1997-240
Landrat / Parlament
Postulat: Präventionsmassnahmen gegen Korruption in der Staatsverwaltung
Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Peter Brunner, SD
Eingereicht am: 13. November 1997
Nr.: 1997-240
Auf Bundes- wie Kantonsebene der öffentlichen Verwaltungen und Institutionen, sind Korruptionsfälle leider keine Ausnahme mehr. So will man aufgrund verschiedener Vorfälle auf Bundesebene, die Dienststellen auf ihre Bestechungsanfälligkeit untersuchen. Auch in der Geschäftsprüfungskommission des Landrates war und ist die Korruption ein wiederkehrendes Thema, indem auf entsprechende Vorwürfe und / oder Anschuldigungen im Rahmen des "politisch und menschlich" möglichen, reagiert und untersucht wird. Diese Pflichtaufgabe ist aber sehr heikel, indem Vorwürfe (auch im Sinne eines Konkurrenzneides) rasch ausgesprochen werden, entsprechende Beweise oder persönliche Aussagen aber vielmals fehlen oder aufgrund der mitbetroffenen Rechts- und Strafsituation ausbleiben. Zudem ist es unbefriedigend, dass parlamentarisch immer erst reagiert und politisch gehandelt wird, wenn entsprechende Vorwürfe bzw. Fälle anstehen. Unbestritten ist, dass die Zahl der unentdeckten Fälle (Dunkelziffer) gesamtschweizerisch nicht unerheblich ist, aufgrund der vielfach aber mangelhaften formellen und materiellen Kontrollen schwer zu eruieren sind. Zudem sind in gewissen Bereichen der Verwaltungen die Grenzen zwischen wünschbaren und sinnvollen Geschäftsbeziehungen contra Korruption durch eine Vielzahl von Vorteilsgewährungen, schwierig zu klassifizieren.
Allein die zunehmenden Fälle von Korruptionsvorwürfen auch im Kanton Baselland, gebieten es aber in dieser Sache präventiv wirksam zu werden, wenn das Vertrauen des Bürgers in den demokratischen Rechtsstaat erhalten werden soll.
Ich bitte daher den Regierungsrat,
1.) durch eine unabhängige Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung, die verschiedenen Bereiche der Staatsverwaltung präventiv auf ihre Korruptionsanfälligkeit zu überprüfen und wo notwendig, entsprechende Sicherheitsmassnahmen, Verfahren, Überprüfungen usw. einzuleiten.
2.) den Landrat (sowie vertieft die GPK und Finanzkommission) periodisch über den Stand zu informieren.
Back to Top