BUR

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


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11. Personelle Struktur des BUR

11.1 Einleitung


Eine erste Grundidee des BUR besteht darin, das vorhandene personelle Potential für die Untersuchung von komplizierten oder umfangreichen Wirtschaftsdelikten und von Straffällen im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität innerhalb des besonderen Untersuchungsrichteramts zu konzentrieren. Die bestehenden Kapazitäten auf den Statthalterämtern waren daher in Stellenprozenten zu erfassen. Allerdings reifte rasch die Erkenntnis, dass die Zentralisierung der Kräfte und der damit erzielte Synergiegewinn alleine nicht genügen, um den skizzierten Zielsetzungen des Projekts BUR gerecht zu werden.




11.2 Heutige Kapazitäten


In Stellenprozenten, gemessen am Gesamtbestand von Personen, die im betreffenden Statthalteramt mit Strafuntersuchungen befasst sind, ausgehend von der Beanspruchung durch Strafuntersuchungen pro 1995/1996






11.3 Personelle Konzeption des BUR


Der Regierungsrat geht vom Modell aus, dass sich das BUR in zwei gleichberechtigte Abteilungen (Abteilung für Wirtschaftsdelikte und Abteilung für organisierte Kriminalität) gliedert, die von je einem Untersuchungsrichter oder einer Untersuchungsrichterin als Abteilungsleiter oder als Abteilungsleiterin geleitet werden (siehe oben Ziffer 3.2).




11.3.1. Abteilung Wirtschaftsdelikte


Für die Abteilung Wirtschaftsdelikte wird der folgende Personalbestand vorgeschlagen:


- 1 Untersuchungsrichter oder Untersuchungsrichterin als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin (Treuhänder, Bücherexperte, Oekonom, Jurist) mit analytischen Fähigkeiten und mit ausgeprägtem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge aus betriebswirtschaftlicher Optik.


- 2 Untersuchungsbeamte/innen für den Bereich Wirtschaftsdelikte/Geldwäscherei
(wovon 1 Jurist/in mit speziellen Wirtschaftskenntnissen und/oder Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaftskriminalität; und 1 Untersuchungsbeamter/in mit kaufmännischer Ausbildung und/oder spezieller Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaftskriminalität).


- 1 Revisor oder Revisorin


Der Revisor oder die Revisorin wird namentlich die Aufgabe haben, schwierigste Revisionen respektive Rekonstruktionen ganzer Buchhaltungen oder auch Teile davon in grossen, komplexen und auch in rechtlicher Hinsicht anspruchsvollen Strafuntersuchungen durchzuführen. Dazu gehört auch die Erstellung von Revisionsberichten, die unter anderem folgende Punkte enthalten sollen:


- Angaben über Buch- und Finanzfälschungen unter Hinweis auf die anerkannten kaufmännischen Grundsätze;


- Bilanzanalysen bzw. die Feststellung des Zeitpunktes einer Unterbilanz bzw. Ueberschuldung (Gründungsbilanz, Sacheinlageverträge, Zwischenbilanzen, Bilanzen für die Mittelbeschaffung etc.);


- Darstellung von Kapitalflüssen bzw. Finanztransaktionen;


- Analysen von Börsen- und Bankgeschäften;


- Teilnahme an Hausdurchsuchungen mit der Verantwortung für den kaufmännischen bzw. buchhalterischen Bereich;


- Vorbereitung von interkantonalen bzw. internationalen Rechtshilfeersuchen für den Verfahrensleiter oder die Verfahrensleiterin, soweit die Thematik in den Fachbereich des Revisors oder der Revisorin fällt.


Der Revisor oder die Revisorin wirkt bei der Vorbereitung von Einvernahmen mit, die seine oder ihre Spezialkenntnisse erfordern. Denkbar ist auch, dass der Revisor oder die Revisorin an solchen Einvernahmen unmittelbar teilnimmt oder sie sogar selbständig durchführt. Er oder sie berät den Verfahrensleiter oder die Verfahrensleiterin in sämtlichen Belangen, die seinen oder ihren Fachbereich betreffen.




11.3.2 Abteilung organisierte Kriminalität


Für die Abteilung organisierte Kriminalität wird vorgeschlagen:


- 1 Untersuchungsrichter oder Untersuchungsrichterin als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin (Jurist/in oder eine Fachperson mit besonderer Berufserfahrung im Bereich der organisierten Kriminalität).


- 2 Untersuchungsbeamte/innen mit speziellen Kenntnissen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität.


Wir gehen davon aus, dass für die Kanzlei 1 Vollstelle für beide Abteilungen ausreicht. Damit ist das Besondere Untersuchungsrichteramt mit insgesamt 8 Stellen (2 Untersuchungsrichter/innen, 4 Untersuchungsbeamte/innen, 1 Revisor/in und 1 Stelle Kanzlei) besetzt.


Werden die bisherigen rund 6 Stellen (Bereich komplizierte und umfangreiche Wirtschaftskriminalität/organisiertes Verbrechen; vgl. Ziffer 11.2) angerechnet, müssen für das BUR insgesamt 2 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass in jedem Statthalteramt eine Grundversorgung von betriebswirtschaftlichem Fachwissen erhalten bleibt. Hierfür stehen insgesamt rund 5 Stellen zur Verfügung (vgl. Ziffer 11.2; Differenz zwischen 11,5 und 6,25 Stellen).




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