1997-242
Landrat / Parlament
Interpellation betreffend renitente und kriminelle Asylbewerber
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Autor: Franz Ammann, SD
Eingereicht: 13. November 1997
Nr.: 1997-242
Gemäss Angaben des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) haben in diesem Jahr wieder vermehrt sozial isolierte Jugendliche und junge Männer Asyl beantragt. Im Vergleich zu den in den Vorjahren dominierenden Familien aus den Krisengebieten sind diese in erhöhtem Mass gefährdet, in die Kriminalität abzugleiten. Gegen delinquierende Asylbewerber, denen ihre Taten nicht eindeutig nachgewiesen werden können, kann nicht mit ausländerrechtlich geschützten Massnahmen vorgegangen werden. Auch bieten die Zwangsmassnahmen keine wirksamen Mittel für den Umgang mit gewalttätigen oder sozial auffälligen Asylbewerbern, die sich nicht in die üblichen Betreuungskonzepte einbinden lassen. Verschiedene Kantone, so Bern und Zürich sind daran, Sondereinrichtungen für renitente und kriminelle Asylbewerber einzurichten. Wie diverse Aussagen von Gemeindebehörden (Interpellationsbeantwortung 97/73) und polizeiliche Überprüfungen von Asylbewerberheimen im Kanton Baselland zeigen, sind Probleme mit kriminellen und renitenten Asylbewerbern auch im Kanton Baselland zunehmend die Regel.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) Sind auch im Kanton Baselland entsprechende Sondereinrichtungen für kriminelle und renitente Asylbewerber geplant?
2.) Wenn ja, in welcher Gemeinde und mit welchen Massnahmen sollen diese Einrichtungen polizeilich gesichert bzw. die Bevölkerung vor allfälligen Übergriffen geschützt werden?
3.) Wenn nein, mit welchen Massnahmen will der Regierungsrat die Bevölkerung und die mitbetroffenen Asylbewerber vor diesen kriminellen und renitenten Asylbewerbern schützen?
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