1997-227

Landrat / Parlament || Vorlage 1997-227 vom 11. November 1997


betreffend Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel für das Projekt „Spontanfahrten für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft" - Partnerschaftliches Geschäft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Inhalt

1. Ausgangslage


2. Auswertung der Pilotphase


3. Finanzierung


4. Rechtsgrundlage


5. Antrag


1997-227_lrb.htm

Landratsbeschluss





Die bis Ende März 1998 befristeten Beiträge der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an das Projekt „Spontanfahrten" der Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel KBB sollen bis Ende 2000 weiter entrichtet werden. Aufgrund der Erfahrungen der zweijährigen Pilotphase kann der Kantonsbeitrag auf Fr. 50.- pro berechtigte Person gesenkt werden. Die KBB beantragt bei den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft einen Kredit in Höhe von total Fr. 255500.- jeweils für die Jahre 1998, 1999 und 2000. Auf den Kanton Basel-Landschaft entfällt davon ein Anteil von maximal Fr. 97500.- jährlich, Fr. 292500.- für die dreijährige Projektdauer.


1. Ausgangslage


Seit 1991 läuft das Projekt „Behindertentransport beider Basel". Es bietet ein Transportangebot für Behinderte und Betagte aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft an, welche aus medizinische Gründen die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können. Für die „Normalfahrten" richten die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt Fr. 300.- pro berechtigte Person bis Ende 2000 aus.


1995 wurde das Transportangebot um das Projekt „Spontanfahrten" für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer erweitert. Die Parlamente der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt stimmten der Ausrichtung eines Beitrags von Fr. 100.- pro beitragsberechtigte Person zu. Das auf zwei Jahre befristete Projekt hatte das Ziel, ein spezielles Transportangebot für Rollststuhlfahrerinnen und -fahrer zu schaffen. Zwar können Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer dass „Normafahrtenangebot" der KBB nutzen, doch muss eine Fahrtbestellung ca. 3 bis 6 Tage vor Antritt der Fahrt erfolgen. Dieser Umstand zeigt auf, dass für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer kurzfristig gewählte Fahrvorhaben nicht möglich sind. Im Gegensatz zu gehbehinderten Menschen ist die Nutzung eines konventionellen Taxis oder eines mit Niederflurtechnik ausgerüsteten Trams oder Busses nur beschränkt oder gar nicht möglich.


Spontanfahrten erfolgen auf Bestellung und werden innerhalb des Gebietes des Tarifverbundes Nordwestschweiz durchgeführt. Das Angebot besteht sieben Tage die Woche, zwischen 6 und 24 Uhr. Die Fahrten werden in der Regel am selben Tag der Bestellung ausgeführt. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen einen Fahrpreis in Höhe des Tarifes der öffentlichen Verkehrsmittel und einen Zuschlag in Höhe von Fr. 5.- pro Fahrt entrichten.


Fahrberechtigt sind Benutzerinnen und Benutzer mit Wohnsitz in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, welche mittels Arztzeugnis nachweisen, dass sie auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Eine Begleitperson kann gratis mitfahren. Seit November 1996 werden die Spontanfahrten durch die Taxizentrale Basel (22er TAXI) mit taxieigenen und behindertengrecht ausgerüsteten Fahrzeugen durchgeführt. Die befristeten Kredite der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt laufen Ende März 1998 aus.


Zur Realisierung des Gesamtprojektes Behindertentransport Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde 1990 eine gemeinsame Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel geschaffen. Der KBB gehören sechs durch die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt gewählte Mitglieder an. Die KBB verwaltet die zur Verfügung gestellten Mittel. Die Rechnungsführung wird durch die Finanzkontrollen der Kantone überprüft. Der jährliche Rechenschaftsbericht zu Handen der Regierungen gibt Auskunft über die Geschäfte des jeweiligen Betriebsjahres.




2. Auswertung der Pilotphase


Nachfolgende statistische Auswertungen wurden von der KBB vorgenommen.


