Revision der Statuten der BBVK

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


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2. Vorgeschlagene Neuregelung

Nach Durchführung einer breiten Vernehmlassung bei den Direktionen und Gerichten, den der Beamtenversicherungskasse angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und den politischen Parteien schlägt der Regierungsrat dem Landrat folgende Neuregelung der Statuten vor:




2.1. Titel und Einführungsartikel

Mit dem voraussichtlich per 1. April 1998 wirksam werdenden Übergang vom Beamten- zum Personalgesetz, mit welchem der Beamtenstatus im Kanton aufgehoben wird, und nachdem zahlreiche der Kasse angeschlossene Gemeinden bereits diese Änderung vollzogen haben, soll auch in den Statuten der Kasse der Begriff „Beamten..." fallen. Die Formulierung folgt dem neuen Personalgesetz, welches statt von «Beamtinnen und Beamten» und «Angestellten» neu von «Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter» spricht.


Im Zusammenhang mit der weitergreifenden Statutenrevision ist vorgesehen, offiziell ein passendes Kürzel einzuführen.


2.2. Verwaltungskommission


Inskünftig soll die Verwaltungskommission analog Artikel 51 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) paritätisch zusammengesetzt sein mit wechselndem Präsidium. Die Festlegung eines Turnus für den Wechsel des Vorsitzes zwischen den beiden Mitgliedern des Präsidiums stellt die Rollenverteilung klar. Ein kurzer Wechselturnus wiederum stellt sicher, dass innerhalb des Präsidiums zwangsläufig eine enge Zusammenarbeit stattfindet. Ein Geschäftsreglement wird die Aufgaben des Präsidiums definieren.


Der Grund für den Wechsel, dass neu sechs Mitglieder der Verwaltungskommission durch den Regierungsrat gewählt werden (statt bisher drei Mitglieder durch den Landrat und drei Mitglieder durch die Regierung), liegt in einer allgemeinen Tendenz: Mit der zunehmenden Komplexität der Geschäfte werden generell in Verwaltungsräten und -kommissionen Personen mit spezifischem Fachwissen benötigt. Dieser Schluss ergibt sich auch klar aus dem Aufgabenbereich der Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse. Die Kommission


- vollzieht die Statuten, insbesondere indem sie über die Anlage des Vermögens der Kasse von ca. 3 Milliarden Franken entscheidet;


- ist Einspracheinstanz gegen Entscheide der Kasse;


- erstattet dem Regierungsrat zuhanden des Landrates und der Abgeordnetenversammlung zuhanden der Kassenmitglieder jährlich mindestens einmal Bericht über die Tätigkeit der Kasse und ihren Stand sowie über ihre Absichten;


- bereitet eine allfällige Revision der Statuten zuhanden des Regierungsrates vor; dies insbesondere, wenn der Deckungsgrad unter 75% sinkt.


Die genannten Hauptaufgaben sind somit überwiegend fachlicher Natur und beinhalten kaum politische Entscheide, so dass der letztere Aspekt nicht durch Wahl von Kommissionsmitgliedern durch den Landrat gewahrt werden muss. Da zudem der Landrat den Jahresbericht der Verwaltungskommission abnimmt, ist eine Wahl der Kommissionsmitglieder des Kantons durch den Regierungsrat - im Hinblick auf eine klare Abgrenzung der Funktionen - vorzuziehen. Weiter ist vorgesehen, dass der Regierungsrat nach der Abgeordnetenversammlung wählt, so dass er je nach Wahlergebnis die Kommission mit möglicherweise fehlendem fachlichem know how ergänzen kann.




3. Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen


Die beiden Paragraphen der Statuten sind gegenüber der laufenden Gesamtrevision vorgezogen worden, um a) die Statuten dem per 1. April 1998 in Kraft tretenden Personalgesetz anzupassen und b) gleichzeitig mit Ablauf der vierjährigen Amtsperiode der Verwaltungskommission am 31. März 1998 eine neue Zusammensetzung der Kommission zu ermöglichen. Der Regierungsrat schlägt dem Landrat daher eine Inkraftsetzung der geänderten Bestimmungen per 1. April 1998 vor.




Liestal, 18. November 1997


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES


der Präsident: Schmid


der Landschreiber: Mundschin




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