1997-243
Landrat / Parlament
Schriftliche Anfrage betreffend kantonales Natur- und Landschaftschutzkonzept
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Autor: Daniel Wyss, Frischluft Arlesheim/Grüne Fraktion
Eingereicht: 13. November 1997
Nr.: 1997-243
In dieser Vorlage (90/084), welche der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat, werden unter Punkt 6.3. flankierende Massnahmen beschrieben, welche alle Direktionen respektive Ämter betreffen.
Ich habe festgestellt, dass das Tiefbauamt schon viele Massnahmen erfüllt hat oder bestrebt ist diese zu erfüllen. Im Gegensatz dazu habe ich an kantonalen Gebäuden z. B. nur wenige Nistgelegenheiten für Vögel und Fledermäuse gesehen und die Umgebung ist noch meist mit fremdländischen, nicht standortgerechten Pflanzen versehen.
Fragen
1 . Wie sieht die Bilanz für die verschiedenen Direktionen bezüglich flankierende Massnahmen aus, welche im Natur- und Landschaftsschutzkonzept unter 6.3. beschrieben sind.
2. Gibt es Unterschiede bei der Umsetzung in den verschiedenen Ämtern. Wenn ja, wieso.
3. Werden die zuständigen MitarbeiterInnen in bezug auf das kantonale Natur- und Landschaftschutzkonzept ausgebildet. Besteht ein Zusammenhang in der Ausbildung der Mitarbeiterinnen in den einzelnen Ämtern und in deren Umsetzung.
4. Was wird unternommen, damit auch die Massnahmen und der Vollzug unter Kapitel 5. Natur konkret, für die verschiedenen Ämter, erfüllt werden können.
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