Tabelle 1: Berechtigte Fahrgäste und verbrauchte Mittel für Spontanfahrten im Vergleich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gemäss Parlamentsentscheide




Tabelle 2: Statistik der ausgeführten Fahrten für das Jahr 1996




Tabelle 3: Statistik der ausgeführten Fahrten für das Jahr 1997


Eine weitere statistische Auswertung zeigt, dass rund 370 Personen das Spontanfahrtenangebot in der Pilotphase (März 1996 bis August 1997) mindestens einmal benutzten. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für das Projekt wurden 1996 nicht ausgeschöpft. Die Gründe liegen vermutlich darin, dass das Spontanfahrtenangebot noch zu wenig bekannt ist. Auch wirkt sich der Spontanfahrtenzuschlag in Höhe von Fr. 5.- pro Fahrt regulierend aus, so dass nur effektiv benötigte Fahrten bestellt wurden. Gemäss einer neuen Statistik wächst die Zahl der Fahrtbestellungen stetig an. Benutzerinnen und Benutzer äussern sich zufrieden über die Spontanfahrten. Die Flexibilität und kurzen Bestellzeiten sowie die gute Verfügbarkeit werden geschätzt.


Die Möglichkeit einer regen Teilnahme von Menschen mit einer Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist wichtig. Dank der vermehrten Ausrüstung von Trams und Bussen mit Niederflurtechnik können behinderte Menschen verstärkt öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Nach wie vor ist für behinderte Menschen, welche auf einen Handrollstuhl oder Elektrorollstuhl angewiesen sind, die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel stark erschwert oder unmöglich. Um diesem Personenkreis auch weiterhin Mobilität zu ermöglichen ist die Fortsetzung des Spontanfahrtenangebotes notwendig.


Aufgrund der geringen Dauer des Projektes (Start April 1996) und der begrenzten Aussagekraft der Auswertungen im heutigen Zeitpunkt, soll das Projekt bis Ende 2000 fortgesetzt werden. Im Jahr 2000 ist über die Aufnahme des Spontanfahrtenangebotes in die Vereinbarung zwischen der KBB und den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt zu entscheiden.




3. Finanzierung


Gemäss Budgetierung der KBB ergeben sich für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft folgende Beiträge pro Jahr:


Beitrag des Kantons Basel-Stadt, ca. 3160 Arztzeugnisse x Fr. 50.- = Fr. 158'000.-


Beitrag des Kantons Basel-Landschaft, ca. 1950 Arztzeugnisse x Fr. 50.- = Fr. 97'500.-


Zur Ermittlung des Jahresbeitrages wird von der geschätzten Gesamtzahl der durch Arztzeugnis legitmierten KBB-berechtigten Behinderten ausgegangen. Die Nutzung des Spontanfahrtenangebotes ist jedoch ausschliesslich Rollstuhlbenutzerinnen und -benutzern vorbehalten.


Um die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wirtschaftlich und gerecht einzusetzen, kann die KBB bei überdurchschnittlicher Benutzung des Spontanfahrten-Angebotes die Anzahl der Fahrten einschränken. Ebenfalls kann die KBB den Spontanfahrtenzuschlag von zur Zeit Fr. 5.- angemessen erhöhen, wenn Fahrten überdurchschnittlich hohe Kilometerleistungen aufweisen und so überdurchschnittlich hohe Kosten zu Lasten der KBB verursachen.


Im Konto 2552.365.50-2 wurde ein Betrag in Höhe von Fr. 95000.- im Budget 1998 eingestellt.




4. Rechtsgrundlage


Analog der bisherigen Praxis stützt sich die Beitragsgewährung durch den Kanton auf § 41 des Gesundheitsgesetzes. Die verfassungsmässige Grundlage ist in § 105 der Kantonsverfassung gegeben.




5. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.




Liestal, 11. November 1997


Im Namen des Regierungsrates


der Präsident: Schmid


der Landschreiber: Mundschin



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