BUR
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
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5. Auswirkungen des BUR auf die Polizei Basel-Landschaft ?
Heute arbeiten zwei Polizeibeamte der Spezialfahndung ausschliesslich im Gebiet der Wirtschaftsdelikte. Dazu kommt der Ermittlungsanteil der Fahnder der Sicherheitsabteilungen. Aufgrund dieser sehr knappen Dotierung kann insbesondere der Bereich der Geldwäscherei personell und fachlich nicht abgedeckt werden. Innerhalb der Kriminalabteilung wären hierfür Finanzermittler/Innen erforderlich.
Die wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität setzt die Verfügbarkeit professioneller Observationsgruppen voraus. Diese fehlen bisher innerhalb der Polizei Basel-Landschaft. Soweit Observationsgruppen in anderen Kantonen bestehen (z.B. in Bern und Zürich), sind diese mit Aufträgen aus dem eigenen Kanton in der Regel ausgelastet und stehen für Einsätze in anderen Kantonen nur ausnahmsweise zur Verfügung. Deshalb hat die Polizei Basel-Landschaft eine eigene, professionelle Observationsgruppe gebildet, deren "Kern" aus sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht, die ausschliesslich für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. Bei Bedarf können weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Observation eingesetzt werden. Die Angehörigen der Observationsgruppe werden für ihre neue Aufgabe umfassend ausgebildet, damit sie ihre Tätigkeit bis spätestens Mitte 1998 aufnehmen können.
Auch ohne Besonderes Untersuchungsrichteramt sind bei der Polizei zusätzliche Fachleute für die Bereiche der Wirtschaftsdelikte und der organisierten Kriminalität (Finanzermittler/innen, Ermittler/innen organisierte Kriminalität) unabdingbar. Nimmt das BUR seine Tätigkeit auf, wird dieser Personalbedarf zusätzlich akzentuiert. Die Erfahrungen aus den Kantonen Aargau und Bern zeigen, dass die Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes durch parallele personelle Massnahmen auf der Ebene der Polizei begleitet sein sollte.
6. Auswirkungen des BUR auf die Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft stellt aufgrund der Ergebnisse der Strafuntersuchung ihre Anträge beim zuständigen Gericht. Die Tätigkeit der Strafuntersuchungsbehörden und der Staatsanwaltschaft stehen somit in unmittelbarem Zusammenhang. Die beabsichtigten Massnahmen zur Verstärkung der Strafverfolgung in den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens führen sowohl inhaltlich als auch umfangmässig zu einer Mehrbelastung der Staatsanwaltschaft.
Inwieweit die Einführung des BUR strukturelle und personelle Anpassungen bei der Staatsanwaltschaft bedingen wird, kann heute nicht zuverlässig beurteilt werden. Prognostizierbar ist allerdings, dass die intensivierte Untersuchungstätigkeit in den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens zu einer Zunahme von komplizierten und aufwendigen Strafverfahren führen wird. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden ihre Weiterbildung spezifisch auf diese veränderte Situation ausrichten müssen.
7. Auswirkungen des BUR auf die kantonale Strafgerichtsbarkeit ?
Im Kanton Bern besteht ein aus drei Oberrichtern zusammengesetztes Wirtschaftsstrafgericht. Diesem werden Straffälle überwiesen, bei denen zur Hauptsache strafbare Handlungen gegen das Vermögen oder Urkundenfälschungen in Frage stehen, und deren Beurteilung besondere wirtschaftliche Kenntnisse oder die Würdigung einer grossen Zahl schriftlicher Beweismittel voraussetzt.
Es stellt sich die Frage, ob mit der Schaffung des BUR auch bei der basellandschaftlichen Gerichtsbarkeit strukturelle Neuerungen notwendig sind. Zum heutigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, die Auswirkungen des BUR auf die Strafgerichtsbarkeit zuverlässig einzuschätzen. Die Einführung eines ordentlichen Spezialgerichts für Wirtschaftskriminalität und für das organisierte Verbrechen erscheint daher noch nicht sinnvoll. Es hängt von der künftigen quantiativen und qualitativen Fallentwicklung ab, ob ein solcher Schritt nach Einführung des BUR eine sinnvolle und gerechtfertigte Massnahme darstellen wird. Anstelle eines Spezialgerichts besteht eine andere Möglichkeit darin, einen Pool aus a.o. Richterinnen und Richtern zu schaffen, die als Fachrichterinnen und Fachrichter für bestimmte Fälle, welche ein besonderes Sachwissen erfordern, eingesetzt werden können. Der Regierungsrat beabsichtigt, im Rahmen der laufenden Strafprozessreform die Rechtsgrundlagen zu schaffen, die für die Realisierung einer solchen Lösung erforderlich wären. Bis dahin müssen die Gerichte in der Lage sein, das notwendige Fachwissen zur Beurteilung schwieriger Wirtschaftsdelikte oder der Verbrechen aus dem Gebiet der organisierten Kriminalität selbständig bereitzustellen (z.B. durch den Beizug von spezialisierten Gerichtsschreiber/Innen oder auswärtigen Experten/Innen oder durch die Erteilung von Gutachtenaufträgen etc.). Ein wesentliches Steuerungsinstrument liegt bei den politischen Parteien, indem sie bei der Nominierung von Kandidaten und Kandidatinnen als Richter und Richterinnen vermehrt darauf achten, dass auch Personen mit speziellem Fachwissen in den vorerwähnten Bereichen zum Zuge kommen.
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