden soll, sind in der Vorlage ausführlich dargelegt (S. 14/15). Der Regierungsrat ist ebenfalls der Auffassung, dass für die erfolgreiche Verbrechensbekämpfung - speziell in den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens - die gute Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen, mit dem Bund und mit dem benachbarten Ausland von grösster Wichtigkeit ist. Das Nordwestschweizer Polizeikonkordat, aber auch das Rechtshilfekonkordat und diverse Vereinbarungen mit dem Ausland fördern das enge, grenzüberschreitende Zusammenwirken sehr wesentlich. Damit unser Kanton als gleichwertiger Partner seine Verantwortung wahrnehmen kann, muss er - wie unsere Nachbarkantone auch - die strukturellen, personellen und technischen Grundlagen selbständig zur Verfügung stellen. Mit dem BUR erfüllt unser Kanton eine wesentliche Voraussetzung für die gute Zusammenarbeit zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität auf interkantonaler und internationaler Ebene.


Für die Einstellung von Strafverfahren, die in den Zuständigkeitsbereich des BUR fallen, ist gemäss geltender Strafprozessordnung nicht das BUR selbst, sondern - wie bei den anderen Straffällen auch - die Ueberweisungsbehörde zuständig. Ob im Rahmen der Strafprozessreform möglicherweise eine andere Lösung vorgeschlagen wird, lässt sich heute noch nicht sagen.


Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage (budgetierter jährlicher Mehrbetrag 250 000 bis 300 000 Franken) sind die voraussichtlichen durch das BUR verursachten Mehrkosten auf 400 000 bis 500 000 Franken jährlich erhöht worden. Dieser Betrag umfasst neben den zusätzlichen Lohn- und Infrastrukturkosten neu auch die allfälligen Expertenhonorare zugunsten auswärtiger vom BUR beigezogener Fachleute. Allerdings sind diese Expertenkosten aus heutiger Sicht schwer prognostizierbar, weil entsprechende Erfahrungswerte fehlen. Die Erhöhung der voraussichtlichen Zusatzkosten auf 400 000 bis 500 000 Franken verschafft den Anstellungsbehörden einen grösseren Spielraum für die Gewinnung möglichst qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf dem BUR. Die Geschäftsentwicklung auf dem BUR wird zeigen, ob der Personalbestand von 8 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mittel- und langfristig für die Erfüllung der Aufgaben ausreichen wird. Es macht keinen Sinn, bereits heute allfällige, nicht bestimmbare Mehrkosten für zusätzliches Personal in Rechnung zu stellen. Darüber wird der Landrat im Rahmen des Budgets zum gegebenen Zeitpunkt zu entscheiden haben.




14. Anträge


Der Regierungsrat stellt dem Landrat folgende Anträge:


1. Den beiliegenden Entwürfen für die Verfassungsänderung und zwei Gesetzesänderungen zuzustimmen.


2. Das Postulat 96/219 von Dieter Völlmin zur Schaffung eines kantonalen Untersuchungsrichteramts für besondere Delikte als erfüllt abzuschreiben.




Liestal, 4. November 1997


Im Namen des Regierungsrates


der Präsident: Schmid


der Landschreiber: Mundschin




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